Kosten beim Zahnarzt

Was tun bei Zahnarztpfusch ?

Meist ist es so, dass der Zahnersatz (Kosten) anfänglich ein bisschen drückt und es ungewohnt ist damit zu kauen und zu beißen. Viele Patienten meinen anfänglich einen Fremdkörper im Mund zu haben. Doch letztlich wenn das ungute Gefühl und das Drücken etc. nicht verschwinden, sollte noch einmal ein Termin beim Zahnarzt vereinbart werden. Häufig weist der Zahnarzt am großen Tag der Behandlung sogar darauf hin, dass es möglicherweise sein kann, dass der Patient noch einmal kommen muss. Wenn es nun so ist, dass der Zahnersatz ein bisschen drückt, sollte der Patient auch nicht zögern den Zahnarzt aufzusuchen. Dieser muss in diesem Fall dafür sorgen, dass der Patient so schnell wie möglich einen Termin erhält.



Schon mal bei Zahnarztkammer beschwert
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.



Mangel liegt vor

Wenn ein Mangel vorliegt, den der Zahnarzt auch offen einräumt, muss dieser umgehend ein Nachbesserung durchführen. Der Patient hat - wenn sich der Zahnarzt weigern sollte - die Möglichkeit diese Nachbesserung mit Nachdruck von ihm zu verlangen. In den meisten Fällen ist es so, dass der Zahnarzt diesen Mangel begutachtet und dann nach der Untersuchung entscheidet, ob der Patient dadurch unter einer Beeinträchtigung leidet und ober der Mangel beseitigt werden kann bzw. ob zum Beispiel ein Ersatz angefertigt werden muss. Da auf Zahnersatz eine Gewährleistung von zwei Jahren besteht, ist es so, dass der Zahnarzt den Mangel beseitigen muss, auch wenn der Patient erst nach knapp zwei Jahren bei ihm vorstellig wird mit einem Problem beim Zahnersatz. Diese zweijährige Gewährleistung gilt, wenn zwischen Zahnarzt und Patienten nichts anderes vereinbart war, wobei anderslautende Abreden, die die zweijährige Garantiefrist umgehen, rechtswidrig sind.



Nachbesserung beim Zahnarzt fordern
23 % unserer Leser haben bereits eine Nachbesserung beim Zahnarzt eingefordert.

Wenn sich der Zahnarzt weigert

Diese zweijährige Garantie gilt allerdings nur dann, wenn eindeutig ist, dass der Zahnarzt den Mangel zu vertreten hat. Denn hat der Patient maßgeblich zur Zerstörung des Zahnersatz beigetragen, ist der Zahnarzt nicht verpflichtet die Nachbesserung vorzunehmen. Für den Fall, dass sich der Zahnarzt aber trotz dass es sich um einen von ihm zu vertretenden Mangel handelt, nicht nachbessern möchte, hat der Patient das Recht nach Rücksprache mit der Krankenkasse den Zahnarzt zu wechseln, so dass der Mangel schnellstmöglich beseitigt wird. Doch so einfach ist das meist auch nicht, denn die Krankenkasse wird in diesem Fall meist ein Gutachten verlangen, da sie durch die Nachbesserungsmaßnahmen hohe Kostennachteile für sich erwartet.

Zahnarztwechsel während Zahnbehandlung
Stolze 47 % haben während einer laufenden Zahnbehandlung ihren
Zahnarzt gewechselt.



Dabei wird der Gutachter natürlich auch prüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Deshalb sollte der Patient immer, um eigene Nachteile zu vermeiden, vor einer Weiterbehandlung durch einen anderen Zahnarzt erst einmal abwarten, bis ein neutraler Gutachter den Mangel geprüft hat. Dies gilt allerdings nicht für eventuelle Schmerzustände, die der Patient natürlich nicht für die lange Zeit, wo die Begutachtung dauern kann, aushalten muss. Der Mangel wird in einem derartigen Fall mittels Röntgenaufnahmen oder möglicherweise auch anhand von Fotos nachgewiesen.



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Einschaltung von einem Gutachter

Wenn die Krankenkasse einen Gutachter einschalten möchte, ruht erst einmal die Behandlung des Patienten. Denn der Gutachter hat das Recht nicht nur die Unterlagen und Röntgenbilder zu prüfen, sondern auch den Patienten in Augenschein zu nehmen. Der Patient muss daher auch in Kauf nehmen, dass er für die Vorstellung beim Gutachter schon eine längere Anreise auf sich nehmen muss. Es ist nämlich selten, dass sich der Gutachter am Wohnort des Patienten findet. Dabei kann jeder Zahnarzt, der eine Praxis hat, natürlich auch als Gutachter des MDK tätig werden. Ist das Gutacherverfahren erst einmal eingeleitet, kann natürlich auch der bisher behandelnde Zahnarzt Einspruch gegen dessen Gutachten einlegen, ebenso wie die Krankenkasse.

Zahnersatz Gutachter für Zahnbehandlung
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.


Der Patient bzw. sein Gebiss wird dann zum Zankapfel der Instanzen. Denn nach dem Gutachten kann noch ein Obergutachten verlangt werden von den beteiligten Partien, ebenso wie der Gang vor den Prothetik- Einigungsausschuss, wenn auch gegen das Obergutachten wiederum Einspruch eingelegt werden sollte von einer der beiden beteiligten Parteien.

Kein Anwaltszwang

Der Patient muss sich in der Regel keinen Anwalt nehmen, wenn es um Zahnarztpfusch geht. Denn die Krankenkasse leistet dabei für ihn passiven Rechtsschutz, auch wenn sie damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Wenn der Patient auf einen Anwalt nicht verzichten möchte, vermittelt ihm die Krankenkasse auch eine außergerichtliche Rechtsberatung vorab. Sinnvoll ist auch der Gang zu Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen und Patientenberatungsstellen. Wenn letztlich die Dauer des Verfahrens lange sein sollte bzw. der Patient nicht zu seinem Recht kommt, nämlich einen funktionierenden Zahnersatz, dann sollte letztlich doch ein Anwalt aufgesucht werden. In diesem Fall trägt der Patient die Kosten selbst.

Zweite Zahnarztmeinung eingeholt
Mehr als 37 % haben schon einmal eine zweite
Zahnarztmeinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt.



Es sollte dabei ein Anwalt gesucht werden, der sich mit der Thematik auskennt und in seiner Praxis schon einige Patienten vertreten hat. Bevor jedoch geklagt wird und der Prozess langwierig wird, kann auch die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer angerufen werden. Hier gibt es meist eine passable Entscheidung.



  Beanstandung fehlerhafte Zahnbehandlung - Vorlage und Muster

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