» Mit einer Zahnzusatzversicherung sparen Patienten Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen.
» Erhalten die Betroffenen von ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, reichen sie diesen bei der gesetzlichen Krankenkasse ein, die anhand der Unterlagen die Erstattung berechnet.
» Die Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Leistungen außerhalb des Regelkatalogs, sofern der Patient einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllt.
» Im Antragsformular vermerkt er den Leistungsumfang, den Namen des Zahnarztes, das Datum und seine Belegnummer.
» Stimmt die Versicherung der Kostenübernahme zu, überweist sie den Betrag auf das angegebene Bankkonto und übersendet nach der Bearbeitung die Originalbelege zurück an den Antragsteller.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, der kann nachdem er die Zahnarztrechnung gezahlt hat diese bei seiner Versicherung einreichen und damit um die Kostenerstattung bitten. Es dauert in der Regel nur wenige Tage bis die Erstattung wieder auf dem Konto des Versicherten ist. Die verschiedenen Anbieter einer Zahnzusatzversicherung haben allerdings verschiedene Methoden bzw. Vorgaben, wie die Rechnung vom Zahnarzt dort eingereicht wird. Dies geht bei einigen Anbietern sehr einfach, bei anderen etwas schwieriger.
Da heute das Smartphone eine Reihe von Bereichen des Lebens bereits erobert hat, sahen einige der
Anbieter die Möglichkeit, dass die Rechnungen nun statt mit der Post mit der RechnungsApp
eingereicht werden. Das geht aber nur, wenn die Rechnung auch dafür ausgelegt ist, weil der Code
auf der Rechnung eingescannt werden muss. Diese Möglichkeit ist allerdings noch nicht bei vielen
Anbietern weit verbreitet.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Doch da auch das iPhone, das IPad und andere Tablets sich immer weiter
verbreitet sind, wird es wohl in Zukunft so sein, dass immer mehr Versicherungen diese einfach und
auch recht sichere Methode der Übermittlung der Zahnarztrechnung anbieten. Dank der App ist es
dann auch gewiss, dass sich die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen können und der Versicherte
schneller sein Geld zurück erhält, als wenn er den Postweg wählt. Ein Formular für den
"Leistungsantrag", "Erstattungsantrag" oder einen anderen Begriff, den die verschiedenen Anbieter
nutzen, ist in diesem Fall nicht nötig. Auf der Rechnung sind schließlich alle Angaben vorhanden, die
der Anbieter der Zahnzusatzversicherung benötigt, um dem Versicherten den Betrag zu erstatten.
Die Bankverbindung ist schließlich in der Regel dort hinterlegt.
Neben dem Smartphone ist eine weitere beliebte und auch sehr schnelle Methode die Zahnarztrechnung beim Versicherungsunternehmen einzureichen das vom Anbieter angebotene Online Formular. Auch durch die Nutzung von diesem Online Formular verkürzt der Versicherte damit die Bearbeitungszeit. Derartige Formulare stehen auf den Webseiten im Excel- und PDF- Format zur Verfügung. Alternativ kann die Rechnung vom Zahnarzt natürlich auch per Post eingereicht werden. Allerdings sollte der Versand der Rechnung mittels Einschreiben erfolgen. In diesem Fall ist es häufig aber nötig von der Webseite des Anbieters ein Einreichungsformular herunterzuladen, auszudrucken, zu unterschreiben und dieses zusammen mit der Original-Rechnung beim Versicherer einzureichen. Dieses Formular steht in der Regel in PDF-Format zur Verfügung.
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Ein einheitliches System für die Einreichung der Zahnzusatzversicherung gibt es leider nicht bei den vielen diversen Anbietern. Grund dafür ist, dass bei den Anbietern verschiedene Systemvoraussetzungen und Funktionalitäten sich bewährt haben bzw. für den Ablauf sinnvoll oder nötig sind. Bei einigen Anbietern ist sogar das Einreichung eines Leistungsantrags nur per Post möglich. Doch auch dann ist eine schnelle Bearbeitung und Abrechnung möglich. Wenn die Einreichung per Internet möglich ist, gibt es ebenfalls meist mehrere Varianten. Einmal die mit einer automatischen Speichermöglichkeit, einmal ohne diese Funktion. Dabei sind die Voraussetzungen immer die gleichen, nämlich die, dass auf dem PC des Nutzers Adobe Reader (immer in einer bestimmten Version oder höher) installiert sein muss. Wenn es um die Erstattung von Zahnarztrechnungen aus dem Ausland geht, haben die Anbieter meist sogar auch eine separates Dokument, das zum Download bereit steht. Denn auch hier muss einiges beachtet werden, insbesondere ob der Tarif, der mit der Versicherung geschlossen wurde, auch wirklich die Auslandsbehandlungen in vollem Umfang deckt. Einige der Tarife schließen dies sogar aus.
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Insbesondere bei Anbietern, die zwar auch eine oder sogar mehrere Varianten der Zahnzusatzversicherung anbieten, aber deren Kerngeschäft auf anderen Versicherungen liegt, verwenden für das Einreichen von Zahnarztrechnungen zwar auch das Internet als Möglichkeit die Rechnung einzureichen, verwenden dafür aber einen ganz anderen Begriff, der hauptsächlich auch für das Melden von Schäden im Rahmen der Haftpflicht oder Rechtsschutz bzw. KFZ Versicherung verwendet wird. Der Nutzer wird dann nämlich über einen Button "Schaden melden" auf die Seite geleitet, auf der es möglich ist die eingescannte Zahnarztrechnung zum Anbieter zu senden bzw. sich das Formular für den Leistungsantrag herunterzuladen. Viele Nutzer missverstehen das und fragen dann noch einmal bei der Versicherung nach, denn ein "Schaden" ist ihnen im weitesten Sinne ja nicht entstanden, da die Zahnzusatzversicherung auch nicht zu den Schadensversicherungen gehört, sondern eher zu den Vorsorgeversicherungen. Das heißt insgesamt muss an den Begrifflichkeiten bei einigen Anbietern, die durchs Menü führen, noch ein bisschen gefeilt werden.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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