» Der Heil- und Kostenplan dient als Orientierungshilfe für den Zuschuss der Krankenkasse und der Eigenleistung, die der Patient unter Umständen erbringen muss.
» Über 42 Prozent der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de geben an, den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.
» Der Heil- und Kostenplan dient als unverbindliche Berechnung der möglichen Kosten.
» Kommt es zu einer Überschreitung der veranschlagten Kosten um bis zu 20 Prozent, muss der Patient dies akzeptieren.
» Dem Zahnarzt obliegt die Pflicht, seinen Patienten über diese höheren Kosten frühzeitig zu informieren.
» Erhöhen sich die Kosten für eine im Heil- und Kostenplan beschriebene Zahnbehandlung, besteht beim Zahnarzt eine Begründungspflicht.
» Nur 45 Prozent der Befragten versuchten laut der Umfrage, den Preis für eine Zahnbehandlung zu reduzieren.
» Bei 50 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärte der Dentist den Heil- und Kostenplan nicht.
Der Heil- und Kostenplan hat vielerlei Zwecke. Zunächst einmal dient er dem Zahnarzt als
Orientierungshilfe, was tatsächlich mit dem Patienten im Bezug auf eine Zahnbehandlung
erforderlich ist und was vereinbart wurde. Der Zahnarzt trägt dort nämlich ein, was sein Befund ist
und welche Versorgung er vorschlägt und letztlich auch was der Patient für eine Versorgung wünscht.
Denn die Regelversorgung von Zahnlücken zum Beispiel ist nicht gerade das, was sich die meisten
Patienten unter Ästhetik vorstellen. Das Problem ist dann, dass die Krankenkasse aber nur für die
Regelversorgung einen Festzuschuss zahlt. Wenn eine höherwertige Versorgung gewünscht wird,
dann entsteht eine Finanzlücke, die der Patient dann im Rahmen seiner Eigenleistung zu tragen hat.
Dabei dient der Heil- und Kostenplan, wenn er von der Krankenkasse genehmigt zurückkommt zum
Patienten diesem auch als Orientierung, was er wirklich an Zuschuss bekommt von der Krankenkasse
und was er selbst aufbringen muss.
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.
Allerdings gibt es beim Heil- und Kostenplan einen Haken. Und
zwar den, dass dieser nicht verbindlich ist, was auf zwei Blickwinkeln betrachtet werden muss. Denn
Der Heil- und Kostenplan ist letztlich nur ein Vorschlag und eine unverbindliche Berechnung von den
möglichen Kosten, die bei der Zahnarztleistung entstehen werden. Der Heil- und Kostenplan gilt
daher aus der Sicht des Zahnarztes erst einmal als Vertragsanbahnung. Das bedeutet letztlich, dass
keine Preisgarantie besteht. Wie bei einem Handwerker auch, kann es sein, dass es durch
unerwartete Verhältnisse zu höheren Kosten kommen kann. Schließlich sieht der Zahnarzt auch nicht
immer alle Schäden auf den Röntgenbildern ganz genau, nur meist dass es irgendwelche Schäden
gibt.
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Das heißt der Heil- und Kostenplan ist für den Zahnarzt nur in der Hinsicht bindend, als dass er nur die Leistungen erbringen darf bzw. die gleichen Leistungen erbringen muss, die im Heil- und Kostenplan stehen. Der Zahnarzt kann also nicht statt einer Zahnkrone eine Zahnbrücke dem Patienten einsetzen. Hierfür wäre es nötig, dass der Krankenkasse zur Genehmigung ein geänderter bzw. ein neuer Heil- und Kostenplan vorgelegt wird. Der Zahnarzt muss allerdings die höheren Kosten auch begründen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn er statt dem 2,3fachen Satz den 3,5fachen Satz berechnet. Doch dies kann leicht vorkommen, wenn der Heil-und Kostenplan schon vor Monaten erstellt wurde und sich die Zahnsituation beim Patienten inzwischen erheblich verschlechtert hat. Das heißt häufig muss der Zahnarzt in diesem Fall einen Zahn bevor er den Zahnersatz anpasst noch reparieren.
