» Die Zahnärztekammer besteht als Selbstverwaltung der Zahnärzte und organisiert als Körperschaft das öffentliche Recht.
» Bei den Zahnärzten in Deutschland herrscht eine Zwangsmitgliedschaft in der Zahnärztekammer, wobei insgesamt 17 Landeszahnärztekammern existieren.
» Laut Statistik beschwerte sich keiner der Befragten in der Zahnärztekammer über ihren Zahnarzt, obwohl 15 Prozent den Wunsch danach verspürten.
» Die Zahnärztekammer versucht, die Patientenrechte gegenüber dem Zahnarzt zu wahren und zu stärken.
» Viele Patienten schicken ihre Abrechnung an die zuständige Landeszahnärztekammer.
» In einer Umfrage geben über 61 Prozent der Teilnehmer an, die von ihrem Zahnarzt gestellte Rechnung nicht zu verstehen.
Als Zahnärztekammer bezeichnet man die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und ist als
Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Es handelt sich um Berufsständische
Körperschaften, die die ihnen auf der Grundlage von der landesrechtlichen Heilberufe-
Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Zuständig als Aufsicht,
aber nicht als Fachaufsicht in das Landesministerium in den Bundesländern. Zahnärzte in
Deutschland müssen in der Zahnärztekammer organisiert sein. Es herrscht eine
Zwangsmitgliedschaft. Mit dem Ruhen der Approbation ruht auch die Mitglied in der
Zahnärztekammer. In Deutschland gibt es insgesamt 17 Landeszahnärztekammern, wobei
Nordrhein-Westfalen zwei Zahnärztekammern hat, und zwar die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
und die Zahnärztekammer Nordrhein.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Unter dem Dach der Zahnärztekammern gibt es noch
Bezirkszahnärztekammern, die alle als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Zu
den Aufgaben der Zahnärztekammern gehört es Fortbildungsangebote für ihre Mitglieder anzubieten
und für die berufsständische Altersversorgung zu sorgen. Aus diesem Grund herrscht
Mitgliedschaftszwang der Zahnärzte.
Doch nicht nur die Mitglieder, die Zahnärzte, stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Zahnärztekammern. Es ist vor allem der Patient, dessen Rechte gegenüber dem Zahnarzt versucht werden zu stärken bzw. zu wahren. Die Zahnärztekammern haben für Patienten Beratungsstellen eingerichtet. Da sich Patienten heute sehr viel ausführlicher über Zahnbehandlungen informieren, müssen die Zahnärztekammern jährlich rund 10.000 Patientenanfragen beantworten bzw. bearbeiten. Das heißt, wenn ein Patient fachliche und objektive Antworten benötigt, gibt es dort von den kompetenten Mitarbeitern auch eine Antwort. Die Zahnärztekammer ist dabei für den Patienten telefonisch, postalisch, aber auch per Mail erreichbar. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern auch Patientenberatungsstellen, bei denen diese persönlich vorstellig werden können.
Insbesondre Privat-Patienten oder auch GKV-Versicherte, die Fragen wegen der Abrechnung ihrer Zahnbehandlung bzw. ihres Zahnersatz haben, können bei der Zahnärztekammer anfragen, ob denn die Abrechnung des Zahnarztes auch korrekt ist. Die kompetenten Mitarbeiter erläutern die Abrechnung des Zahnarztes konkret. Aus dem Grund muss sich kein Patient scheuen zu fragen, wenn ihm etwas unklar erscheint. Denn der Zahnarzt selbst hat natürlich auch ein Interesse daran, dass der Patient die Rechnung versteht und nachvollziehen kann. Vielleicht ist dem Zahnarzt ja doch bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen. Damit die Rechnung geprüft werden kann, muss der Patient diese natürlich bei der Zahnärztekammer einreichen. Eine Kopie reicht dazu. Dabei ist aber zu beachten, dass die Kammer die Prüfung einer Rechnung lediglich nach formalen gebührenrechtlichen Bestimmungen vornehmen kann. Denn Angaben zum konkreten Behandlungsablauf ist in der Regel nicht möglich zu beurteilen. Im Rahmen der Prüfung wird der Zahnarzt auch um eine schriftliche Stellungnahme geprüft. Das bedeutet aber auch, dass eine anonymisierte Prüfung von Rechnungen nicht möglich ist. Sind die Unterlagen sehr umfangreich, die geprüft werden müssen, behält sich die Kkammer vor, dass sie dem Patienten einen Auslagenersatz berechnet. Ansonsten ist die Beratung bzw. die Prüfung kostenlos.
Auch wenn die Zahnärztekammer eine Vereinigung ist, die ihre Mitglieder natürlich auch vor rechtlichen Konsequenzen schützt, hat der Patient das Recht bzw. die Möglichkeit bei der Zahnärztekammer in den verschiedenen Bundesländern, die für den behandelnden Zahnarzt zuständig sind, auch Beschwerde gegen einen ganz bestimmten Zahnarzt einzulegen. Dabei hilft die Zahnärztekammer sowohl bei Unklarheiten beim Behandlungsablauf, und beantwortet auch Fragen zu Heil- und Kostenplänen. Der Patient kann sich insbesondere an die zuständige Zahnärztekammer wenden, wenn er sich mit seinem Zahnarzt zerstritten hat. Hier werden dem Patient um Beispiel Gutachter, Schlichtungsausschuss oder Gerichte genannt bzw. dieser aufgeklärt, was er für Möglichkeiten hat gegen den Zahnarzt vorzugehen. Insbesondere bei Behandlungsfehlern kann sich der Patient an die Kammer wenden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Patient und der Zahnarzt wegen dem gebrochenen Vertrauensverhältnis nicht mehr miteinander reden können. Bevor ein Patient einen Anwalt einschaltet, kann er die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer einschalten.
Die Organisation der Patientenberatung ist bei den Zahnärztekammern der Länder unterschiedlich organisiert. Ein Hotline ist in der Regel immer eingerichtet. Auf diese Weise haben die Patienten die Möglichkeit sich vor weiteren rechtlichen Schritten gegen den Zahnarzt erst einmal zu informieren, welche Möglichkeiten sie haben und wie der Ablauf sein wird, wenn Sie eine Beschwerde einbringen.
Sie finden hier eine Übersicht der häufigsten Probleme in der Zahnmedizin. Wählen Sie unten ein Thema und erhalten alle Antworten über diese Thematik:
Hier können Sie mich bewerten:
Kosten-beim-Zahnarzt.de/bewerten
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
1. Die mit einem * (Anzeige/Werbung) oder auf Amazon verweisende Links sind Partner-/Anzeigenlinks. Es handelt sich Affiliate-Links und Google Adsense Werbung mit denen wir eine Provision erzielen können. Über diese Einnahmen finanzieren wir die Betriebskosten dieser Webseite.
2. Die Inhalte auf unserer Webseite ersetzen keine Beratung durch einen Arzt. Suchen Sie bei Problemen immer einen Fachmann auf.