Kosten beim Zahnarzt

Warum Kassenpatienten bei Zahnbehandlungen deutlich mehr zahlen


» Aufgrund des Solidaritätsprinzips bei gesetzlichen Krankenkassen, bekommen die Versicherten nicht alle gewünschten Leistungen erstattet.

» Laut Umfrage wünschen sich 97 Prozent der Befragten eine stärkere Bezuschussung des Zahnersatzes seitens der Krankenkassen.

» Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz einen Festzuschuss, der 50 Prozent der Regelversorgung entspricht.

» Bei einer höherwertigen Versorgung steigt der Eigenanteil des Patienten.

» 36,9 Prozent der Umfrageteilnehmer verstehen das Prinzip von Regelversorgung, Festzuschuss und Eigenbeteiligung nicht.

» Bei einer privaten Krankenversicherung unterliegen die Leistungen einer vertraglichen Vereinbarung, sodass nachträglich keine Einschränkungen stattfinden.



Die PKV hat zwar eine längere Entwicklungsgeschichte hinter sich als die GKV, doch ist diese seit den 1880er Jahren dadurch bestimmt, dass hier ein Solidaritätsprinzip herrscht. Das bedeutet insbesondere für die Versicherten, dass sie nicht alle Leistungen bezahlt bekommen. Dies erklärt auch ganz grob umrissen, warum Kassenpatienten bei Zahnbehandlungen mehr bezahlen müssen, als die Versicherten der PKV. Das Leistungsangebot der PKV indes unterliegt dem Äquivalenzprinzip, wobei auch hier Abstriche zu machen sind, weil der Versicherte je nach Tarif natürlich nicht alle Leistungen ersetzt bekommt bzw. es sich für ihn teils überhaupt nicht rechnet, wenn er eine Leistung, die er in Anspruch genommen hat, über die Versicherung abwickelt.

Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



Zunächst sind es nämlich die Höhe der Beiträge, die hier entscheidend sind und natürlich auch die Höhe des Selbstbehalts, den der Versicherte zu zahlen hat. Das bedeutet allgemein aber auch, dass die Leistungen im Vergleich zu GKV, nicht für alle gleich sind. Es kommt hier natürlich auf die individuellen Leistungen an, die der Versicherte für sich abgeschlossen hat. Und hier kann der Versicherte allgemein sehr bedarfsorientiert vorgehen. Das heißt er hat die Möglichkeit seine Versicherung so abzuschließen, dass er einen recht stabilen Beitrag hat, aber auch einen -natürlich auf seine Bedürfnisse abstimmbaren - Selbstbehalt, das heißt Kosten, die er im Rahmen der Krankenversicherung selbst übernimmt, später aber bei der Einkommenssteuer absetzen kann.


Das Prinzip Festzuschuss durch die GKV

Der Grund, warum der Kassenpatient nun im Endeffekt eine höhere Eigenleistung bei Zahnbehandlungen hat, ist der, dass die GKV nur einen Festzuschuss für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zahlt. Das heißt jeder Patient erhält den gleichen Betrag als Zuschuss, dafür dass er in der GKV versichert ist. Doch selbst durch den Festzuschuss durch die GKV für eine Zahnbehandlung bzw. einen Zahnersatz sind die Kosten, die der Zahnarzt in Rechnung stellt, nicht ausgeglichen. Übrig bleibt die Eigenleistung, die durch den Patienten zu zahlen ist, und zwar direkt an den Zahnarzt. Und dies sind meist über 50 Prozent, da sich der Patient meist für einen höherwertigen Zahnersatz als die sogenannte Regelversorgung entscheidet. Würde der Patient statt einem Zahnimplantat eine Zahnkrone oder eine Zahnbrücke wählen - die aber nicht immer ästhetisch einwandfrei sind von der Lösung her - wären es tatsächlich um die 50 Prozent, die der Patient bezahlen müsste. Beim Zahnersatz sind es erheblich mehr Kosten, da der Festzuschuss von der Höhe der gleiche bleibt, ob es sich nun um einen Zahnkrone, eine Zahnbrücke oder um ein Zahnimplantat handelt. Es gilt hier die Faustregel, dass je höherwertiger der Zahnersatz ist, je höher auch die Zuzahlung voraussichtlich sein wird, die der Patient zu leisten hat.

Verständnis Eigenanteil und Festzuschuss
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.


Der Grund für die Einführung von einem Festzuschuss im Jahr 2005 beim Zahnersatz und bei Zahnbehandlungen ist, dass doch eine gewisse Ungleichbehandlung bei den GKV-Versicherten erkennbar war. Denn diejenigen, die sich nicht für einen höherwertigen Zahnersatz entschieden hatten, bekamen den gleichen prozentualen Zuschuss, wie auch diejenigen, die die Regelversorgung in Anspruch nahmen. Und dies hätte auf kurze Sicht dazu geführt, dass die Ausgaben der GKV stark gestiegen wären. Denn wer möchte schon aus Kostengründen auf einen höherwertigen Zahnersatz verzichten, wenn er dafür genauso viel Zuschuss erhält, wie auch für einen minderwertigeren und ästhetisch nicht so schönen Zahnersatz.



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Vorteil einer PKV

Der Vorteil, wenn man privat versichert ist, ist aus diesem Grund eindeutig und wird recht schnell klar. Doch auch was die Zukunft angeht, ist es so, dass man bei der GKV keineswegs was Leistungen angeht, auf der sicheren Seite ist. Insbesondere im Zuge von Reformen ist es durchaus möglich, dass bei der GKV wieder Leistungen gestrichen oder gekürzt werden. In der PKV indes werden die Leistungen im Vorfeld vertraglich vereinbart, die gewünscht werden und können nachträglich nicht eingeschränkt werden. Mit 55 Jahren allerdings fällt der Versicherte in der Regel in den Basistarif zurück, insbesondere dann, wenn er arbeitslos wird. Dabei wird das so formuliert, dass ein Zutrittsrecht dorthin alle Versicherten haben, die das 55. Lebensjahr erreicht haben.
Diesen wird dann eine günstige Versicherung ermöglicht, die allerdings auch nur die Leistungen der GKV ermöglicht. Das heißt dieser Tarif ist mit den Leistungen der GKV gleichzusetzen. Dabei wird in den meisten Versicherungen schon bei Antragsstellung so vorgegangen, dass die Versicherung sich ihre Mitglieder auswählt. Nicht gesunde Antragssteller werden in der Regel abgelehnt, wodurch die Versicherung ihr Zahlungsrisiko etwas minimiert.


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