» Zahnärzte besitzen ihren Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht und teilen ihnen den Befund einer Zahnuntersuchung mit.
» Anhand des Befunds erklärt der Dentist, welche Behandlung oder Vorsorge er vorschlägt und welche Kosten auf den Betroffenen zukommen.
» Wünschen Patienten eine höhere Versorgung, gilt eine Zahnbehandlung gegen den Patientenwillen als rechtswidrig.
» In einer Umfrage geben 42,9 Prozent der Teilnehmer an, den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.
» Der Zahnarzt teilt dem Behandelten vor dem Eingriff alle Vor- und Nachteile der gewählten Versorgungsform mit.
» Der Dentist informiert über den Ablauf der Behandlung; laut Umfrage wechselten 47,1 Prozent der Teilnehmer während einer Zahnbehandlung den Zahnarzt.
Für die Behandlung ihrer Patienten müssen sich die Zahnärzte genügend Zeit nehmen, egal ob sie nun einen PKV-Versicherten oder einen GKV-Versicherten vor sich auf dem Behandlungsstuhl liegen haben.
Was der Patient vor einer Behandlung durch den Zahnarzt erfahren muss ist. Vier wichtige Punkte:
Im Bezug auf den Befund muss der Zahnarzt natürlich ehrlich sein und darf dem Patienten nichts verschweigen. Dies gehört zu den Grundsätzen, die ein Zahnarzt an Aufklärungspflicht gegenüber seinem Patienten hat. Die Aufklärung erfolgt dabei in den Praxisräumen, in der Regel unmittelbar nachdem die Diagnose gestellt wurde.
Danach muss der Zahnarzt dem Patienten offen legen, was er für einen Behandlungsvorschlag
machen kann. Das heißt wie die Versorgung des Zahnproblems aussieht, dass dieses gelindert wird.
Dabei gilt es natürlich auch die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen. Konkret bei
Zahnbehandlungen und beim Zahnersatz heißt dass, dass wenn der Patient eine Höherversorgung
wünscht, ist ihm diese auch vom Zahnarzt zu gewähren. Das heißt eine bestimmte Behandlung gegen
den Willen des Patienten durch den Zahnarzt ist rechtswidrig.
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.
Dies fällt dann schon in den
Straftatbestand der Körperverletzung. Damit der Patient aber wiederum eine selbstbestimmte
Entscheidung treffen kann, ist es für den Patienten natürlich wichtig zu wissen bzw. erfahren, welche
Behandlungsform bestmöglich ist und die Krankheitssituation am ehesten lindert, und zwar alles
ohne die Einschränkung durch ökonomische oder soziale Aspekte. Das heißt der Zahnarzt muss den
Patienten auch dann beraten, wenn er davon ausgehen muss, dass der Patient die Behandlung
womöglich nur in Raten zahlen kann. Nicht vergessen darf der Zahnarzt hier auch nicht, dass er die
Vorteile und die Nachteile seiner vorgeschlagenen Versorgung dem Patienten ausführlich erläutert.
Der Zahnarzt muss sich dabei nicht nur Zeit nehmen dem Patienten genau zu erklären, was er denn vorhat im Bezug auf die Zahnbehandlung oder den Zahnersatz, sondern muss auch über die Kosten aufklären. Die Kosten gehören dabei manchmal zu den Nachteilen, weil der Eigenanteil an Zahnbehandlung oder Zahnersatz (Kosten) doch häufig sehr hoch ist. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt, denn sonst entscheidet sich der Patient wohlmöglich für eine Behandlung, die ihn finanziell sehr stark belastet, weil der Patient doch einen recht hohen Teil an Kosten tragen muss. Zu diesem Teil der Beratungspflicht des Zahnarztes gehört auch, dass dieser mit dem Patienten eine Mehrkostenvereinbarung trifft für den Fall der Fälle und den Patienten darüber aufklärt, wie er sein Honorar bezahlt bekommt aufgrund des Heil- und Kostenplans.
Ein sehr wichtiger Punkt, den der Zahnarzt im Rahmen der Beratung auch ansprechen muss bzw. auf
Nachfrage zu beantworten hat, ist der des Ablaufs der Behandlung. Denn dies ist für den Patienten
oftmals der entscheidende Punkt, ob er sich nun für eine derartige Zahnbehandlung auch wirklich
entschließen kann. Es gibt zwar kaum Zahnprobleme, die man auf die lange Bank schieben kann oder
sollte, doch gerade wenn es einem finanziell gerade nicht so passt, dass man einen höheren Betrag
für einen Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung aufwendet, sollte der Patient auch ein
Mitspracherecht haben beim Ablauf der Behandlung. Wenn der Zahnarzt nun sagt, dass er die
Behandlung im August durchführen möchte, der Patient da aber schon einen längeren Urlaub
geplant hat, kann der Zahnarzt vom Patienten natürlich nicht verlangen, dass er diesen Urlaub
verschiebt.
Stolze 47 % haben während einer laufenden Zahnbehandlung ihren
Zahnarzt gewechselt.
Die meiste Unsicherheit entsteht bei den Patienten aber im Bezug auf den Ablauf der
Behandlung, weil diese häufig auch mit Schmerzen verbunden ist. Dabei gelingt es kaum einem
Zahnarzt dem Patienten letztlich auch die restliche Angst zu nehmen, die dieser vor einer
Zahnbehandlung bzw. dem Einsatz von Zahnersatz hat. Auch muss der Patient darüber aufgeklärt
werden, wie lange es möglicherweise dauert bis der Zahnersatz vom Dentallabor gefertigt wurde.
Dies ist in der Regel eine nicht sehr lange Zeitspanne, wobei der Patient aber auch darüber aufgeklärt
werden muss, dass er während der Zeit zwischendrin ein Provisorium tragen muss, damit sich der zu
behandelnde Bereich im Mund nicht entzündet. Die Aufklärung über die Risiken ist daher ein
wichtiger Bestandteil.
Der Zahnarzt darf im Übrigen eine Behandlung nur dann vornehmen, wenn er seiner Beratungspflicht nachgekommen ist. Doch die Rechtmäßigkeit der Behandlung liegt dann erst vor, wenn der Patient auch nach seiner Aufklärung wirksam in die vom Zahnarzt vorgeschlagene Behandlung eingewilligt hat. Die Unterzeichnung und Aushändigung von Formularen und Merkblättern ersetzt in diesem Bereich nicht das Beratungs- bzw. Aufklärungsgespräch.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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