» Über 62 Prozent der Befragten holten laut Umfrage noch nie eine zweite Zahnarztmeinung ein.
» Die Zweitmeinung eines Zahnarztes hilft dabei, die Richtigkeit des Heil- und Kostenplans des behandelnden Dentisten zu überprüfen.
» Zeigt der Zahnarzt keine Behandlungsalternativen für den Zahnersatz auf, wenden sich die Patienten an einen zweiten Spezialisten.
» 38 Prozent der Umfrageteilnehmer zögern das Einholen einer Zahnarztzweitmeinung heraus, weil sie es als kompliziert empfinden.
» Gesetzlich versicherte Patienten reduzieren durch eine Zweitmeinung eines Zahnarztes ihren Eigenanteil für den Zahnersatz oder eine höherwertige Zahnfüllung.
» Über 32 Prozent der Patienten wissen laut Statistik nicht, dass sie die Verbraucherzentrale zu ihrem Zahnersatz befragen können.
Eine Zahnarztbehandlung, ob nun eine Wurzelbehandlung oder ein Zahnersatz zieht unterschiedlich
hohe Kosten nach sich. Der normale Ablauf ist der, dass der Patient vom behandelnden Zahnarzt
einen Heil- und Kostenplan erstellen lässt und wartet bis dieser von der Krankenkasse genehmigt
wurde. Die meisten Patienten vertrauen ihrem Zahnarzt in der Hinsicht, weil sie wissen, dass ihr
Zahnarzt die nötige Kompetenz besitzt, dass er auch weiß was er macht. Ein Problem ist, dass der
Patient nicht weiß, ob der Heil- und Kostenplan nicht auch überteuer ist bzw. ob es nicht eine
Alternative geben könnte zur vorgeschlagenen Behandlung.
Mehr als 37 % haben schon einmal eine zweite
Zahnarztmeinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt.
Aus dem Grund sollte der Patient
sichergehen und eine Zweitmeinung einholen bevor er einen Vertrag mit dem Zahnarzt eingeht.
Tatsache ist, dass es durchaus Alternativen zu einigen Behandlungen gibt, was letztlich auch die Höhe
der Eigenleistungen reduzieren würde.
Die Krankenkassen und auch die Verbraucherverbände raten dabei den Patienten, dass sie
insbesondere bei größeren und kostspieligen Zahnbehandlungen und bei Zahnersatz sollte man sich
nicht allein auf die erste Zahnarztmeinung verlassen, sondern sich noch eine zweite einholen. Denn
gerade beim Zahnersatz gibt es jede Menge Versorgungsalternativen. Die Krankenkassen bezahlen
zwar nur einen Festzuschuss, doch sie möchten natürlich auch nicht, dass ihre Mitglieder sich in eine
finanzielle Notlage begeben. Der Grund, warum Zahnarztrechnungen so unterschiedlich hoch
ausfallen ist vor allem die Preisgestaltung beim Honorar.
38 % zögern eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen, weil anscheinend zu kompliziert.
Denn die Unterschiede ergeben sich bei
dem Multiplikationsfaktor. Einige Zahnarzte empfinden einige Zahnbehandlungen nämlich
grundsätzlich als recht schwierig. Die Krankenkassen prüfen das natürlich nicht nach, weil sie eh nur
einen Festzuschuss zahlen. Zudem gibt es auch recht extreme Preisunterschiede bei den
Laborarbeiten. Hier kommt es darauf an, ob diese im Ausland oder im Inland erfolgen. Im Ausland
gibt es neben einem geringeren Lohnniveau auch andere Kalkulationsgrundlagen wegen niedriger
Mieten. Vor allem GKV-Versicherte können durch eine Zahnarztzweitmeinung die Kosten, die sie
selbst für Zahnbehandlung oder Zahnersatz tragen müssen, deutlich senken. PKV-Versicherte indes
haben einen nicht so hohen Spielraum, da die Zahnärzte hier grundsätzlich alle den höheren
Multiplikationsfaktor ansetzen.
