Nach dem 1. Januar 2005 zahlt die GKV bei Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss. Für die Patienten bedeutet dies, selbst
bei einer Regelversorgung mit Zahnersatz, dass sie eine recht hohe Eigenleistung haben, für die sie selbst aufkommen müssen.
Die private Versicherungswirtschaft hat sich natürlich etwas einfallen lassen, indem die private Zahnzusatzversicherung
entwickelt wurde. Diese gibt es in mehreren Varianten und die Versicherungsgesellschaften bieten hierzu mehrere Tarife an.
Typisch für die Zahnzusatzversicherung ist die mit Wartezeit. Das heißt 3 bis 8 Monate nach dem Abschluss der Versicherung
bzw. dem Versicherungsbeginn erhalten die Versicherten nur im Fall von Unfallfolgen Leistungen aus dieser Versicherung. Man
spricht in diesem Fall von einer Versicherung mit Wartezeit. Die Versicherungsgesellschaften möchten damit verhindern, dass
sie gleich nach dem Abschluss der Versicherung bzw. Versicherungsbeginn hohe Kosten aus dem Gemeinschaftstopf zahlen müssen.
Dabei gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die zwar sofort Kosten erstatten für Zahnersatz etc., aber dafür nur in einem
begrenzten Umfang.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Einige der Versicherungsgesellschaften haben auch eine Kombination aus Wartezeit und Begrenzung der
Leistung in ihren Tarifen integriert. Doch es gibt auch diverse Zahnzusatzversicherung, welche sofort und auch ohne
Begrenzungen Kostenerstattung leisten. Dies gilt aber nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für Behandlungen für den
Zahnerhalt. Und dies gilt auch für Behandlungen, die bereits angeordnet bzw. empfohlen wurden.
Bei den Zahnzusatzversicherungen, die sofort in einem Leistungsfall eintreten, gilt natürlich auch der Grundsatz: keine Leistung für bereits entstandene Schäden. Das bedeutet, dass eine derartige Versicherung auch nicht eintritt - selbst wenn sie keine Wartezeiten hat - für Schäden, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten sind. Das heißt abgeschlossene Behandlungen können nicht nachträglich bei der Versicherung geltend gemacht werden. Und wenn die Behandlung bereits begonnen hat, fallen diese Kosten ebenfalls nicht unter die Erstattungsfähigkeit. Entscheidend bei der Tatsache ob Schäden, deren Behebung empfohlen wurde, schon in der Patientenakte vermerkt sind. Die Versicherungen dürfen zwar keinen Einblick in die Patientenakte nehmen, doch fragen diese häufig beim behandelnden Zahnarzt nach, wann die Behandlung angeraten wurde.
Die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sind teils ganz besonders günstig im Preis. Doch gerade hier sollte der Verbraucher stutzig werden. Denn alles was mit Gesundheit zu tun hat ist meist recht teuer. Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist aus dem Grund meist so preisgünstig in der Anfangszeit zumindest, weil sie auch nicht viele Leistungen zu bieten hat. Denn außer den Begrenzungen bei der Höhe der zu übernehmenden Kosten im Jahr - die aber mit den Jahren von der Höhe her steigen, gibt es auch vom Umfang der Leistungen her meist einige Einschränkungen. Dies erklärt auch meist den geringen Preis. So wird von diesen Zahnzusatzversicherungen häufig nur ein geringen Zuschuss für die Prophylaxe bezahlt oder diese nur einmal im Jahr komplett übernommen. Die Zahnexperten empfehlen aber die Prophylaxe zweimal im Jahr durchführen zu lassen. Darüber hinaus kann man ohne Wartezeit auch eine derartige Versicherung auch mit einem Basisschutz abschließen - der nun den Zahnerhalt, aber nicht den Zahnersatz beinhaltet. Eine weitere Variante der vorläufigen Reduzierung von Leistungen bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit ist auch, dass diese Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe erstattet, wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung aussieht. Dies würde für die Versicherten allenfalls eine geringe Zuzahlung bedeuten.
Gerade wenn es um eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit geht, lohnt sich der Vergleich der Angebote. Grund dafür ist, dass die Leistungen doch recht unterschiedlich sind von Anbieter zu Anbieter bzw. von Tarif zu Tarif. Das Problem ist, dass durch den Umstand, dass der Versicherte gleich Leistungen erhalten kann auch einige Abstriche gemacht werden müssen. Diese haben wie bereits erläutert vor allem damit zu tun, dass die Leistungen von der Höhe her begrenzt sind pro Versicherungsjahr. Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass die Versicherung vom Beitrag her höher ist, als eine Versicherung, die erst nach 3 bzw. 8 Monaten Wartezeit entsprechende Zahlungen leistet. Der Beitrag ist dann merklich höher, als wenn eine Versicherung mit Wartezeit abgeschlossen würde.
Es gibt allerdings auch generelle Ausschlüsse, die bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit gelten. Hierzu gehört insbesondere, dass für Behandlungen, welche bereits vor Vertragsabschluss durch einen Zahnarzt angeraten bzw. begonnen wurden, keine Leistungen durch die Versicherung erbracht werden. Ein Fallbeispiel: Hat der Zahnarzt bereits eine entsprechende Diagnose gestellt und wurde diese bereits in der Krankenakte vermerkt, dann kann diese Behandlung nicht mehr bei der gerade abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung geltend gemacht werden. Ausdiesem Grund empfiehlt es sich eine derartige Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.
Außer den Anbietern von Zahnversicherungen, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Portfolio haben, bieten einige Versicherungsgesellschaften an einen Erlass der Wartezeiten zu vereinbaren. Das bedeutet, dass hierzu mittels Antrag ein Bescheinigung vom Zahnarzt über den gesunden Gebisszustand erstellen muss. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller selbst tragen. Dies ist eine weitere Möglichkeit wie man die Wartezeit bei einer derartigen Versicherung umgehen kann.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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