Wenn eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden muss, dann ist dies der letzte Versuch einen
Zahn zu retten, also zu erhalten. Denn Karies hat sich hier meist schon bis zum Nerv vorgearbeitet. Ist
das Loch bereits tief, dann ist es wahrscheinlich, dass auch schon Bakterien in die Wunde
eingedrungen sind, was sehr schmerzhaft werden kann. Dann ist in der Regel eine Wurzelbehandlung
nötig, wenn nicht das Ziehen des Zahnes verhindert werden soll. Fatalerweise ist es so, dass das
Ganze nicht einmal schmerzhaft sein muss. Dennoch macht es eine Wurzelbehandlung nötig, denn
unbehandelt käme es früher oder später zu einer eitrige Entzündung im Kieferknochen bzw. an der
Wurzelspitze. Statt bei einem normalen Zahnarzt kann die Wurzelkanalbehandlung auch bei einem
Endodontologen stattfinden. Dieser deckt einen Teil der Zahnheilkunde ab, die sich
schwerpunktmäßig mit der Erkrankungen des Pulpa-Dentin-Komplexes und
des periapikalen Gewebes beschäftigt.
Bei 45 % der Leser war die Wurzelbehandlung bei ihrem Zahnarzt erfolgreich.
Ziel einer derartigen Behandlung beim Fachmann ist es, dass
die Erhaltung des erkrankten Zahnes gewährleistet wird. Im Rahmen der Endodontie wird in den
meisten Fällen eine Behandlung des Wurzelkanals vorgenommen bzw. diese damit gleichgesetzt. Der
Endodontologe wird meist dann konsultiert, wenn zuvor eine Wurzelkanalbehandlung beim Zahnarzt
bereits fehlgeschlagen ist. Wenn auch diese nicht erfolgreich, dann muss letztlich eine
chirurgische Wurzelspitzenresektion durchgeführt. Und auch diese fällt in die Kategorie von
Tätigkeiten, die diesem zahnmedizinischen Spezialisten zugeschrieben werden.
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Zu den einzelnen Kosten, die bei einer derartigen Behandlung beim Zahnmediziner anfallen, gehört
unter anderem die elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals sowie die Anwendung
elektrophysikalischer-chemischer Methoden und medizinische Einlagen, welche über die 3.Sitzung
hinausgehen, wenn keine Ausnahmeindikation vorliegt. Hierbei handelt es sich um medikamentöse
Einlagen, die dazu beitragen sollen, dass die Behandlung erfolgreich ist. Die Kosten für
Endodontologen werden von der GKV dann übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig
eingestuft wird. Dies gilt insbesondere im hinteren Backenzahnbereich und wenn der Backenzahn in
einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke steht. Behandlungen mit unklaren Erfolgsaussichten
übernimmt die Krankenkasse nicht. Sie zahlt dann aber die Zahnentfernung und beteiligt sich an den
Kosten für einen Zahnersatz.
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Kosten werden zudem auch von der Krankenkasse übernommen,
wenn eine Freiendsituation durch den Erhalt des betroffenen Zahns vermieden werden kann.
Und auch wenn der Zahn bereits einen Zahnersatz (Kosten) trägt, dann wird die Behandlung durch die GKV
bezahlt, denn dieser Zahn muss in der Regel dann erhalten werden, weil er als Pfeilerzahn dient bzw.
überkront bzw. überbrückt ist. Von den Kosten her muss der Patient allerdings mit einer
Selbstbeteiligung bzw. Eigenleistung von bis zu 600 Euro rechnen, wenn er von der Krankenkasse nur
den Festzuschuss von 50 Prozent erhält. Kann er nachweisen, dass er 5 bzw. 10 Jahre lang immer zum
Zahnarzt gegangen ist und sich einer Vorsorgeuntersuchung unterzog, kann er bis zu 65 Prozent der
Kosten, also rund 400 Euro von der Krankenkasse übernommen bekommen, was ihm eine Ersparnis
von effektiv 200 Euro bringt. Doch nicht alle Arbeitsschritte bei einer derartigen
Wurzelkanalbehandlung sind durch die GKV abgedeckt.
Die Desinfektion durch eine Spüllösung ist zum Beispiel schon vor einigen Jahren aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen worden. Doch ohne diese desinfizierenden Spülungen des Wurzelkanals ist der Erfolg der Wurzelbehandlung fast ausgeschlossen und muss durchgeführt werden. Wir eine Laserbehandlung vorgenommen, gehört diese ebenfalls nicht zur Kassenleistung. Und auch der Kofferdam, der den Speichel isoliert, wird separat berechnet. Der Endodontologe verwendet zudem auch moderne Geräte für die elektronische Längenmessung. Damit werden dem Patienten zwar unnötige Röntgenaufnahmen vom Zahn erspart und somit die Strahlenbelastung gesenkt, doch die Kosten dafür trägt die GKV nicht. Dies gilt auch für die Kosten für eine Vollnarkose. Denn gerade am Nerv direkt ist es sinnvoll eine derartige Behandlung unter Vollnarkose vornehmen zu lassen. Doch auch dafür zahlt die Krankenkasse nicht.
Die privat versicherten Patienten zahlen für eine Wurzelkanalbehandlung allerdings ein bisschen weniger bzw. bekommen mehr von der Krankenkasse erstattet. Es kommt hier natürlich auf die Vereinbarung in den Tarifen an, die die Versicherten natürlich nach Wahl abschließen können. Die Erstatttungshöhen liegen hier bei bis zu 80 Prozent. Und dies ist eine Summe, bei der ein Patient sicherlich nicht überlegt, ob er sich nun behandeln lässt oder nicht. Denn statt eine Wurzelkanalbehandlung durchführen zu lassen, entscheiden sich viele Patienten wenn sie damit Probleme bekommen aus Kostengründen für die Extraktion von dem betroffenen Zahn.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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