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
Verbraucherverbände und auch die Krankenkassen helfen dem
Patienten dabei den Kostenvoranschlag im Vorfeld auch zu beurteilen. Bzw. auch nach dessen
Genehmigung ist es noch möglich, dass der Patient diesen ablehnt. Ganz nach dem Motto:
Vergleichen ist gut, Kontrolle ist besser.
Wer einen Heil- und Kostenplan bzw. den privaten Kostenvoranschlag in Händen hält, der kann sich zunächst natürlich erst einmal Zeit lassen und vergleichen. Das heißt der Heil- und Kostenplan muss nicht umgehend beim Zahnarzt eingereicht werden. Wem die Kosten nämlich zu hoch sind, der sollte einen der beiden Wege wählen, um eine Zweitmeinung von einem Zahnarzt zu erhalten. Der eine Weg führt darüber, dass man sich bei einem anderen Zahnarzt einen Termin geben lässt und sich dort auch noch einen Plan erstellen lässt. Dann kann man die beiden Pläne vergleichen und feststellen, ob es denn die gleiche Meinung ist, die der Zahnarzt vertritt oder doch eine andere und vielleicht eine kostengünstigere. Wenn sich vor allem die Laborkosten unterschieden, sieht man auch gleich, wo der Zahnarzt den Zahnersatz anfertigen lassen wird, ob im Ausland oder im Inland. Wenn er ein eigenes Labor hat, wird es ein bisschen günstiger. Dieser Weg wird allerdings heute nur noch von sehr wenigen Patienten gegangen, weil er Zeit kostet und es vielen Patienten auch unangenehm ist auch noch irgendwo anders vorzusprechen.
Eine weitere Methode ist, dass man den bestehenden und von der Krankenkasse zurückerhaltenen
Heil- und Kostenplan im Internet auf einer Plattform für Preisvergleiche einstellt. Diese ist speziell für
Zahnärzte konzipiert, die hier eine alternative Kostenabschätzung eingeben bzw. auch eine zweite
Zahnarztmeinung offen legen. Dann kann der Patient selbst entscheiden, ob und zu welchem
Zahnarzt er gehen möchte. Viele Patienten haben auf diese Weise schon einen geringeren Preis
zahlen müssen für den Zahnersatz und auch eine vielleicht bessere Behandlungsmethode erhalten.
Derartige Preisvergleichsportale sind für GKV-Versicherte und auch für PKV-Versicherte ausgelegt.
Erst 16 % haben einen Zahnarzt Preisvergleich durchgeführt.
Die Handhabe ist ganz einfach: Der Patient registriert sich, stellt den Heil- und Kostenplan ein und in
den folgenden Tagen geben die Zahnärzte aus der jeweiligen Stadt bzw. der Region für die
gewünschte Behandlung ihre Preise auf dem Portal ab. Dabei sollte aber die Auswahl des Zahnarztes
nicht nur anhand des Preises erfolgen, sondern auch aufgrund der Bewertungen und der Entfernung,
weil nur so ein Zahnarzt gefunden werden kann, der auch wirklich den Preis halten kann, den der
Patient wünscht. Dabei zieht die Anfrage für eine Zweitmeinung keine Verpflichtungen nach sich. Je
nach Anbieter ist der Service für die GKV-Versicherten kostenlos. Die PKV-Versicherten zahlen
allerdings einen geringen Kostenbetrag je Auktion.
Neben einem konkreten Angebot gibt es für den Patienten auch noch die Möglichkeit sich eine Zweitmeinung für die Zahnbehandlung oder den Zahnersatz von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einzuholen. Dieses Angebot besteht aber nur für die GKV-Versicherten. Durchgeführt werden die Gespräche von Zahnärzten mit langer Berufserfahrung. Das Aufzeigen von alternativen Behandlungsmöglichkeiten und die Kostenfrage danach gehört hier natürlich dazu.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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