» Der Kosten- und Heilplan existiert als unverbindliches Angebot des Zahnarztes und dient der möglichen Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
» In der Regel genehmigen die Krankenkassen den HKP innerhalb von einigen Wochen.
» In der Umfrage geben 42 Prozent der Befragten an, den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.
» Der Zahnarzt darf die Zahnbehandlung nicht beginnen, bevor der Heil- und Kostenplan vorliegt.
» Mithilfe des HKP erfährt der Patient, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt.
» Bei vielen Zahnzusatzversicherungen verpflichten sich die Patienten ebenfalls, einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
» Laut einer Umfrage wünschen sich über 68 Prozent der Teilnehmer, ihre Zahnarztrechnung zu überprüfen.
» Einige Versicherungen geben feste Zeiträume an, in denen sie den Heil- und Kostenplan überprüfen.
Der Heil-und Kostenplan ist ein Formular, das für die Kostenerstattung von Zahnersatz
benötigt wird. Erstellt wird dieser vom behandelnden Zahnarzt und zwar für die Behandlung,
die im Vorfeld mit dem Patienten besprochen wurde. Der Heil- und Kostenplan ist dabei an
einige gesetzliche Regelungen gebunden. Hier haben sowohl der Zahnarzt Pflichten, wie auch
die Krankenkasse. Die Pflicht der Krankenkasse erstreckt sich dabei hierauf, dass aufgrund
des Heil-und Kostenplans die Genehmigung binnen von einigen Wochen zu erfolgen hat.
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.
Denn dem Patient darf nicht zugemutet werden, dass er wegen Schmerzen unnötig lange auf
die Genehmigung der Behandlung wartet. Das Wort Genehmigung sagt dabei auch schon sehr
viel über die Pflichten des Zahnarztes aus, die sich aus dem Heil-und Kostenplan ergeben.
Hierzu gehört vor allem, dass der Zahnarzt auf keinen Fall die Zahnbehandlung beginnen darf,
bevor der Heil- und Kostenplan vorliegt.
Da der Heil- und Kostenplan eine Auflistung der zahnärztlichen Maßnahmen enthält und auch die voraussichtlichen Gesamtkosten der geplanten Behandlung. Dabei ist wichtig, dass der Heil- und Kostenplan vorab genehmigt wurde. Denn bei dieser Prüfung geht es um die medizinische Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und darum, ob diese unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Auf diese Weise erfährt der Patient schon vor der Behandlung, welche Kosten auf ihn zukommen und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt. Der Heil- und Kostenplan kann natürlich vor dem Einreichen durch den Zahnarzt noch geändert werden.
Viele Patienten haben heute auch einen private Zahnzusatzversichrung. Auch diese machen
häufig die Erstattung der Zahnarztkosten von der Einreichung eines Heil- und Kostenplans
abhängig. Daher ist auch in diesem Fall, wenn der Patient nicht mal einen Festzuschuss von
der Krankenkasse erwartet, die Vorlage von einem Heil- und Kostenplan erforderlich.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Die
meisten Versicherungen haben hier auch von ihrem Recht Gebrauch gemacht, dass sie in
ihren Versicherungsbedingungen festlegen, dass sie die Vorlage von einem Heil- und
Kostenplan verlangen dürfen, und zwar dann wenn die Behandlung eine gewisse Höhe
übersteigt, die von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Die Formulierung in
den Versicherungsbedingungen lautet dann: "Übersteigen die zu erwartenden Gesamtkosten
für Zahnersatz 1000 Euro, ist dem Versicherer rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil-
und Kostenplan einzureichen."
Wenn die Behandlung ohne eine vorherige Genehmigung des Versicherers durchgeführt wird
und übersteigen die Kosten die Summe von 1000 Euro in diesem Fall, reduziert sich die
Leistung, die eine Zahnzusatzversicherung dann leistet. Wie auch die GKV sind diese
Versicherungen natürlich auch verpflichtet den eingereichten Heil- und Kostenplan schnell zu
prüfen. Einige Versicherer geben sogar einen Zeitraum an für den sie sich verpflichten den
Heil- und Kostenplan zu prüfen. Keiner muss sich daher Gedanken machen, dass sich die
Behandlung aufgrund dieser Prüfung verzögern wird.
68 % würden gerne ihre Zahnarztrechnung überprüfen lassen.
Doch auch hier gilt, dass die
Behandlung nicht eher beginnen darf bevor die Versicherung den Heil- und Kostenplan nicht
geprüft hat. Sagt diese Versicherung allerdings "Nein" zur Kostenübernahme oder will nur
einen Teil zahlen, ist dies kein Grund, dass die Behandlung nicht doch stattfindet.
Auch die PKV-Versicherten müssen heute meist einen Heil- und Kostenplan einreichen. Dies ist zwar nicht bei allen Versicherungen so, doch sehen sich inzwischen auch viele Krankenkassen der PKV dazu gezwungen. Denn die Höhe der Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen sind in den letzten Jahren auch bei der PKV stark angestiegen. Allerdings heißt die Nichtvorlage von einem Heil- und Kostenplan dort durch den Patienten nicht zwangsläufig, dass es überhaupt keine Leistungen gibt. Ähnlich wie bei der privaten Zahnzusatzversicherung werden die Leistungen für den Fall der Nichtvorlage einfach nur etwas gekürzt. Grundsätzlich gibt es keinen Zeitraum bis ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Es ist nur verpflichtend, dass die Behandlung nicht eher beginnt als dass der Heil- und Kostenplan genehmigt ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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