Dass der Patient in diesem Fall aufgeklärt werden muss, auch über die höheren Kosten, sollte
selbstverständlich sein. Die Begründung ist natürlich auch dann erforderlich, wenn der Zahnarzt noch
weitere Maßnahmen durchführen muss. Diese muss er sich, wenn die GKV dafür einen Festzuschuss
vorsieht, in einem separaten Heil- und Kostenplan noch einmal der Krankenkasse zur Prüfung
vorlegen.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Der Heil- und Kostenplan bietet dem Patienten aber dennoch auch Sicherheit. Nämlich darin steht
genau, welche Leistungen durchgeführt werden sollen. Wenn der Zahnarzt sich nicht daran hält,
dann kann der Patient vom Zahnarzt sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Denn
unnötig hohe Kosten und Schmerzen muss der Patient nicht ertragen.
Wir haben unsere Leser gefragt:
Um vorweg zu sagen der Kostenvoranschlag ist der übliche Heil-und Kostenplan Ihres Zahnarztes. Leider muss auch ich sagen, dass
ich diesen Plan nicht immer richtig verstehe. Oft sehr umfangreich und natürlich habe ich dann die einzelnen Erklärungen in der Praxis
auch nicht parat. Allerdings habe ich auch schon bei einigen Zahnärzten gespürt, dass Nachfragen zum Kostenvoranschlag nicht immer gerne
erwünscht sind. Nicht jeder Zahnarzt ist ein guter "Erzähler oder Aufklärer", hinsichtlich Kostentransparenz wünschen sich mehr Patienten und auch ich,
dass Zahnärzte auf jeden Fall das Warum der anfallenen Kosten leicht und verständlich erklären. Bei unserer folgenden Umfrage kam nun
das heraus:
Nur 40% meiner Leser empfanden die Erklärung des sogenannten Kostenvoranschlags verständlich. Über 50% haben überhaupt keine
Erläuterung des Voranschlags bekommen, was ich echt erstaunlich finde. Man scheint seinem Zahnarzt bedingungslos zu vertrauen oder
der Zahnarzt ist der Meinung, dass es Sache der Krankenkasse ist. Sicherlich wird der Kostenvoranschlag immer der Krankenkasse zugeschickt,
welche dann diesen prüft. Aus Sicht des Zahnarztes kann man es vielleicht verstehen, weil sich die GOZ für den Patienten nicht einfach
erlären lässt. Leider können wir unserem Zahnarzt in diesem Punkt nur vertrauen, allerdings kann ich nur hinweisen, dass man gerne diesen
erstellten Kostenvoranschlag von einem zweiten Zahnarzt überprüfen lassen sollte. Das lesen Sie in meiner nächsten folgenden Umfrage.
Immerhin 15% haben den Kostevoranschlag ihres Zahnarztes prüfen lassen. Die Mehrheit von 40% wusste nicht, dass man diesen checken lassen
kann. 45% haben das natürlich dann auch nicht machen lassen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie mal zur Prüfung einfach Ihre Krankenkasse
kontaktieren. Es ist nur ein Anruf und Sie erfahren dann interessante Details, wie man Kosten einsparen kann. Selbst Krankenkassen bieten
Ihnen Kooperationen mit Zahnersatz Auktions Portalen, die Ihnen erheblich Geld einsparen können.
85% unserer Leser sind nicht mit ihrem vorhandenen Kostenvoranschlag zu einem zweiten oder anderen Zahnarzt gegangen ?
Nach meinem Wissenstand vor 10 Jahren kann ich das absolut nachvollziehen, da ich mich das auch nicht getraut hätte.
Nach meinem jetzigen Wissenstand würde ich das jederzeit durchführen. Insbesondere dann, wenn ich höhere Kosten für Zahnersatz hätte.
Wenn in Ihrem Kostenvoranschlag steht: Eigenanteil für eine Zahnbrücke in Höhe von 2.600 Euro, können Sie durch eine zweite
Zahnarztmeinung ca. 1.000 Euro weniger zahlen, sicherlich alles abhängig vom Material und Dentallabor. Bezüglich Material und
Dentallaboren lassen sich die meisten Kosten sparen, dass kann ich Ihnen aus sicheren Quellen bestätigen. Also, warum immer nur den
"hauseigenen" Zahnarzt vertrauen ? Ich habe vor einigen Monaten einigen jüngeren Zahnarzt kennengelernt, der hat mir Sachen erzählt, dass
glauben Sie nicht. Jüngere Zahnmediziner sind teilweise etwas fortschrittlicher in Bezug Zahnerhaltung, weil Sie teilweise neueste
und aktuelle Erkenntnisse aus der Zahnmedizin haben.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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