Zahnersatz ist nicht günstig. Aus diesem Grund ist es für die Patienten auch ärgerlich, wenn eine
Zahnprothese bricht. Dies kann passieren, wobei sich der Patient in diesem Fall sofort in die Hände
des Zahnarztes begeben sollte. Denn nur dieser kann den Patienten mit einem Provisorium versorgen
und den Zahnersatz entfernen, so dass der Patient wieder in aller Ruhe essen und reden kann bis die
Reparatur von seinem normalen Zahnersatz abgeschlossen ist. Dabei ist die Vorgehensweise im Fall
wenn eine Zahnprothese bricht, recht kompliziert. Denn der Zahnarzt muss in diesem Fall vorgehen,
als würde es sich um einen neuen Zahnersatz handeln. Das heißt der Zahnarzt erstellt ganz normal
einen Heil- und Kostenplan und muss diesen bei der Krankenkasse einreichen. Dabei wird die
Krankenkasse diesen Heil-und Kostenplan in der Regel bewilligen und der Patient erhält für diese
Behandlung entsprechend einen Festzuschuss. Wie hoch dieser aber ist, das ist sehr unterschiedlich.
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Auch wenn eine Zahnprothese von ihrer Konstruktion her sehr kompliziert ist, lohnt es sich erst einmal zu schauen, ob man sie nicht auch selbst reparieren kann, wenn sie gebrochen ist. Dabei verspricht die Reparatur in Eigenregie der Behebung des Schadens für den kleinen Geldbeutel. Allerdings gehen mit der Reparatur auch einige Risiken einher. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass man die Zahnprothese aus Versehen verbiegt und den Zahnersatz damit unbrauchbar macht. Unbrauchbar ist die Zahnprothese in diesem Fall schon dann, wenn sie sich um wenige Millimeter verzogen hat und dann zu dicht auf dem Zahnfleisch liegt. Für die Selbstreparatur benötigt man dabei natürlich auch Werkzeug, das dafür geeignet ist. Denn schließlich soll man die Zahnprothese nicht beschädigen. Der Schaden, der durch eine fehlgeschlagene Eigenreparatur entsteht, ist in der Regel größer, als wenn man mit dem Problem gleich beim Zahnarzt vorstellig geworden wäre. Denn die Kosten für den Schaden, der zusätzlich entstanden ist, zahlt die Krankenkasse dann natürlich nicht unter Kostenbeteiligung. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse für eine gebrochene Zahnprothese in der Regel die Kosten zum Teil. Und zwar auch mit einem Festzuschuss.
Der Gang zum Zahnarzt bei einer gebrochenen Zahnprothese ist aus diesem Grund empfehlenswert. Denn die Reparatur ist ein umfassender und präziser Prozess, welcher vor allem mit dem passenden Werkzeug und den richtigen Materialien durchgeführt werden sollte. Und natürlich muss in vielen Fällen auch eine gewisse Fachkenntnis vorhanden sein. Denn Risse oder Verbiegungen lassen sich nicht einfach so korrigieren, ohne dass man weiß, in welche Richtung mach drücken muss. Aus dem Grund gilt: Ab zum Zahnarzt. Dieser entfernt die Zahnprothese zudem auch fachmännisch aus dem Unter- oder Oberkiefer und schickt sie zum Dentallabor. Dort wird die Zahnprothese gerichtet. In den meisten Fällen stellt sich auch dann heraus, wer die Kosten für die Reparatur tragen muss. Wenn die Zahnprothese innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren bricht, ist es die Sache des Zahnarztes für den Ersatz zu sorgen, wenn denn die Reparatur erforderlich wird, weil es sich um einen Verarbeitungs- oder Einbringungsfehler handelt. Hat der Patient den Zahnersatz natürlich selbst beschädigt, dann kommt der Zahnarzt nicht für die Kosten auf, die die Reparatur kostet.
>Der häufigste Grund, warum eine Zahnprothese bricht, ist der dass diese enormen Kräften standhalten muss. Hier wirken Haft-und Klebeeffekte, aber auch die Saugwirkung und die mechanische Retention. Darüber hinaus benötigt eine Zahnprothese auch ein stabiles Widerlager. Wenn der mechanische Druck einmal zu hoch wird, neigt die Zahnprothese dazu zu brechen. Dafür kann auch der Träger nichts. In diesem Fall wird eine zerbrochene Zahnprothese bei der Reparatur unterfüttert. Hierfür wird in der Zahnarztpraxis ein Unterfütterungsabdruck genommen, damit die zerbrochene Zahnprothese wieder optimal an den Kieferkamm angepasst werden kann. Auf diese Weise kann ein schlechter Sitz der Zahnprothese ausgeglichen werden, auch wenn es zu Knochenverlust kommen sollte. An den Kosten für die Unterfütterung beteiligt sich die Krankenkasse natürlich auch. Doch der Patient hat hier auch einen Eigenanteil an den entstehenden Kosten zu tragen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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