» Bricht ein Zahn, operiert der Zahnarzt in der Regel die Wurzel aus dem Kiefer und ersetzt den Zahn durch ein Implantat oder einen anderen Zahnersatz.
» Laut Statistik litten bereits über 80 Prozent der Befragten an einem abgebrochenen Zahn.
» Gilt der Zahn als erhaltungswürdig, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Behandlungskosten.
» Ein einzelnes Zahnimplantat im Frontzahnbereich kostet zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
» Bei 72 Prozent der Umfrageteilnehmer brach der Zahn beim Essen ab, die zweithäufigste Ursache stellt ein Unfall dar.
» In seltenen Fällen besteht die Möglichkeit, den abgebrochenen Zahn wieder im Gebiss anzukleben.
» Entscheiden sich die Patienten für einen Zahnersatz, richten sich die Preise nach der gewählten Variante, deren Ausmaße und Materialien.
Ist ein Zahn abgebrochen, steckt meist die Wurzel des Zahnes noch im Kiefer. Dies kann sehr
unangenehme Schmerzen nach sich ziehen und auch Folgeschäden am Zahn bzw. am Zahnfleisch. Es
gilt hier umgehend zu handeln und den Zahnarzt anzurufen. Tritt dieser Fall ein, muss nämlich unter
Umständen die Wurzel herausoperiert werden und der herausgebrochene Zahn durch ein Implantat
oder eine Brücke ersetzte werden. Meist wird zuvor geprüft, ob die verbliebene Wurzel verwendet
werden kann, um darauf eine Krone zu befestigen. In diesem Fall wird ein Heil- und Kostenplan
erstellt, aus dem nach der Genehmigung der Krankenkasse genau hervorgeht, welche Kosten diese
trägt und welche Kosten der Patient selbst zu tragen hat. Übernommen wird für GKV-Versicherte nur
die Regelversorgung.
Bei 80 % unserer Leser ist schon einmal ein
Stück von ihrem Zahn abgebrochen.
Und dies auch nur dann, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt. Dann zahlt
die Krankenkasse aber den Kassentarif, was für den Patienten bedeutet, dass ihm keine Kosten
entstehen. Wenn allerdings zusätzliche Leistungen durch den Zahnarzt durchgeführt werden, wie die
elektronische Längenmessung der Wurzelspitze bzw. Verfahren der Desinfektion muss der Patient
diese Kosten als Eigenanteil bezahlen. Gilt der Zahn nach dem Abbrechen als nicht erhaltungswürdig,
muss der Patient eine mögliche Wurzelbehandlung selbst bezahlen. An den Kosten für die
Kronenversorgung beteiligt sich die Krankenkasse indes wieder durch die Zahlung vom
entsprechenden Festzuschuss.
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Frage | Antwort |
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Was sollte man sofort tun, wenn Stück von Zahn abgebrochen ist ? | Wenn der Zahn abgebrochen ist, sollten Betroffene den Zahn sofort feucht einpacken und mit ihm den nächsten Zahnarzt aufsuchen, besonders bei Zahnschmerzen. Dieser versorgt den Patienten gegen Schmerzen und bearbeitet die Bruchstelle fachgerecht, in manchen Fällen kann er das Zahnstück innerhalb von 24 Stunden sogar wieder ankleben. |
Wann können gefüllte Zähne schnell abbrechen ? | Wenn ein gefüllter Zahn bereits wurzelbehandelt ist, ist die Zahnsubstanz mit der Zeit so porös, dass sie leicht abbricht. Auch Zähne mit großen Füllungen, bei denen nur noch eine dünne Zahnhülse steht, sind besonders gefährdet. |
Was machen, wenn Zahnersatz herausgebrochen ist ? | Normalerweise müssen Betroffene dann zum Zahnarzt, der die weitere Vorgehensweise festlegt. Wenn ein Besuch beim Zahnarzt nicht möglich ist, gibt es in Apotheken Reparatursets, die unter Umständen ein wenig Zeit überbrücken können. |
Woran merkt man, dass Zahn gebrochen ist ? | Ein abgebrochener Zahn macht sich dadurch bemerkbar, dass die Zunge an der rauen Oberfläche hängenbleibt. Manchmal merken Betroffene erst, dass ein Zahn abgebrochen ist, wenn Zahnschmerzen auftreten oder sich Essensreste ständig verfangen. |
