Seit dem Jahr 2005 leisten die Krankenkassen nur noch eine Regelversorgung, wenn es um den
Zahnersatz und so manche Zahnbehandlung geht. Die Zahnzusatzversicherung ist daher sinnvoll.
Diese hat jede Menge Vorteile. Die Zahnzusatzversicherung hat den Vorteil, dass sie das Risiko von
einer hohen Kostenbelastung durch den Eigenanteil auf fast gegen 0 reduzieren kann. Es gibt
verschiedene Tarife, die eine Übernahme des Eigenanteils für Zahnbehandlungen und Zahnersatz von
bis zu 100 Prozent ermöglichen. Doch auch wenn nur 90 bzw. 80 Prozent dieser Kosten übernommen
werden, zahlt der Patient letztlich nur noch einen Bruchteil von dem, was er sonst leisten müsste,
wenn er keine Zahnzusatzversicherung hätte. Im Durchschnitt sind die Vertragsbedingungen so
gestaltet, dass die Zahnzusatzversicherung 85 Prozent des Eigenanteils abdeckt. Dank dem
Vorhandensein von einer derartigen Versicherung leisten sich die meisten auch dann einen
höherwertigen Zahnersatz.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Dies spielt vor allem eine Rolle, wenn man mitten im Berufsleben steht
oder noch recht jung ist und einen Zahnersatz oder eine aufwändigere Zahnbehandlung benötigt.
Indirekt ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch für die Zahnärzte von Vorteil. Denn auf
diese Weise können sie sehr viel mehr Geld verdienen, weil ihre Patienten bereit sind auch einen
großen Teil an Kosten selbst zu investieren, da sie wissen, dass sie diese Kosten erstattet bekommen.
Der Zahnarzt kann bei Bekanntsein des Anbieters für die Zahnzusatzversicherung die an den
Patienten gerichtete Privatrechnung sogar direkt beim Versicherer einreichen.
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Interessenten für eine derartige Versicherung sollten natürlich darauf achten, dass sie auch eine
Leistungspaket haben an Konditionen, das auf sie zugeschneidert ist. Doch das ist überhaupt kein
Problem. Denn die meisten Versicherungen gewähren den Kunden, dass sie ihr Leistungspaket selbst
zusammenstellen können. Wer also keine Inlays mag, der muss diese Leistung auch nicht einbinden
lassen. Ergibt sich später aber der Wunsch danach, kann auch diese Leistung noch eingebunden
werden. Insgesamt haben die Versicherten die Möglichkeit, dass sie zwischen verschiedenen
Tarifgruppen wählen können. Hierzu gehören
Die Prophylaxe-Tarife haben als Zielklientel Menschen mit einer guten Zahnsubstanz und erhöhtem
Gesundheitsbewusstsein. Der Vorteil dieser Tarife ist, dass sie eine hohe Erstattungen für
prophylaktische Leistungen anbieten, wie für die professionelle Zahnreinigung und sie übernehmen
auch Leistungen, wie Kunststofffüllungen und auch Wurzelkanal- oder Parodontosebehandlungen.
Die -100 % Regelleistung- - Tarife sind nichts anderes, als die Kostenübernahme von dem gleichen
Anteil, den auch die GKV zahlt. Das heißt der doppelte Zuschuss für den Zahnersatz bzw. die
Zahnbehandlung kommt dann nicht von der GKV, sondern von dem privaten
Versicherungsunternehmen. Wenn sich hierbei der Patient allerdings für einen höherwertigen
Zahnersatz entscheidet, muss er auch hier mit einem geringen Eigenanteil rechnen. Das heißt 100
Prozent der Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen werden bei der Wahl dieser Tarif nicht
übernommen. Anders sieht es bei den Hochleistungstarifen aus.
Hier erhält der Versicherte durch die
Zahnzusatzversicherung tatsächlich den Status eines privat Versicherten und kann somit auch die
Leistungen zu seinen Gunsten nutzen, die nicht im Leistungskatalog der GKV stehen. Die Erstattung
dieser Mehrkosten erfolgt dann zu 100 Prozent oder je nach Vereinbarung von 70 bis 100 Prozent
durch die private Versicherung. Dann gibt es auch noch spezielle Tarife mit Leistungen für
kieferorthopädische Maßnahmen. Mit dieser Art von Versicherung ist es möglich die Kinder einer
Familie abzusichern. In diesem Fall übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für die
Behandlung mit einer Zahnspange, die als Eigenanteil von den Eltern zu zahlen ist. Auch privat
versicherte Eltern können eine derartige Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen. Auf
diese Weise sind auch die Eltern von GKV-versicherten Kindern von Zuzahlungen befreit, selbst wenn
die Kinder die Behandlung abbrechen würden. Denn dann gibt es von der Krankenkasse keine
Rückerstattung des Eigenanteils.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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