Kosten beim Zahnarzt

Zahnersatz verloren - übernimmt die Krankenkasse die Kosten ?

Zahnersatz ist eigentlich etwas dauerhaftes. Doch es kann sein, dass auch der Zahnersatz (Kosten) verloren geht. Allerdings kann es vorkommen, dass auch dieser verloren geht. Für den Patienten ist dies erst einmal ein großer Verlust, weil er damit auch die Ästhetik seines Gebisses vorübergehend verliert und letztlich auch Angst hat wieder jede Menge Kosten in den Zahnersatz investieren zu müssen. Denn in den seltensten Fällen zahlt die Krankenkasse abermals die Leistung, die erst vor kurzer Zeit angefallen war. Letztlich ist der Gang zum Zahnarzt aber aus dem Grund unvermeidbar, weil mit dem Verlust des Zahnersatz auch starke Schmerzen häufig verbunden sind. Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



Dabei gibt es zwei Fälle wie man es dem Zahnarzt sagen kann bzw. muss, wie es zum Verlust des Zahnersatzes kam: In dem einen Fall hat man selbst schuld daran, dass der Zahnersatz verloren ging, im anderen Fall lag es vermutlich an einer mechanischen Einwirkung, die dazu führte, dass der Zahnersatz nicht mehr vorhanden ist. In einigen Fällen fängt man den Zahnersatz auch regelrecht auf und man kann beweisen, dass es sich womöglich um einen Materialfehler handelt. Letztlich muss der Zahnarzt sofort Maßnahmen einleiten damit der Patient auch wieder gut essen und sprechen kann. Und zwar ohne dass er diese Nachteile tage- oder wochenlang hinnehmen muss. Hierfür gibt es Provisorien, die dazu beitragen, dass die Zeit überbrückt werden kann, bis der Zahnersatz komplett ersetzt werden kann. Natürlich wird der Zahnarzt - egal bei wem im ersten Moment offenkundig der Fehler liegt, warum der Zahnersatz verloren ging oder zerbrochen ist - einen Kostenvoranschlag erstellen. Und zwar genauso wie wenn es sich um die Erstversorgung mit einem Zahnersatz handelt. Mit diesem Kostenvoranschlag muss der Patient dann bei seiner Krankenkasse vorstellig werden.


Prüfung durch Krankenkasse

Die Krankenkasse prüft natürlich dann genau die Umstände, weshalb der Zahnersatz verloren ging bzw. zerbrochen ist. Zudem wird auch geprüft, welche Leistungen übernommen werden. Diese Prüfung kann einige Zeit dauern, weil die Krankenkasse insbesondere bei höheren Kosten, die sie übernehmen müsste bzw. soll, einen Gutachter einschaltet, um herauszufinden wo denn nun der Fehler lag, ob beim Patienten oder beim Zahnarzt bzw. beim Dentallabor. Für den Fall, dass eindeutig ist, dass der Fehler beim Zahnarzt lag, ergibt die Prüfung durch die Krankenkasse im Normalfall, dass dieser die Kosten zu tragen hat für seine fehlerhafte Leistung. Meist handelt es sich in diesem Fall um eine fehlerhafte Einbringung.

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Es kann natürlich auch sein, dass der Fehler im Material lag. Dann ist das Dentallabor haftbar, das schließlich auch eine Garantie zu geben hat. Viele Dentallabore geben sogar auf Zahnersatz eine Garantie von mehr als 2 Jahren. Das heißt hier hat der Patient den Vorteil, dass wenn auch nach drei Jahren oder vier Jahren es zu einem Verlust des Zahnersatz kommt und das Dentallabor dafür haftbar gemacht werden kann, dass das Dentallabor die Kosten für die Ersatzbehandlung übernimmt. Die Prüfung durch die Krankenkasse ist dabei aber obligatorisch, egal ob diese die Kosten trägt oder nicht.

Kosten nicht immer zu Lasten den Patienten

Da es meist aber zu einem Verlust des Zahnersatz kommt, weil der Patient sich nicht an die Regeln hielt, ist der Patient auch entsprechend für seinen Zahnersatz verantwortlich. Denn Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht davor, dass er die Kosten für den Ersatz-Zahnersatz selbst tragen muss. Liegt die Schuld für den Verlust des Zahnersatzes eindeutig beim Patienten, übernimmt die GKV dafür auch keine Kosten. Dies gilt auch, wenn der Zahnverlust durch einen Unfall verursacht wurde und der Patient über eine Private Unfallversicherung verfügt. In diesem Fall tritt diese Versicherung vorrangig für den entstandenen Schaden ein. Wenn der Verlust des Zahnersatz durch einen Dritten verursacht wurde, kann dessen Haftpflichtversicherung mit den Kosten belastet werden. Wenn der Dritte über keine derartige Versicherung verfügt, muss dieser sogar mit seinem Privatvermögen für den Schaden haften.

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Die Patienten, die einen Verlust des Zahnersatzes erlitten und eine Zahnzusatzversicherung haben, sollten prüfen ob diese nicht für die Kosten aufkommt. Die Tarife sind natürlich sehr unterschiedlich, wobei dies auch eine Sache der Vereinbarung ist. Denn versichern kann man sich im Rahmen der Zahnzusatzversicherung gegen viele Schäden. Dies gilt natürlich auch für die PKV-Versicherten. Und auch hier gilt, dass es einfach nur eine Sache der Vereinbarung ist, die man mit seiner Versicherung treffen kann. Denn auch diese wird - wenn vereinbart - zumindest einen Teil der Kosten tragen, wenn es zum Verlust von Zahnersatz kommt.



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Behandlungen für Folgebeschwerden

Für die Behandlung von Beschwerden im Zahnbereich, die mit dem Verlust des Zahnersatzes einhergehen, werden in der Regel von der GKV getragen. Diese Kosten gehören dann nämlich wieder zur Grundversorgung und dienen der Prävention.

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