Kosten beim Zahnarzt

Das sind die Nachteile von Zahnzusatzversicherungen


» Die Mehrheit der Zahnzusatzversicherungen übernehmen 70 bis 90 Prozent der Zahnbehandlungskosten, sodass für die Patienten eine finanzielle Eigenbelastung bleibt.

» Über 69 Prozent der Umfrageteilnehmer besitzen laut Statistik keine zusätzliche Zahnversicherung.

» Zahnzusatzversicherungen, die 100 Prozent der Kosten abdecken, gehen mit hohen Beiträgen einher.

» Bei vielen Versicherungen existiert eine Wartezeit von drei bis fünf Jahren, in denen keine oder eine geringe Kostenübernahme erfolgt.

» Die Mehrzahl der Zahnversicherungen geben einen Höchstsatz, für den sie aufkommen, an.

» Menschen mit schlechtem Gebiss, starken Risikofaktoren oder hohem Alter schließen zahlreiche Zahnversicherungen von der Kostenübernahme aus.


Eine Zahnzusatzversicherung ist sicherlich eine sehr sinnvolle Sache, wenn man weiß, dass einige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz (Kosten) ansteht. Doch eine derartige Versicherung kann auch viele Nachteile haben. Da sind zunächst die verschiedenen Vertragsbedingungen der Anbieter. Diese sollte eingehend studiert und verglichen werden. Denn nicht immer ist es möglich, dass man sich eine derartige Versicherung letztlich auch leisten möchte oder will, denn sie ist nicht ganz billig und sie muss schließlich dann auch bezahlt werden. Tatsache ist, dass auch bei den besten Versicherungen in der Regel 10 bis 15 Prozent der Zahnarztrechnung dann doch aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, weil diese Versicherung auch nur 80 bzw. 90 Prozent oder sogar nur 70 Prozent der übrig gebliebenen Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung deckt. Es ist aber natürlich letztlich eine Sache des Beitrags, wie hoch sich die Kosten belaufen werden, die man zu tragen hat.

Zahnzusatzversicherung vorhanden
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.


Denn wer bereit ist für die Zahnzusatzversicherung noch einmal einen hohen Betrag zu zahlen, der ist natürlich auch in der Lage letztlich einen Vertrag abzuschließen, bei dem sogar 100 Prozent des Eigenanteils übernommen werden kann. Eine zuvor erfolgte Beratung und auch letztlich der Vergleich der jeweiligen Angebote sollte auf jeden Fall durchgeführt werden.



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Wartezeit und Höchstsätze

Ein weiterer Nachteil dieser Versicherung, die es aber bei noch vielen anderen Versicherungen gibt, ist die Wartezeit. Dass bedeutet ein Patient kann sich nicht mehr versichern bzw. keine Leistung aus der Versicherung verlangen, wenn die nötige Zahnbehandlung bzw. der Zahnersatz bereits festgestellt worden ist. Das bedeutet, wenn das Zahnproblem bereits bekannt ist bevor der Vertrag abgeschlossen wurde, übernimmt die Versicherung keine Leistungen. Je nach Versicherung beträgt die Wartezeit zwischen einigen Wochen und bis zu sechs Monaten. Darüber hinaus bestehen bei einigen Versicherungen auch noch weitere Auflagen was die Inanspruchnahme angeht. Hierzu gehört vor allem, dass bei einigen Versicherung für bis zu 5 Jahren Höchstsätze gelten wenn es um die jährliche Erstattung geht. Es gibt allerdings auch Versicherungen dieser Art ohne Wartezeit und ohne dass Höchstsätze vorgeschrieben worden sind. Das bedeutet es ist teils möglich, dass der Betroffene auch sofort nach dem Abschluss von einem derartigen Vertrag diese Versicherung in Anspruch nehmen kann für die Übernahme der Eigenleistung einer Zahnbehandlung bzw. von einem Zahnersatz.



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Abschluss nicht immer möglich

Jeder Verbraucher sollte sich zudem auch darüber bewusst sein, dass die Zahnzusatzversicherung auch einen sehr hohen Nachteil haben kann, nämlich dass man sie überhaupt nicht abschließen kann. Davon betroffen sind vor allem Menschen, die bereits ein sehr schlechtes Gebiss haben und bei denen die Versicherung entsprechend hohe Kosten vermutet. Es ist aber ratsam, dass man bei Abschluss der Versicherung bei der Wahrheit bleibt, auch wenn die Versicherung für die Zahnzusatzversicherung eigentlich überhaupt keine Gesundheitsprüfung verlangt. Wenn aber direkt nach dem Zustand der Zähne gefragt wird, dann sollte eine falsche Angabe vermieden werden. Denn wer den schlechten Zustand von Zähnen verschweigt und dann eine aufwendige Zahnbehandlung durchführen lässt, dem kann die Versicherung die Erstattung der Kosten verweigern. Denn der Versicherte hat hier offenkundig eine Täuschung begangen und auch für diese Versicherung gilt nun einmal, dass sich der Versicherte an gewisse Obliegenheiten halten muss.



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Achtung vor großen Versprechungen

Zudem halten auch nicht alle Versicherung, was sie versprechen. Wichtig ist, dass der Versicherte auf keinen Fall blindlinks eine derartige Versicherung abschließt, ohne die genauen Kriterien zu kennen, auf die er sich letztlich einlässt. Denn die Unterschiede bei den Leistungen sind recht groß. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Versicherung auch die Kostenübernahmen von Implantaten oder Inlays einschließt. Dies ist meist nicht so, wenn man nicht eine gesonderte Vereinbarung trifft. Dies erhöht natürlich den Beitrag und macht eine Versicherung dieser Art unter Umständen unattraktiv. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist auch das Alter des Versicherten. Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher ist die Beitragssumme. Wer Beitrag sparen möchte nach einiger Zeit, der sollte natürlich auch auf die Kündigungsbedingungen achten. Denn viele andere Versicherungen haben günstigere Konditionen. Wichtig ist hierbei, dass vereinbart wurde, dass wenn der Kunde wechselt innerhalb des Anbieters, dass dieser die Rechte aus dem alten Vertrag behalten kann. Es sollte möglichst ein Anbieter gewählt werden, bei dem die Leistungen freizusammengestellt werden können. Denn so unterschiedlich diese Leistungen sind in der Höhe vom Beitrag her, nicht jeder Versicherte hat wirklich auch den Bedarf an der einen oder anderen Leistungen oder den Wunsch nach Inlays, eher aber nach Implantaten.


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