Womit kann der Zahn geklebt werden ? | Patienten sollten davon absehen, einen abgebrochenen Zahn selbst wieder anzukleben, zum Beispiel mit Sekundenkleber. Vielmehr ist ein Besuch beim Zahnarzt zu empfehlen, der mit professionellen und verträglichen Mitteln arbeitet. |
Wird ein abgebrochener Zahn braun / schwarz ? | Wenn ein abgebrochener Zahn braun oder schwarz wird, handelt es sich meist um Karies. Das kann passieren und sollte sofort behandelt werden, damit sich die Karies nicht ausbreitet. |
Wieviel zahlt Krankenkasse , wenn ein Stück vom Zahn abgebrochen ist ? | Die Krankenkasse übernimmt die Versorgung eines abgebrochenen Zahns mit Zahnersatzleistungen, die für zahnbegrenzte Lücken bei 324,45 € liegen (ohne Bonus). |
Wie lange nicht zum Zahnarzt mit abgebrochenen Zahn? | Bricht ein Zahn ab, sollte der Zahnarzt möglichst kurzfristig einen prüfenden Blick drauf werfen. Wer länger wartet, zum Beispiel zwei oder drei Monate, läuft Gefahr, dass der Zahn Karies bekommt. |
Wie schnell sollte ich den betroffenen Zahn beim Zahnarzt behandeln lassen ? | Die besten Ergebnisse lassen sich erzielen, wenn der betroffene Zahn innerhalb weniger Stunden behandelt wird. |
Wie wird ein abgebrochener Zahn behandelt? | Je nachdem, wie und wo der Zahn abgebrochen ist, schleifen Zahnärzte in ab und versiegeln ihn. Es kann auch sein, dass die Füllung erneuert wird oder andere Maßnahmen zu ergreifen sind, die vom Zahnarzt festgelegt werden. |
Wie lange dauert die Reparatur ? | Die Reparatur eines abgebrochenen Zahnes erfolgt in der Regel innerhalb einer Sitzung. |
Wie konserviert man einen abgebrochenen Zahn ? | Im Idealfall haben Betroffene eine Zahnrettungsbox aus der Apotheke, die einen speziellen Nährstoff beinhaltet, um Zähne rund 48 Stunden wiederverwendbar aufzubewahren. Wer eine solche Zahnrettungsbox nicht hat, benutzt Milch oder eine sterile Kochsalzlösung (Speichel und Wasser sind nur im Notfall zu verwenden), damit der Zahn nicht austrocknet. |
Wie gefährlich kann es werden, wenn Bakterien in den Zahn eindringen? | Dringen Bakterien in den Zahn ein, können Sie Karies verursachen oder zu einer Entzündung führen. Entzündungen sind generell nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da sie sich im Körper ausbreiten und andere Organe befallen können. |
Wer zahlt beim Unfall wenn Stück vom Zahn herausgebrochen ist ? | Je nachdem, ob der Unfall betrieblich oder privat verursacht ist, kommen Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft auf. Eventuell kommen auch private Unfallversicherungen oder Zusatzversicherungen dafür auf. |
Welche Möglichkeiten gibt es bei abgebrochenen Zähnen ? | Bricht ein Zahn ab, kann der Zahnarzt das Bruchstück wieder ankleben, aber nur innerhalb von 24 Stunden. Kann er nicht kleben, ersetzt er das Bruchstück durch Füllmaterial und in ganz schlimmen Fällen bleibt nur Zahnersatz übrig. |
Was tun wenn Zahn komplett gebrochen ? | Bei komplett abgebrochenen Zähnen empfiehlt sich der Rat eines Zahnarztes, der die Möglichkeiten und das Preisgefüge kennt. Implantate oder Brücken sind zum Beispiel übliche Lösungen für komplett abgebrochene Zähne. |
Was passiert wenn komplett abgebrochener Zahn nicht gezogen wird ? | Wird der abgebrochene Zahn nicht gezogen, kann zum Beispiel kein Implantat gesetzt werden. Dann wird der Zahnarzt die weitere Vorgehensweise individuell mit dem Patienten besprechen. |
Wann stirbt der Zahnnerv ? | Bildet sich Karies, die tief in den Zahn hineinragt, kann der Zahnarzt nichts mehr retten, weil dann Zahnmark und Zahnnerv absterben. |
Doch auch kostengünstigere Lösungen wie eine Zahnkrone können das Budget von einem Patienten,
dessen Zahn abgebrochen ist und nun versorgt werden muss, finanziell stark belasten. Auch bei den
Zahnkronen gibt es Unterschiede bei den Kosten. Insbesondere wenn es um die höherwertige
Versorgung mit einer Metall-Keramik-Krone oder einer Vollkeramikkrone geht. Die Kosten belaufen
sich hier im Frontzahnbereich im Oberkiefer auf 2600 Euro bis 2800 Euro.
