Eine Zahnzusatzversicherung ist eine zusätzliche private Krankenversicherung, die Kosten für Zahnbehandlungen, vorwiegend Zahnersatz, übernimmt.
Wie auch die Riester-Rente und die Rürup-Rente stopft eine Zahnzusatzversicherung bei den GKV-
Versicherten praktisch eine Lücke, und zwar die Differenz zwischen der Höhe des Festzuschuss und
der Höhe der Zahnarztrechnung, die in der Regel weitaus höher liegt, als 50 Prozent. Denn die
Krankenkasse zahlt mit dem Festzuschuss lediglich 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Das heißt auch bei der Regelversorgung bleibt die Hälfte der Kosten am Patienten hängen. Wünscht
er eine höherwertige Versorgung, klafft dann ein noch sehr größeres Loch zwischen dem was er von
der Krankenkasse bezahlt bekommt und dem was er tatsächlich an den Zahnarzt zahlen muss. Für
Menschen, die wenig Geld haben ist es natürlich ein zweischneidiges Schwert, ob sie eine derartige
Versicherung abschließen sollen.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Denn diese Versicherung kostet im Monat immer einen fixen
Betrag, den man sich beim Haushaltsbudget eigentlich sparen könnte. Wer diesen Betrag aufbringt,
der hat letztlich die Gewissheit, dass er auch jede Menge Entlastung haben wird bei der
Eigenleistung, die er selbst erbringen muss. Denn auch wenn das Geld bei gutem Verdienst hinten
und vorne nicht reicht, dann kann man sich diese Versicherung nur schwer leisten, wobei man
natürlich auch vorausschauend beachten muss, dass es unter Umständen hier dann später einmal zu
ganz erheblichen Forderungen kommen kann, die der Zahnarzt bei einer Zahnbehandlung oder
einem Zahnersatz an den Versicherten stellt.
Auf der anderen Seite wäre es gut eine derartige Versicherung im Hintergrund zu haben, die dann
eintritt, wenn es wirklich zu einer großen Zahnbehandlung kommt oder ein Zahnersatz nötig wird.
Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung sind dabei so gering, dass das Haushaltsbudget nicht so
stark belastet wird. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Agentur für Arbeit bei Hartz IV
Empfängern diese Kosten für unnötig hält. Denn - das ist wieder ein Argument, das dafür spricht,
dass sich eine derartige Versicherung nicht lohnt - die Hartz IV Empfänger und auch die
Geringverdiener erhalten von der Krankenkasse auf Antrag den (bis zu) doppelten Festzuschuss im
Rahmen der Härtefallregelung bzw. der gleitenden Härtefallregelung. Es dürfte allerdings kein
Widerspruch in sich sein, wenn diese Personengruppen für die Absicherung ihrer Zahngesundheit
bzw. ihrer Zahnästhetik, wenn sie es sich irgendwie leisten können oder wollen, auch eine derartige
Versicherung abschließen.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Verdient jemand wirklich nicht genug, dass es kaum reicht zu leben, dann
fällt dieser meist eh unter die Regelung der gleitenden Bezuschussung durch die Krankenkasse, die
dann bei fast 100 Prozent liegt, wenn die Regelversorgung gewählt wird. Die Zahnzusatzversicherung
würde dann auch die Kosten übernehmen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Schon aus
diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch für Menschen mit nur
geringem Einkommen.
In große Not geraten häufig Selbständige, die einen Zahnersatz oder eine aufwändige Zahnbehandlung benötigen, wenn sie freiwillig versichert sind. Denn auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss. Die übrigen Kosten muss auch hier der Versicherte traten. Insbesondere aber Selbstständig, auch wenn sie ein nur sehr geringes Einkommen haben, sollten womöglich darauf hinarbeiten, dass sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Denn für den Fall, dass sie einmal in wirtschaftliche Not geraten, was bei Selbstständigen gar nicht so abwegig ist, sollten diese dann eine Versicherung an ihrer Seite wissen, die ihnen das wertvollste, was sie haben für den persönlichen Kundenkontakt, nämlich ein perfektes Lächeln, zu erhalten hilft. Und zwar zu einem möglichst geringen Eigenanteil. Für viele Selbstständige ist ihr Lächeln auch ihr Kapital, wenn sie mit ihren Kunden persönlich Kontakt aufnehmen.
Dabei sollte die Zahnzusatzversicherung möglichst so gestaltet werden, damit der Selbstständige
möglichst einen geringen Rest-Eigenanteil an einer Zahnarztversicherung zu zahlen hat. Dies gilt für
alle Versicherungsgruppen, für die es sich lohnt eine derartige Versicherung abzuschließen. Denn nur
dann lohnt sich auch deren Abschluss.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Die Zahnzusatzversicherung vergleichen kann man im Internet.
Es kommt hier nicht nur auf die Höhe des Beitrages an, sondern auch auf das, was der Versicherte
letztlich an Leistung daraus beziehen kann. Die Leistungen erstrecken sich von Lösungen von 70 bis
100 Prozent der Übernahme der Kosten, die normalerweise als Eigenleistung bezahlt werden
müssten. Dann lohnt sich auch der Abschluss einer derartigen Versicherung für einen Verbraucher,
der über ein recht geringes Einkommen verfügt. Dies gilt insbesondere für Hausfrauen und für
Studenten, die kaum eigenes Einkommen haben und natürlich auch für Arbeitnehmer, deren
Einkommen sehr gering ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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