Zahnersatz ist eigentlich etwas dauerhaftes. Doch es kann sein, dass auch der Zahnersatz (Kosten) verloren
geht. Allerdings kann es vorkommen, dass auch dieser verloren geht. Für den Patienten ist dies erst
einmal ein großer Verlust, weil er damit auch die Ästhetik seines Gebisses vorübergehend verliert
und letztlich auch Angst hat wieder jede Menge Kosten in den Zahnersatz investieren zu müssen.
Denn in den seltensten Fällen zahlt die Krankenkasse abermals die Leistung, die erst vor kurzer Zeit
angefallen war. Letztlich ist der Gang zum Zahnarzt aber aus dem Grund unvermeidbar, weil mit dem
Verlust des Zahnersatz auch starke Schmerzen häufig verbunden sind.
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Die Krankenkasse prüft natürlich dann genau die Umstände, weshalb der Zahnersatz verloren ging
bzw. zerbrochen ist. Zudem wird auch geprüft, welche Leistungen übernommen werden. Diese
Prüfung kann einige Zeit dauern, weil die Krankenkasse insbesondere bei höheren Kosten, die sie
übernehmen müsste bzw. soll, einen Gutachter einschaltet, um herauszufinden wo denn nun der
Fehler lag, ob beim Patienten oder beim Zahnarzt bzw. beim Dentallabor. Für den Fall, dass eindeutig
ist, dass der Fehler beim Zahnarzt lag, ergibt die Prüfung durch die Krankenkasse im Normalfall, dass
dieser die Kosten zu tragen hat für seine fehlerhafte Leistung. Meist handelt es sich in diesem Fall um
eine fehlerhafte Einbringung.
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.
Es kann natürlich auch sein, dass der Fehler im Material lag. Dann ist
das Dentallabor haftbar, das schließlich auch eine Garantie zu geben hat. Viele Dentallabore geben
sogar auf Zahnersatz eine Garantie von mehr als 2 Jahren. Das heißt hier hat der Patient den Vorteil,
dass wenn auch nach drei Jahren oder vier Jahren es zu einem Verlust des Zahnersatz kommt und das
Dentallabor dafür haftbar gemacht werden kann, dass das Dentallabor die Kosten für die
Ersatzbehandlung übernimmt. Die Prüfung durch die Krankenkasse ist dabei aber obligatorisch, egal
ob diese die Kosten trägt oder nicht.
Da es meist aber zu einem Verlust des Zahnersatz kommt, weil der Patient sich nicht an die Regeln
hielt, ist der Patient auch entsprechend für seinen Zahnersatz verantwortlich. Denn Unwissenheit
schützt auch in diesem Fall nicht davor, dass er die Kosten für den Ersatz-Zahnersatz selbst tragen
muss. Liegt die Schuld für den Verlust des Zahnersatzes eindeutig beim Patienten, übernimmt die
GKV dafür auch keine Kosten. Dies gilt auch, wenn der Zahnverlust durch einen Unfall verursacht
wurde und der Patient über eine Private Unfallversicherung verfügt. In diesem Fall tritt diese
Versicherung vorrangig für den entstandenen Schaden ein. Wenn der Verlust des Zahnersatz durch
einen Dritten verursacht wurde, kann dessen Haftpflichtversicherung mit den Kosten belastet
werden. Wenn der Dritte über keine derartige Versicherung verfügt, muss dieser sogar mit seinem
Privatvermögen für den Schaden haften.
88,9 % der Leser machen sich Gedanken, wie sie die Kosten beim Zahnarzt
reduzieren können.
11% machen sich darüber anscheinend keine Gedanken.
Die Patienten, die einen Verlust des Zahnersatzes erlitten
und eine Zahnzusatzversicherung haben, sollten prüfen ob diese nicht für die Kosten aufkommt. Die
Tarife sind natürlich sehr unterschiedlich, wobei dies auch eine Sache der Vereinbarung ist. Denn
versichern kann man sich im Rahmen der Zahnzusatzversicherung gegen viele Schäden. Dies gilt
natürlich auch für die PKV-Versicherten. Und auch hier gilt, dass es einfach nur eine Sache der
Vereinbarung ist, die man mit seiner Versicherung treffen kann. Denn auch diese wird - wenn
vereinbart - zumindest einen Teil der Kosten tragen, wenn es zum Verlust von Zahnersatz kommt.
Für die Behandlung von Beschwerden im Zahnbereich, die mit dem Verlust des Zahnersatzes einhergehen, werden in der Regel von der GKV getragen. Diese Kosten gehören dann nämlich wieder zur Grundversorgung und dienen der Prävention.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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