Nur bei 10 % wurde das abgebrochene Stück wieder am Zahn angeklebt.
Gleiches gilt für den
Seitenzahnbereich im Unterkiefer. Noch höher können die Kosten sein, wenn der Zahn im
Backenzahnbereich abgebrochen ist. Hier kann nämlich eine Freiendsituation entstehen, die dann
nicht mal mehr mittels einer Krone versorgt werden kann. Eine Metallbrücke kostet um die 7000
Euro und eine Vollkeramikbrücke stolze 7600 Euro. Auch dafür übernimmt die Krankenkasse nur den
Festzuschuss. Den restlichen Betrag muss der Patient aufbringen.
Ist ein Zahn abgebrochen bedeutet dies aber nicht immer, dass er komplett entfernt werden muss,
weil er nicht mehr zu retten ist. In vielen Fällen kann das Zahnfragment, das abgebrochen ist auch
wieder angeklebt werden. Diese Möglichkeit besteht für den Fall, dass der Zahn in der Folge
abgebrochen ist, dass der Betroffene zu stark mit einem Löffel an den Zahn gekommen war oder aus
einer dicken Glasflasche getrunken wurde. Wenn dadurch nur die oberste Zahnschicht verletzt
wurde, kann die Zahnoberfläche einfach geglättet und dann mit einem Lack versiegelt werden. Wenn
allerdings nicht an die Versiegelung gedacht wurde, kann in der Folge ein überempfindlicher Zahn
entstehen. Ist der Zahn etwas tiefergehend abgebrochen und wurde das Zahnbein mit verletzt, muss
der Zahn mittels einer Kunststofffüllung wieder hergestellt werden. Alternativ kann auch eine
Kompositfüllung gewählt werden. Allerdings wird in beiden Fällen geprüft, ob der Zahn noch lebt.
Diese Art von Reparatur von einem abgebrochenen Zahn übernimmt die Krankenkasse.
Bei 15 % der Leser konnte das ausgebrochene Zahnstück
gerettet werden.
Dies trifft
allerdings nur zum Teil zu, wenn eine Zahnfraktur vorliegt. Dann muss nämlich eine
Wurzelbehandlung durchgeführt werden, die von den Kosten her von der Krankenkasse
übernommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kostet eine Wurzelbehandlung um die 650 Euro,
wobei die Krankenkassen den Festzuschuss zahlt und der Patient den Eigenanteil zu tragen hat.
Grundsätzlich gilt, dass der Zahnarzt im Sinne der Kostenvermeidung natürlich darauf achtet, dass
der Zahn möglichst noch zu retten ist.
Bei 45 % der Leser war die Wurzelbehandlung bei ihrem Zahnarzt erfolgreich.
Das heißt er wird prüfen, ob der Zahn noch angeklebt oder
sonst repariert werden kann. Erst wenn dies nicht der Fall ist, zieht der Zahnarzt den noch
verbliebenen Zahnstumpf und leitet die Weiterbehandlung in die Wege. Dies kann natürlich eine
Weile dauern, weil der Zahnarzt zunächst im Bezug auf die Kosten einen Heil- und Kostenplan bei der
Krankenkasse des Patienten einreichen muss. Diese schickt den Heil- und Kostenplan nach einer
kurzen Bearbeitungszeit zurück an den Patienten, der dann einen Termin mit seinem Zahnarzt für die
Weiterbehandlung ausmachen kann. Auf dem Heil- und Kostenplan stehen die detaillierten Kosten,
die der Patient als Eigenleistung aufbringen muss und auch der Betrag, den der Zahnarzt von der
Krankenkasse für diese Behandlung direkt erstattet bekommt.
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Das heißt: Ein durch irgendeinen Umstand abgebrochener Zahn kann nicht nur Schmerzen, sondern
auch jede Menge Kosten verursachen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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