» 84,7 Prozent der Leser fühlen sich erleichtert, dass sie keine Amalgamfüllungen mehr besitzen.
» Aufgrund gesundheitlicher Probleme raten Zahnärzte nierenkranken Patienten, Schwangeren und Kindern von einer Zahnfüllung aus Amalgam ab.
» Über 67 Prozent der Umfrageteilnehmer ersetzten ihre Amalgamfüllung aus Angst vor Gesundheitsproblemen.
» Amalgam gilt als Medizinprodukt, sodass die Krankenkasse die kompletten Kosten für die Zahnfüllung übernimmt.
» Die Mehrheit der Befragten entscheidet sich laut Statistik für eine Kunststofffüllung; 20 Prozent wählen eine Amalgamfüllung.
» Im kaudrucktragenden Bereich gehört Amalgam zur Regelversorgung; liegt eine nachgewiesene Allergie gegen das Material vor, zahlt die Krankenkasse alternativ für eine Kunststofffüllung.
Amalgamfüllungen bestehen zu 50 Prozent aus Quecksilber und zu 48 Prozent aus Silber. Der Rest ist ein Anteil aus Kupfer, Zinn oder Zink. Als Zahnfüllung wurde Amalgam erstmals 1820 in Frankreich eingesetzt. Im Gegensatz zu Gold hatte damals Amalgam den Vorteil schon, dass es günstig war in der Beschaffung bzw. Herstellung und leicht verarbeitet werden konnte. Dies ist auch heute noch einer der Gründe, warum Amalgam zu 100% von der GKV bezahlt wird als Zahnfüllung. In Deutschland kam es wegen der Amalgamfüllungen im Übrigen in den 1920er Jahren zum sogenannten Amalgam-Krieg - Wissenschaftler stellten damals fest, das Amalgam dem Menschen schaden kann. Vorreiter waren hier Professor Alfred Stock, damals Chemiker am Kaiser-Wilhelm- Institut in Berlin und der Toxikologe Louis Lewin.
Schwindel, Gedächtnisschwäche, Kopfschmerzen, Mattheit und Mundentzündungen, aber auch
Durchfall und Appetitlosigkeit sowie chronischer Schnupfen wurden damals ausgemacht als
Symptome dafür, dass Amalgam schädlich wäre. Dabei wurde das Amalgam bis in die 1980er Jahre
bedenkenlos verwendet. Heute jedoch macht man sich auch bei der GKV darüber Gedanken, ob
Amalgam wirklich so harmlos ist, wie man das denkt.
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Auch aus einem anderen Grund werden die mit Amalgam in Zusammenhang stehenden Befürchtungen nicht ignoriert. Vielmehr werden sogar die Kosten übernommen, wenn ein Patient wegen des Amalgams Probleme bekommt, sprich dieses nicht verträgt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig auf die Anzeichen zu achten, die auf eine Amalgamunverträglichkeit bzw. eine Allergie hinweisen. Weil das Amalgam Quecksilber enthält, kann es sein, dass beim Entfernen eine erhöhte Belastung von Quecksilber auftritt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass der Zahnarzt mit dem Entfernen von Amalgam Erfahrung hat. Vorhandensein muss auch eine spezielle Absaugtechnik, ratsam ist auch ein Kofferdam.
Viele, die nicht wissen, warum die Krankenkassen Amalgamfüllungen zu 100% übernehmen von den Kosten her, sind sich dabei nicht darüber im Klaren, dass Amalgam überhaupt kein Medikament ist, sondern ein Medizinprodukt. Dies wiederum spricht aber auch dafür, weil ja schließlich auch die anderen Materialien, die für Zahnfüllungen verwendet werden, kein Medikament sind, wie Porzellan oder Keramik bzw. Kunststoff. Da Amalgam entsprechend als Medizinprodukt zugelassen ist und entsprechende anderslautende Studien vorliegen, nämlich dass Amalgam nicht schädlich ist, wird es als Regelversorgung von der Krankenkasse wegen seiner Günstigkeit voll bezahlt. Die Krankenkassen berufen sich dabei bei Anfrage durch einen Versicherten auf epidemiologische und toxikologische Studien, die keine Gesundheitsgefahren anzeigen. Allerdings belegen die Studien wiederum ein gelegentliches Auftreten von einer harmlosen Pigmentierung der Mundschleimhaut, auch Amalgamtätowierung genannt.
In Deutschland werden noch sehr häufig Amalgamfüllungen verwendet. Viele Patienten denken nicht
über die Folgen nach bzw. nicht über das an Studien, die sonst noch existieren. Dabei übernehmen
die Krankenkassen in Deutschland die Kosten für Zahnfüllungen aus Amalgam, die sich im
sogenannten kaudrucktragenden Seitenzahnbereich befinden. Wenn jedoch auch hier der Nachweis
für eine Allergie gegenüber Amalgam vorliegt, dann übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für
die Zahnfüllung mit Kunststoff. Goldfüllungen gehören aber in diesem Fall nicht zur Regelversorgung
als Ersatz für eine Amalgamfüllung.
Eine höherwertige Versorgung bezahlt die Krankenkasse auch
wenn retrograde Wurzelfüllungen vorgenommen werden sollen. Ebenfalls auf keinen Fall zum
Einsatz kommt Amalgam als Material für Stumpfaufbauten unter Zahnkronen oder Brücken, denn dafür
ist das Medizinprodukt einfach nicht geeignet. Und auch wenn ein Verschlussmaterial
für trepanierte gegossene Kronen benötigt wird, darf Amalgam nicht verwendet werden. Andere
Länder sind hier schon ein bisschen weiter. Denn schon Anfang 2009 verbot man Zahnfüllungen als
Amalgam in Schweden. Kurze Zeit danach haben Norwegen und Dänemark die Verwendung von
Amalgam ebenfalls verboten. Die USA folgten dann im Jahr 2013 mit einem entsprechenden Verbot.
Es gibt zwar Studien, die besagen, dass Amalgam im Mund tatsächlich schädlich ist, doch gibt es eine ganze Reihe von Gründen, warum die GKV gerade diese Zahnfüllung als Regelversorgung ansieht. Hierzu gehört
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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