» 21,3 Prozent der Umfrageteilnehmer bezahlten für ihre letzte Zahnkrone zwischen 200 und 400 Euro.
» Bei Zahnkronen existieren verschiedene Formen - beispielsweise Vollgusskronen oder Stiftkronen - deren Kosten sich unterscheiden.
» Für die Regelversorgung bezahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 50 Prozent.
» Laut Umfrage bekam die Mehrheit der Befragten ihre erste Zahnkrone zwischen dem 18. und dem 24. Lebensjahr.
» Mithilfe eines regelmäßig geführten Bonushefts erhalten die Patienten von der Krankenkasse einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 20 oder 30 Prozent.
» Über 41 Prozent der Befragten besitzen kein Bonusheft; 32,4 Prozent gelang es, mithilfe des Hefts die Zahnarztkosten zu senken.
Zahnkronen werden dann als Zahnersatz gewählt, wenn ein Zahn schon so von Karies zerfressen wurde, dass eine Zahnfüllung hier nicht mehr halten würde. Meist ist der Zahn schon mürbe geworden und es wird vom Zahnarzt entweder eine Teilkrone oder eine Vollkrone empfohlen. Damit die Hülle bzw. der Hut für den Zahn auch gut kleben bleibt, muss der Zahnarzt sehr viel Zahnsubstanz entfernen. Manchmal sind das bis zu 60 Prozent und im schlimmsten Fall bleibt gerade mal ein kegelförmiger Zahnstumpf stehen. Dies kann natürlich auch im Frontzahnbereich der Fall sein. Und auch hier kann der Zahnarzt womöglich vorab zu einer Wurzelbehandlung raten. Denn wenn sich die Wurzel entzündet, wenn die Zahnkrone schon angepasst und aufgesetzt ist, dann muss der Zahn noch weiter abgefräst und die Zahnkrone erneuert werden. Das sind nach der Auffassung von vielen Zahnärzten unnötige Kosten.
Dabei gibt es verschiedene Arten von Zahnkronen, deren Kosten natürlich auch unterschiedlich hoch sind. Es gibt
Natürlich können alle diese Zahnkronen-Arten im Frontzahnbereich zum Einsatz gebracht werden.
Ästhetisch am wirkungsvollsten ist allerdings die Verblend-Krone bzw. die Vollkeramik-Krone. In
diesem Fall handelt es sich um eine Privatleistung des Zahnarztes, da der Leistungskatalog der GKV
die Übernahme von derartigen Kosten direkt nicht vorsieht. Die Krankenkasse zahlt allerdings den
Festzuschuss von 50 Prozent für die Regelleistung, also die billigste Variante von einer Zahnkrone, die
aber grundsätzlich als Regelleistung im Rahmen der GKV bezuschuss wird. Dennoch wird diese
Zahnkrone für den Frontzahnbereich mit dem Mittelsatz (2,3fach) durch den Zahnarzt abgerechnet.
Hinzu kommen noch die Laborkosten, was letztlich Kosten ausmacht von 500 bis 1000 Euro, von
denen die Krankenkasse nur bis zu 250 Euro zahlt.
Zwischen 18 und 24 Jahren wird am häufigsten die erste
Zahnkrone benötigt.
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn sich der
Patient auch noch für das Material Zirkon entscheidet, also eine Zirkonkrone. Gewählt werden kann
auch noch eine Gold-Verblendekrone, die etwa von den Gesamtkosten her im gleichen Bereich liegt
wie die Zirkonkrone. Entscheidet sich der Patient für eine nicht so hochwertige Versorgung, was
ästhetisch gesehen aber nicht ratsam wäre, hat er natürlich den Vorteil, dass die Zuzahlung nicht so
hoch ist. Der obige Preis gilt natürlich pro Zahnkrone. Werden gleich mehrere Zahnkronen an
verschiedenen Stellen benötigt, kann es sein, dass die Kosten sich schon auf mehrere tausend Euro
belaufen.
Wenn ein Patient über 5 Jahre bzw. 10 Jahre hinweg ein Bonusheft geführt hat, dann erhält er von
seiner Krankenkassen einen erhöhten Festzuschuss. Und zwar errechnet sich dieser anhand des
Grundbetrags der einzelnen Postionen, für die es 50 Prozent Zuschuss von der Krankenkasse gibt. Bei
5 Jahren kommt ein Bonus von 20 Prozent hinzu, was den Festzuschuss auf 60 Prozent erhöht und
nach 10 Jahren ein Bonus von 30 Prozent, was noch einmal einen Zugewinn für den Patienten an
Festzuschuss von weiteren 5 Prozent bedeutet.
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
Das heißt maximal 65 Prozent der
Zahnbehandlungskosten bzw. Kosten für Zahnkronen im Frontzahnbereich erhält der Patient
erstattet. Dies bezieht sich auf die Regelleistung. Dabei bezahlt die Krankenkasse natürlich auch für
die Vollkeramik-Krone den Festzuschuss. Der Eigenanteil des Patienten ist dann aber höher. Ist der
Patient arbeitslos bzw. erhält Hartz IV, wird von der Krankenkasse noch einmal der doppelte
Festzuschuss gezahlt. Auch dies bezieht sich auf die Regelleistung. Natürlich darf der Patient auch
hier eine höherwertige Behandlung wählen, also eine Vollkeramik-Krone. In diesem Fall müssen aber
auch die Mehrkosten vom Patienten selbst getragen werden. Denn über die Regelleistung hinaus
erhält der Patient keinen doppelten Festzuschuss.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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