Kosten beim Zahnarzt

Kann man den Kosten- und Heilplan jederzeit ändern lassen?


» Der Heil- und Kostenplan dokumentiert die vom Zahnarzt durchgeführten Leistungen sowie die voraussichtlichen Kosten für den Patienten.

» Innerhalb weniger Wochen genehmigt die Krankenkasse den HKP.

» Über 88 Prozent der Befragten machten sich laut Studie bereits Gedanken, wie sie die Kosten beim Zahnarzt reduzieren.

» Solange die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan noch nicht genehmigt, besteht die Möglichkeit für Änderungen.

» Eine weitere Statistik zeigt, dass die Mehrheit der Befragten den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht versteht.

» Bei hohen Behandlungskosten steht es dem Betroffenen frei, eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen.

» Die Statistik besagt, dass lediglich 37 Prozent der Umfrageteilnehmer bereits eine zweite Zahnarztmeinung einholten.

» Ändert sich der Gebissstatus der Patienten gravierend, erstellt der Zahnarzt einen neuen Heil- und Kostenplan.


Ein Heil- und Kostenplan ist die Dokumentation des Arztes über die geplante Behandlung z. B. mit einem Zahnersatz und die voraussichtlichen zu erwartenden Kosten. Wer einen Zahnersatz (Kosten) benötigt, für den füllt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan aus. Der Zahnarzt trägt darin die Behandlung ein, die standardmäßig für ein derartiges Problem vorgesehen ist und auch die Wünsche des Patienten und natürlich auch die Empfehlungen, die der Zahnarzt hat. Diesen Plan reicht der Zahnarzt dann bei der Krankenkasse ein. Die Dauer bis zur Genehmigung beträgt in der Regel einige Wochen.

Kosten beim Zahnarzt reduzieren
88,9 % der Leser machen sich Gedanken, wie sie die Kosten beim Zahnarzt
reduzieren können. 11% machen sich darüber anscheinend keine Gedanken.



Wenn sich zwischendurch Änderungen in der Behandlung ergeben, kann der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan noch revidieren. Solange dieser noch nicht genehmigt ist, sind nämlich noch Änderungen möglich. Hierzu muss der Zahnarzt mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und auch einen neuen einreichen. Diese Änderungen gehen natürlich nicht unbegrenzt, weder zeitlich noch von den fachlichen Änderungen her, sprich von der Behandlungsmethode her. Der Heil- und Kostenplan ist daher nicht beliebig jederzeit änderbar.

Kostenvoranschlag von Zahnarzt verstehen
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.

Ausnahme Zweite Zahnarztmeinung

Wenn ein Heil- und Kostenplan bei der Gesetzlichen Krankenkasse eingereicht und schon genehmigt wurde bzw. auch schon zuvor darf der Patient natürlich eine Zweite Zahnarztmeinung einholen. Dies ist vor allem bei Fällen nötig bzw. ratsam, wenn die Kosten für eine Behandlung sehr hoch sind und der Patient nicht damit einverstanden ist so viel an Eigenanteil zu zahlen bzw. sich dies überhaupt nicht leisten kann. Damit in diesem Fall dann doch noch ein Festzuschuss durch die Krankenkasse bezahlt wird, ist es nötig, dass ein neuer Heil- und Kostenplan dort eingereicht wird. Und zwar von dem Zahnarzt, der die Zweitmeinung durchgeführt hat.

Zweite Zahnarztmeinung eingeholt
Mehr als 37 % haben schon einmal eine zweite
Zahnarztmeinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt.



Dabei steht dem Patienten natürlich offen neben einer Zweitmeinung auch noch eine Drittmeinung einzuholen. Dass man aber mehrfach auf einen Zahnarzt trifft, der nicht einen besseren Preis machen kann, ist selten. Im Internet gibt es zahlreiche Foren, in denen Zahnärzte gerne einen eigenen Kostenvoranschlag machen auf der Basis von einem bereits eingereichten und genehmigten Heil- und Kostenplan. Wissenswert für die Patienten ist, dass der Heil-und Kostenplan ab dem Tag der Genehmigung noch eine Laufzeit von 6 Monaten hat. Das heißt die Behandlung muss binnen von dieser Zeit beginnen.

Ausnahme Statusänderung am Gebiss

Für den Fall, dass sich binnen dieser 6 Monate nachhaltig etwas am Gebiss verändert, sich also der Status erheblich verschlechtert, muss ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt werden. Grund dafür ist, dass sich nicht nur der Status der Zähne verändert hat, sondern auch die Kosten. Diese steigen in der Regel und müssen natürlich gegenüber der Krankenkasse durch den Zahnarzt belegt bzw. gerechtfertigt werden. Der alte Heil- und Kostenplan verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.

Die Höhe der Kosten für einen Zahnersatz können sich zwar noch ändern, doch dies liegt ganz im Rahmen. Hier gilt allgemein eine Erhöhung von 20 Prozent als durchaus normal.

Grund für zweite Zahnarztmeinung
38 % zögern eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen, weil anscheinend zu kompliziert.



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Diese Kosten sind natürlich vom Patienten zu tragen, da die Mehrkosten nichts am Festzuschuss der Krankenkasse ändern. Wenn sich nun aufgrund von einem weiteren Schaden an den Zähnen, der zuvor nicht bestanden hat oder entdeckt wurde (hier ist dann allerdings am Können des Zahnarztes zu zweifeln!) wiederum die Möglichkeit ergibt, dass auch für diese Zahnbehandlung ein Festzuschuss der Krankenkasse gezahlt wird, muss der Heil-und Kostenplan noch einmal komplett neu eingereicht werden. Die Konsequenz daraus ist, dass bis zu dessen Genehmigung die Behandlung nicht fortgesetzt bzw. nicht erfolgen kann. Die Krankenkasse ist in diesem Fall natürlich angehalten, dass sie so schnell wie möglich reagiert und den Heil- und Kostenplan genehmigt. Denn in der Folge des Wartens können natürlich noch weitere Zahnschäden entstehen bzw. sich die Höhe der Kosten für den Patienten dadurch erhöhen. Grundsätzlich gilt: Ist ein Heil-und Kostenplan erst einmal eingereicht, kann er nicht mehr verändert werden. Sollten sich Änderungen ergeben aus den erläuterten Ausnahmen, ist ein neuer Heil- und Kostenplan durch den Zahnarzt zu erstellen.

Weiterführende Infos zu Heil- und Kostenplan:

Ist der Zahnarzt KOstenvoranschlag bindend ?

Wie lange ist der Kostenvoranschlag gültig ?

Erklärung Kosten und Heilplan

Faktoren die Kostenhöhe beeinflussen

Bis wann Kosten- und Heilplan eingereicht werden muss

In Kosten- und Heilplan Zahnlücken ersetzen

Den Kosten- und Heilplan ändern lassen


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Heil- und Kostenplan - interaktive Animation (Welches Kürzel bedeutet was? - von ProDente)

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Michael Mitterer

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