Für gesetzlich krankenversicherte Personen übernimmt die Krankenkasse im Falle eines erforderlichen Zahnersatzes einen anteiligen Pauschalbetrag. Die Art der Zahnrestaurierung, ob per Implantat oder herkömmlicher Krone, ist dabei unerheblich. Grundsätzlich ist die Versorgung mit Zahnimplantaten ein Bestandteil der für Erstattungen relevanten Gebührenordnung für Zahnärzte. Damit sind Implantat-Behandlungen generell im Leistungskatalog von privaten Versicherungen enthalten.
Meist genießen Privatpatienten durch ihre Versicherung Vorteile: Sie bekommen zügig einen Termin und begegnen vielfach leitenden Oberärzten persönlich. Ein Nachteil ist allerdings die weit gefächerte Anzahl unterschiedlicher Tarife, die in privaten Versicherungsverträgen Anwendung finden. Fast jede Versicherung entwickelt ein individuelles System zur Erstattung von Behandlungskosten. Dadurch erhalten Sie als Kunde im Wesentlichen eine erschwerte Übersicht. Wenn Sie sich von Ihrem Zahnarzt ein Implantat setzen lassen möchten, wird das Lesen des Kleingedruckten Ihres Versicherungsvertrages unumgänglich.
Damit Sie genau erfahren, welche Kosten Ihre private Krankenversicherung für einen Zahnersatz per Implantat erstattet, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt einen detaillierten Behandlungsplan inklusive verlässlicher Kostenübersicht aufstellen. Solche Pläne sind immer auf die persönliche klinische Situation des Betroffenen zugeschnitten. Mit dem persönlich für Sie erstellten Plan klären Sie konkret die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung. So umgehen Sie, dass Sie vielleicht doch einen entscheidenden Passus in Ihrem Vertrag übersehen oder falsch interpretiert haben. Manche Zahnärzte verlangen für die Erstellung eines solchen Planungsmoduls eine Bearbeitungsgebühr. Diese ist jedoch eine gute Investition für den gesamten Behandlungsprozess einschließlich der Endabrechnung.
Jede zahnärztliche Versorgung basiert auf einem sogenannten Behandlungsvertrag. Die Vereinbarung gilt zwischen dem Patienten und seinem Zahnarzt. Auf diesem Abkommen beruht die Pflicht des Patienten, dass er nach Beendigung der Therapiemaßnahmen die vom Zahnarzt gestellte Rechnung ordnungsgemäß begleicht. Zunächst fließen realisierbare Erstattungen Ihrer privaten Krankenkasse in diesen Vorgang nicht mit ein. Erst im Nachgang und wenn die Implantat-Behandlung tariflich abgedeckt ist, erstattet Ihnen die private Versicherung die Kosten in anteiliger oder voller Höhe. Um unangenehme Überraschungen oder Missverständnisse hinsichtlich der Kostenerstattung zu vermeiden, achten Sie sorgfältig darauf, welche Leistungen Ihre Versicherung tatsächlich umfasst. Etliche private Krankenkassen haben sich der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen und ihren Leistungskatalog für Zahnersatz gekürzt.
Patienten befinden sich auf der sicheren Seite, wenn sie vor Aufnahme des Behandlungsverfahrens einen Kostenplan mit ihrer privaten Versicherung abgesprochen haben. Eine schriftliche Bestätigung ist ratsam. Trotzdem vermag die Versicherung, eine Kostenübernahme für einzelne oder mehrere Behandlungsschritte abzulehnen. Denkbare Hintergründe für ein derartiges Szenario sind:
Betrachten wir Erfahrungsberichte zum Thema Zahnimplantate und Privatversicherungen, teilen andere Patienten folgende Ansichten:
Seien Sie sich bewusst, dass Sie als Patient alleine für die Begleichung des vollständigen, korrekt berechneten Behandlungsbetrages verantwortlich sind. Sie übernehmen die Rechnung in voller Höhe, selbst erstattungsfähige Anteile. Der Therapievertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Arzt zustande. Falls es Ärger mit einer Rückerstattung geben sollte, lassen Sie sich nicht entmutigen. Ihr Zahnarzt wird Sie womöglich bei der juristischen Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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