» 30,8 Prozent der Befragten besitzen laut Umfrage eine Zahnzusatzversicherung.
» Bei der Kostenerstattung reichen die Patienten die originale Zahnarztrechnung bei ihrer Versicherung ein.
» Nach Abzug des Selbsterhalts, der bei 20 bis 50 Prozent liegt, zahlt die Versicherung die Erstattungssumme aus.
» Bei einer umfangreichen Zahnbehandlung, sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, dass der Versicherte den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorlegt.
» Beim ersten Erstattungsantrag kommt es bei der Zahnzusatzversicherung zu einer Überprüfung, bei der sie dem Zahnarzt einen Fragebogen über Art und Notwendigkeit der Behandlung zusendet.
» Über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer empfinden die Zahnbehandlungskosten laut Umfrage als zu teuer.
Die Boomzeit der Zahnzusatzversicherungen setzte in dem Moment ein, als den Patienten bewusst
wurde, was es bedeutet, dass die GKV ab 2005 nur noch einen Festzuschuss für alle
Zahnbehandlungen zahlt und auch für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse für die Regelversorgung
zur Verfügung stehen in der Kasse. Denn damit wurden Zahnbehandlungen und auch der Zahnersatz
für die meisten Patienten sehr teuer, wenn nicht gar zum Teil unerschwinglich. Die
Versicherungswirtschaft erkannte aber recht früh die Not der Patienten, die hierdurch entstand und
entwickelte das Konzept der Zahnzusatzversicherung. Zugänglich ist dieses ausschließlich den GKV-
Versicherten. Denn die PKV-Versicherten befinden sich bereits im System der privaten Versicherung.
Dabei ist es so, dass die Versicherungen, die PKV-Versicherten ein recht attraktives Angebot machen,
auch den GKV-Versicherten privat - also weit weg vom System der GKV und sozusagen als
Unterstützung für die Kostenflut, die bei einer Zahnbehandlung auf diese hereinregnen kann - ein
sehr attraktives und alternatives Angebot machen können.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Der Ablauf der Kostenerstattung bei der
Zahnzusatzversicherung ist dabei genauso unkompliziert, wie auch für die PKV-Versicherten, damit
diese ihre Zahnarztkosten wieder zurückerstattet bekommen. Denn auch die GKV-Versicherten mit
einer Zahnzusatzversicherung müssen die Zahnarztrechnung nachdem sie diese bezahlt haben bei
ihrer Versicherung einreichen im Original. Dort wird sie dann geprüft und nach dem Abzug des
Selbstbehalts, der bei 20 Prozent, 30 Prozent oder 50 Prozent liegen kann, ausgezahlt. Es kommt hier
natürlich darauf an, welchen Tarif der Versicherte mit seinem Anbieter der Zahnzusatzversicherung
geschlossen hat. Es gibt hier sehr unterschiedliche Tarife, die je nach Vereinbarung für den
Versicherten bewirken können, dass dieser nur noch einen Bruchteil an Eigenleistung für eine
Zahnbehandlung oder einen Zahnersatz zahlen muss. Direkt nach der Prüfung der Rechnung erhält
der Versicherte den Erstattungsbetrag direkt auf sein Konto überwiesen.
Wenn eine Erstattung von einer umfangreichen Zahnbehandlung ansteht, ist nach den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen bei dieser Art von Versicherung ebenfalls vorgesehen, dass der
Versicherte zuvor einen Heil- und Kostenplan bei seiner Versicherung einreicht. Dies ist wichtig, denn
einige Versicherungen sehen sich ansonsten nicht mehr verpflichtet überhaupt etwas an Zahlungen
zu leisten oder kürzen einen großen Teil von der eigentlich zustehenden Leistung. Aus diesem Grund
sollte jeder Versicherte die Versicherungsbedingungen ganz genau studieren, bevor der Heil- und
Kostenplan an den Zahnarzt weitergegeben wird.
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.
Wohlgemerkt möchte die Zahnzusatzversicherung
den genehmigten Heil- und Kostenplan der Krankenkasse vorgelegt bekommen. Denn mit allem
anderen kann diese private Versicherung nichts anfangen. Denn nur auf dem genehmigten Heil- und
Kostenplan steht auch Schwarz auf Weiß, was der Versicherte letztlich an Eigenleistung zu zahlen hat
und um was für eine Leistung e sich handelt.
Es ist ja eigentlich gut, wenn man die Zahnzusatzversicherung nicht benötigt, denn das ist der Beweis,
dass die Zähne gesund sind und ein Zahnersatz nicht nötig wird. Doch wenn die
Zahnzusatzversicherung das erste Mal in Anspruch genommen wird, sprich dass dort zum ersten Mal
eine Zahnarztrechnung eingereicht wird, ist es so, dass diese auf jeden Fall einer Überprüfung
unterzogen wird. Dabei werden nicht nur die einzelnen Positionen genau betrachtet, sondern dem
Zahnarzt wird auch ein Fragebogen mit der Bitte um Beantwortung zugesandt. Der Versicherer
informiert den Versicherten über diesen Vorgang natürlich. Diese Prüfung dient dazu, dass
Mehr als 90 % empfinden die Zahnarztkosten als zu teuer.
sichergestellt ist, dass die bei Antragsstellung beantworteten Gesundheitsfragen korrekt beantwortet
wurden durch den Versicherungsnehmer.
Die Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, haben in der Regel sehr günstige Beiträge. Es lohnt sich also eine derartige Versicherung abzuschließen, auch wenn man im Endeffekt nicht die gesamten Kosten, die einem durch die Eigenleistung aufgebürdet wurden, erstattet werden. Dabei erstattet die Versicherung nicht gleich nach dem Abschluss von einem Vertrag auch die vollen Kosten. Es besteht nämlich eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten bei einigen Versicherungen. Dadurch schützen sich die meisten Versicherungen vor allzu hohen Kosten, die entstehen, wenn ein Versicherte die Versicherung nur dann abschließt, wenn er schon beim Zahnarzt war. Es gibt auch Anbieter, die keine Wartezeit haben, also bei denen der Versicherte gleich danach eine Zahnarztrechnung einreichen und auch zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommt. Doch auch hier gibt es eben den Haken, dass der Versicherte nicht gleich 100 Prozent oder 70 Prozent, sondern nur 20 oder 30 Prozent der Kosten erhält nachdem er die Zahnarztrechnung bei seiner Zahnzusatzversicherung eingereicht hat. Doch auch dies trägt maßgeblich zur Entlastung der Haushaltskasse bei.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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