» Beim HKP erweist es sich als sinnvoll, alle Zahnlücken sowie deren Reparatur zu vermerken.
» Viele Patienten entscheiden sich aufgrund der finanziellen Situation zunächst für die Behandlung einer einzelnen Zahnlücke.
» In einer Umfrage meinen 97,6 Prozent der Teilnehmer, die Krankenkasse solle den Zahnersatz generell stärker bezuschussen.
» Im Normalfall gibt der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan alle Zahnlücken an, behandelt sie jedoch nicht gleichzeitig.
» Regulär legt der Zahnarzt der Krankenkasse zunächst die dringendste Versorgung des Patienten zur Genehmigung vor.
» Bei großen Behandlungen kann der Zahnarzt der Krankenkasse mehrmals im Jahr einen Kosten- und Heilplan vorlegen.
» Laut einer Umfrage versuchte die Mehrheit der Befragten, die Kosten beim Zahnarzt zu reduzieren.
» Im Rahmen einer Komplettsanierung versorgt der Zahnarzt alle im Gebiss befindlichen Zahnlücken gleichzeitig.
Der Heil- und Kostenplan enthält Angaben darüber, welche Zahnbehandlungen bzw.
Zahnersatz (Kosten) von einem Zahnarzt vorgenommen wird. Dies beruht auf einem Gespräch mit dem
Patienten. Wenn dieser über gleich mehrere Zahnlücken verfügt, die eigentlich zu schließen
wären, ist es meist sinnvoll die komplette Behandlung in den Heil-und Kostenplan
aufzunehmen, der der Krankenkasse vorlegt wird. In der Praxis sieht es leider so aus, dass
viele Patienten es sich nicht leisten können gleich alle Zahnlücken auf einmal schließen zu
lassen. Hierbei spielt natürlich die finanzielle Situation des Patienten eine Rolle, weil der
Eigenanteil bei Zahnersatz für den einzelnen Patienten sehr hoch ist.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Aus diesem Grund
werden Zahnlücken im Heil- und Kostenplan zwar angegeben, aber nicht alle gleichzeitig
behandelt. Dabei wäre es theoretisch möglich, dass sich die Behandlung über gleich mehrere
Monate hinweg ziehen kann, wenn diese nach der Genehmigung durch die Krankenkasse
gleich begonnen wird. Doch hier wird auch der Zahnarzt nicht immer mitspielen, denn
schließlich muss er bis zum Ende der Behandlung auf sein Geld warten.
Damit der Heil- und Kostenplan allerdings auch bei einer Teilsanierung des Gebisses genehmigt wird durch die Krankenkasse ist es erforderlich, dass alle vorhandenen Zahnlücken im Gebiss auch tatsächlich alle erfasst sind. Denn das entspricht tatsächlich dem Versorgungsbild, das der Patient benötigen wird. Dabei wird es aus finanziellen Gründen in der Praxis tatsächlich so gemacht, dass nur die dringendste Versorgung der Krankenkasse tatsächlich zur Genehmigung vorgelegt wird. Da häufig über die weitere Versorgung mit Zahnersatz für die sonstigen Zahnlücken ebenfalls schon eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese meist auch schon eingetragen. Es wird durch den Zahnarzt aber auf jeden Fall sichtbar gemacht, welche Versorgung Vorrang hat und was konkret für Maßnahmen für die anderen Zahnlücken geplant ist.
Der Grund dafür, dass nicht alle Zähne auf einmal mit Zahnersatz versorgt werden können ist häufig auch eine Frage der Zeit sowohl auf der Seite des Zahnarztes, wie auch beim Patienten selbst. Denn viele Zahnersatzbehandlungen erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand und die Einbringung von einem Provisorium. Dieses kann natürlich bei nicht allen Zahnlücken gleichzeitig eingesetzt werden, da die Belastung zu hoch wird was den Kauvorgang angeht. Denn die Kauleistung muss natürlich entsprechend verteilt werden. Aus diesem Grund gilt, dass die Zähne am besten nach und nach mit einem Zahnersatz versorgt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Zahnlücken sich im Ober- und Unterkiefer parallel zueinander befinden.
Die gute Nachricht dabei ist, dass wenn auch mehrmals im Jahr ein Heil- und Kostenplan der Krankenkasse vorlegt wird, dass diese immer wieder für die jeweilige Versorgung auch bei mehreren Behandlungen immer einen Festzuschuss leistet. Anders sieht es bei der privaten Zahnzusatzversicherung aus. Hier existieren meist in den ersten Vertragsjahren Höchstsätze, die die Versicherung übernimmt. Hierauf sollte jeder Versicherten bei Vertragsabschluss bereits achten. Grund dafür ist, dass diese Versicherung nach dem Solidarprinzip handelt. Das heißt diese Versicherung handelt nach dem Prinzip, dass alle in einem Topf einzahlen und alle aus diesem auch bedient werden. Schon beim Einreichen von einer Zahnarztrechnung über Zahnersatz ist es häufig so, dass diese die Höhe der möglichen Erstattung sprengt. Insbesondere dann, wenn eine recht hohe Erstattung von 80 oder gar 100 Prozent vereinbart wurde. Einige Versicherungen zahlen auch erst nach einer Wartezeit von bis zu 8 Monaten. Auch dies gilt es bei der Planung von einem Zahnersatz für mehrere Zahnlücken zu berücksichtigen.
Für den Fall von einer Komplettsanierung der Zähne wird natürlich jede Zahnlücke sofort mit Zahnersatz behandelt. Entsprechend müssen die Kosten dafür auch zuvor durch den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Behandlung muss dabei auch 6 Monate nach Genehmigung einsetzen. Das ist immer wieder ein Missverständnis, da viele Patienten meinen, die Behandlung müssen binnen dieser Frist abgeschlossen sein.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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