Die allgemeine Meinung ist eindeutig: Zahnärzte verdienen gut und eigentlich viel zu viel, weil sie
sich schließlich die Mitgliedschaft in einem Golfclub bezahlen können, sich einen teuren Urlaub und
vielleicht sogar ein Boot und ein Ferienhaus haben - das alles sind Dinge, die sich normale
hartarbeitende Menschen nicht leisten können, auch wenn sie rund um die Uhr arbeiten würden.
Dabei heulen die Zahnärzte immer wieder herum, dass sie zu wenig verdienen würden, insbesondere
an den GKV-Patienten. Denn für Zahnersatz (Kosten) hat die GKV schließlich seit 2005 sehr vieles gestrichen
und zahlt nur noch Festzuschüsse. Doch darüber müssen sich die Zahnärzte eigentlich keine Sorgen
machen, denn was die GKV nicht zahlt, müssen die Patienten zahlen. Doch statt auf teure und
hochwertige Goldkronen zurückzugreifen, was den Zahnärzten auch Geld bringt, entscheiden diese
sich heute immer häufiger für Keramik oder gar für die Regelversorgung aus Metall.
71 % der Leser fühlen sich aufgrund mangelnder Aufklärung
von Ihrem Zahnarzt abkassiert.
Den Patienten
einfach etwas vorgaukeln, dass der höherwertige Zahnersatz auch länger hält, geht heute auch nicht
mehr so einfach, denn die Patienten sind heute gut aufgeklärt und haben das Recht sich beraten und
aufklären zu lassen, was die Zahnärzte auch tun. Doch unterschwellig versuchen die Zahnärzte
natürlich die Patienten dazu überreden einen höherwertigen Zahnersatz zu wählen, was ihnen auch
mehr Geld einbringt.
Zudem lügen Zahnärzte auch recht gerne, meist vor Gericht, wenn es um Haftungsfragen geht. Es geht hier in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um schlecht sitzenden Zahnersatz. Es gab sogar schon Fälle, wo Zahnärzte im Haftungsprozess gefälschte ärztliche Dokumentationen vorlegten, nur um damit zu beweisen, dass der Patient mangelnde Zahnhygiene an den Tag legte und daher selbst für den eingetretenen Schäden haftbar wäre. Vor Gericht lügen ist aber strafbar und wird hart bestraft. Meineid kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. Um sich abzusichern und einen Beweis für die Lügen des Zahnarztes zu haben vor Gericht sollte der Patient also vor allem bei größeren Eingriffen immer einen Zeugen mitnehmen sollte, der möglicherweise bezeugen kann, dass bei der Behandlung doch etwas falsch lief. Im Extremfall kann der Patient bei falscher Behandlung bzw. einem mangelhaften Zahnersatz Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, aber auf jeden Fall die Beseitigung des Mangels.
Auch mit dem Patientenrecht der Aufklärung über die Behandlung und die Kosten, gehen Zahnärzte auch gerne mal nicht so sorgsam um. Dabei verlangt das Gesetz, dass der Patient über Art und Weise der Behandlung und die Risiken aufgeklärt wird. Gleiches gilt für das Aufzeigen von Alternativen und die Kostenfrage. In der Praxis sieht es aber so aus, dass die Aufklärung des Patienten einer Assistentin überlassen wird oder gar nicht erfolgt, sondern nur ein Aufklärungsbogen ausgehändigt wird an den Patienten. Der Zahnarzt hackt dann in seinen Unterlagen aber einige Häkchen ab, als ob die Beratung und Aufklärung erfolgt wäre. Leider wissen nicht alle Patienten, dass sie heute im Rahmen der Patientenrechte das Recht der Aufklärung und Beratung haben. Einige Zahnärzte gehen sogar soweit, dass sie wenn es zu einem Prozess kommt gefälschte Aufklärungsformulare vorlegen. Dies erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung und wird mit 1 bis 10 Jahren Gefängnis bestraft.
In der Praxis selten ist, dass ein Zahnarzt sich auf ein Gebiet spezialisiert hat und die Vorarbeit gerne einen Kollegen erledigen lässt. Im Bezug auf die Kosten ist die nicht relevant, aber im Bezug auf einen möglichen Haftungsprozess. Denn Zahnärzte, die miteinander kooperieren, bei dem der eine zum Beispiel den Knochenaufbau vor dem Zahnimplantat-Einsatz erledigt und der Kollege den eigentlichen Einsatz vornimmt, ist davon auszugehen, dass die beiden im Fall von einem Haftungsprozess dem anderen kein Haar krümmen. Das heißt jeder der beiden versucht dann die Schuld auf den anderen zu schieben, was den Prozess verzögert und möglicherweise gehen beide auch noch auf den arglosen Patienten los, der dann letztlich schuld sein soll, weil er zum Beispiel sich nicht an die Zahnhygiene gehalten hat. Auf eine solche Mauschelei sollte sich der Patient von vorneherein nicht einlassen und dafür sorgen, dass er nur einen Ansprechpartner im Fall von einem Haftungsschaden hat.
Wie bei den Richtern und Anwälten ist es so, dass keiner auf den anderen so gerne losgeht. Aus
diesem Grund ist es für einen Patienten auch sehr schwer einen guten und vor allem vorurteilsfreien
Gutachter zu finden. Denn man kennt sich von Tagungen und Konferenzen und verkehrt unter
Umständen auch privat miteinander. Das kann insbesondere im Rahmen von einem Prozess zu einem
Problem werden, wenn es darum geht, dass einem Zahnarzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen
werden soll durch ein Gutachten.
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.
Aus diesem Grund gilt es, dass ein Gutachter gefunden wird, der
wirklich neutral ist. Dies sollte man vielleicht dann doch einem Gutachter überlassen, der schon
etwas außerhalb wohnt. Die Krankenkassen kennen natürlich das Problem, wobei es ja dann immer
noch die Kassenzahnärztliche Vereinigung gibt, deren Aufgabe es ist die Zahnärzte zu überwachen
und die Patienten zu schützen.
Im Rahmen der Privatabrechnung des Zahnarztes, also dem Teil der Zahnarztrechnung, den die
Krankenkasse nicht einsieht oder nur sehr selten im Rahmen von Prüfungen, wird auch sehr häufig
getrickst. Diese Tricks der Zahnärzte kosten den Patienten letztlich sehr viel Geld, wie zum Beispiel
bei einer Wurzelbehandlung. Einige Zahnärzte rechnen dabei auch die chemische Spülung des
Wurzelkanals separat ab, was nötig ist, um die endodontischen Behandlungsmaßnahmen zu
erhöhen. Die Zahnärzte empfinden dies aber als zeitintensiv und rechnen daher mit dem
entsprechend hohen Steigerungsfaktor von 3,5 ab. Dabei ist eine entsprechend hohe Honorierung
vom Patienten vor Behandlungsbeginn zu unterzeichnen.
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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