» Manchmal bricht beim Beißen oder im Zuge eines Unfalls ein Teil des Zahnes ab - bei 85 Prozent der Leser ging das herausgebrochene Stück daraufhin verloren.
» Im Rahmen der notwendigen Behandlung entscheidet der Arzt, ob er den fehlenden Part wieder anklebt, nachmodelliert oder eine Krone einsetzt.
» Die anfallenden Kosten hängen von der Behandlung ab, dementsprechend variiert auch der Zuschuss der Krankenkasse.
» Eine Zahnkrone oder -brücke gehören zur Regelversorgung der Krankenkasse.
» Bei kleineren Schäden reicht es aus, die entstandenen Ecken abzuschleifen - das übernimmt ebenfalls die Kasse.
» Sofern der Zahnarzt das fehlende Stück nachmodelliert, bedarf es einer Zuzahlung seitens des Patienten.
Jeder hat das vielleicht schon mal erlebt: Man beißt auf etwas festes und eine Stück Zahn geht
verloren. In diesem Fall sollte man nicht zögern und sofort den Zahnarzt aufsuchen. Die meisten
Zahnärzte haben eine Notfallsprechstunde und ermöglichen dem Betroffenen, dass der Schaden
umgehend repariert wird. Natürlich stellt sich hier auch unweigerlich die Kostenfrage, die der
Zahnarzt natürlich an den Patienten richten wird. Grund dafür ist, weil der Zahnarzt ja erfahren
möchte, wie er bezahlt wird. Dabei besteht hier aus Sicht des Zahnarztes keine Zweifel: Die Kosten
dafür trägt die GKV im Rahmen der Grundsicherung für Zahnbehandlungen. Allerdings geht der Zahn
nicht einfach so anzukleben, weil er meist verschluckt oder ausgespuckt oder einfach verloren
wurde. Der Zahnarzt muss dabei zunächst die Diagnose stellen, und zwar ob der Zahn durch eine
Resektion der Zahnwurzel, durch zu poröse Zähne oder dadurch abgebrochen ist, weil es sich um
einen toten Zahn handelt.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
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Wenn der Zahn einfach abgebrochen ist, und zwar sauber und konnte konserviert mit zum Zahnarzt
gebracht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Zahn abgeklebt werden kann. Dies verursacht die
minimalsten Kosten und wird je nach Ursache entweder von der Krankenkasse oder vom Patienten
selbst getragen. Wenn der Zahn durch einen Unfall oder eine Schlägerei abgebrochen ist, dann muss
der Verursacher die Kosten übernehmen. Die Krankenkasse stellt dafür einen Unfallfragebogen zur
Verfügung, der bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden kann. Doch einfach wieder
ankleben geht nicht immer. Insbesondere, wenn der Zahn ausgeschlagen wurde und nur noch ein
Rest verblieben ist im Gebiss. In diesen Fällen muss der Patient ein Zahnimplantat oder auch die
Regelversorgung mit Zahnkrone oder Zahnbrücke bekommen.
Nur bei 10 % wurde das abgebrochene Stück wieder am Zahn angeklebt.
Während es sich bei Zahnkrone und
Zahnbrücke um die Regelversorgung handelt, bezahlt die Krankenkasse für das Zahnimplantat auch
nur den Betrag, den der Patient für die Regelversorgung erhalten würde. Auf jeden Fall muss
zunächst ein Heil- und Kostenplan erstellt werden. Dieser muss von der Krankenkasse genehmigt und
an den Patienten zurückgesandt worden sein, bevor die Behandlung beginnen darf.
Neben dem Ankleben des Zahns mit einem Spezialkleber gibt es auch noch die Möglichkeit des Abschleifens. Hiermit können herausgebrochene Ecken schnell behoben werden. Dies ist allerdings nur bei kleinen Schäden und intakter Zahnwurzel anwendbar und wird von der Krankenkasse übernommen. Das Nachmodellieren von herausgebrochenen Zahnstücken ist da schon komplizierter und macht eine Zuzahlung des Patienten erforderlich. Eine Aufbaufüllung ist dazu geeignet, wenn größere Schäden behandelt werden müssen. Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein von genügend Zahnsubstanz. Auch diese Variante der Behebung von recht kleinen Zahnschäden ist nicht ganz kostenfrei für die Patienten. Denn die Krankenkasse zahlt hier nur die Regelversorgung.
Wenn ein wurzelbehandelter Zahn ab oder nach einer Zahnfüllung, füllt der Zahnarzt diesen Zahn mit
einer Zahnkrone. Hierbei ist es nötig die Wurzel aus dem Kieferknochen zu entfernen. Die Zahnkrone
kann aber auch auf den zuvor behandelten Zahn gesetzt werden. Der abgebrochene Zahn lässt sich in
der Regel mit der Hilfe von einer Zahnextrusion in Richtung Mundraum verlängern. Diese
Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Aber auch nur zu einem gewissen Teil.
Der Eigenanteil für die Zahnkrone würde dann für den Patienten zwischen 500 und 1000 Euro liegen. Dabei kann eine
Zahnzusatzversicherung derartige Kosten natürlich auch abfedern. Denn der Eigenanteil wird
dadurch erheblich reduziert, wenn durch diese 70 bis 80 oder gar 90 Prozent des Eigenanteils
übernommen werden.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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