» Die Krankenkasse bezahlt in der Regel einen Festzuschuss, der 50 Prozent der Kosten im Rahmen der Regelversorgung entspricht.
» In einer Statistik fordern 97,3 Prozent der Befragten, die Krankenkassen sollten den Zahnersatz generell stärker bezuschussen.
» In einigen Fällen lehnt die Krankenkasse den Festzuschuss für den Zahnersatz komplett ab, sodass die Patienten die Kosten eigenständig tragen.
» Die Mehrheit der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de zahlte für die Zahnkrone im Schnitt zwischen 200 und 400 Euro.
» Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung gelingt es unter Umständen, die Kosten für den Zahnersatz zu decken.
» Den Versicherten steht es frei, gegen die Entscheidung der Krankenkasse eine Beschwerde einzulegen.
» Diesen Widerspruch bringen die Patienten formlos zu Papier und reichen ihn bei ihrer Krankenkasse ein.
» Wenden sich die Betroffenen an einen Anwalt, übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung dessen Kosten.
Seit 2005 zahlt die GKV auf der Basis der damaligen Gesundheitsreform für Zahnersatz (Kosten) und
viele Zahnbehandlungen nur noch einen Festzuschuss. Dieser bezieht sich auf die
Regelversorgung. Das heißt auf die Art von Zahnersatz, der unabhängig von ästhetischen
Gesichtspunkten dazu beiträgt, dass die Zahnlücke professionell und funktionsfähig
geschlossen wird. Allerdings genügt dies vielen Patienten nicht, da sie trotz Zahnlücke auch
weiterhin ein makelloses Gebiss haben möchten. Aus diesem Grund können sie zwar eine
höherwertige Versorgung wählen, erhalten von der GKV aber nur den Festzuschuss für die
Regelversorgung.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Das bedeutet, dass sich der Eigenanteil an der Höhe der Kosten für einen
Zahnersatz für den Patienten entsprechend erhöht. Nun gibt es durchaus den Fall, dass die
GKV sogar auch den Festzuschuss für den Zahnersatz ablehnt. Hier stellt sich dann die Frage,
was der Patient tun kann.
Die erste und logische Schlussfolgerung wäre natürlich, dass er die Kosten für den Zahnersatz
komplett selbst trägt. Dies wird allerdings nur von den wenigsten Patienten tatsächlich
hingenommen bzw. realisiert. Denn Zahnersatz ist teuer. Insbesondere Zahnimplantate
können schnell einige tausend Euro kosten.
Zwischen 200 und 400 Euro haben unsere Leser durchschnittlich
für ihre Zahnkrone gezahlt.
Und die hat man in der Regel nicht gespart.
Realisierbar wäre die Selbstzahlung des Zahnersatz vielleicht durch einen Kredit realisierbar.
Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass der Betrag aus der Zahnarztrechnung zunächst
bezahlt würde und anschließend bei der privaten Zahnzusatzversicherung eingereicht wird.
Hier gibt es von den Leistungsvarianten her Unterschiede, die sich dahingehend auswirken,
dass die Versicherung die Kosten letztlich zu 70 Prozent, 80 Prozent, 90 oder 100 Prozent
übernimmt. Je höher die Übernahme der Kosten ist für Zahnersatz, umso höher ist auch der
Beitrag für diese Versicherung, den der Patient zu zahlen hat.
Gegen die Entscheidung der Krankenkassen kann natürlich jeder Versicherte auch
Widerspruch einlegen. Dieser ist kostenlos und wenn der Widerspruch keinen Erfolg haben
sollten, dann kann auch Klage erhoben werden. Grundsätzlich gilt nämlich, dass jeder
Versicherte das Recht auf den Festzuschuss für den Zahnersatz hat. Und die ablehnende
Entscheidung von einer Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, der das Widerspruchsverfahren
nach sich zieht und die Krankenkasse womöglich vom Ergebnis her dann doch zwingt die
Kosten für eine beantragte Leistung zu übernehmen. Das bedeutet aber auch, dass nicht gleich
vor das Sozialgericht gezogen werden muss oder kann. Denn GKV-Versicherte müssen auf
jeden Fall zuvor einen Widerspruch einlegen, selbst wenn es wahrscheinlich sein sollte, dass
der Widerspruch abgelehnt wird. Dieser Widerspruch ist formlos zu Papier zu bringen und bei
der Krankenkasse einzureichen. Natürlich kann hier auch die Hilfe von einem Anwalt in
Anspruch genommen werden.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Die Kosten dafür übernimmt die Rechtsschutzversicherung
aber nicht. Denn diese gilt nur, wenn geklagt wird. Ein Anruf bei der Krankenkasse reicht
hierfür aber nicht aus. Ein Fax senden schon oder zur Filiale gehen und dort den Widerspruch
zu Protokoll geben. Eine Email reicht indes auch nicht aus, weil hier der Nachweis des
Eingangs fehlt. Im Beschwerdeschreiben zum Widerspruch sollte allerdings klar zum
Ausdruck gebracht werden wie der Sachverhalt ist und dass man sich gegen das "Nein" zum
Festzuschuss wehren möchte und eine nochmalige Überprüfung wünscht. Ein besonderes
Formular für einen Widerspruch gibt es nicht. Dabei ist es so, dass der Widerspruch nicht
einmal begründet werden muss. Mit einer detaillierte Begründung erhöht man aber die
Erfolgschancen. Wichtig ist, dass der Widerspruch rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht.
Wie bei anderen Behörden auch, hat man dafür vier Wochen nach Erhalt der Entscheidung Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag, wenn der schriftliche Bescheid der Krankenkasse im Briefkasten liegt. Wer die Frist versäumt, weil er längere Zeit im Urlaubist, der sollte dies der Krankenkasse sofort mitteilen und den Widerspruch sofort nachholen. In diesem Fall muss der Widerspruch durch die Krankenkasse trotz Ablauf der Frist noch berücksichtigt werden.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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