» Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einer Vollprothese im Ober- und Unterkiefer einen befundorientierten Festzuschuss.
» Die Versorgung mit einer Teilzahnprothese gehört zur Regelversorgung, sodass die Krankenkasse ebenfalls einen Zuschuss zahlt.
» Um den Eigenanteil bei den Zahnprothesen zu senken, sollten die Patienten regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und ein Zahnarzt-Bonusheft führen.
» In einer Statistik meinen 97,6 Prozent der Befragten, die Krankenkassen sollten den Zahnersatz stärker bezuschussen.
» Eine Vollprothese aus Kunststoff kostet im Schnitt 500 Euro.
» Bei einem zahnlosen Unterkiefer erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse.
» Erfolgt nach dem Einsetzen der Unterkieferprothese eine Unterfütterung, trägt die Krankenkasse die Kosten.
» Die exakte Höhe des zu zahlenden Eigenanteils entnehmen die Patienten aus dem Heil- und Kostenplan.
Im Bezug auf die Eigenanteil für Zahnprothesen kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse für eine Vollprothese im Ober- oder Unterkiefer den
sogenannten befundsorientierten Festzuschuss. Dabei muss es aber so sein, dass der Ober- oder
Unterkiefer zahnlos ist, so dass keine andere Zahnersatz Möglichkeit besteht. Auch wenn die GKV
sich an den Kosten dafür beteiligt, bedeutet dies natürlich für den Patienten, dass er einen
erheblichen Eigenanteil an den Kosten für die Zahnprothese selbst tragen muss. Die Höhe ist
natürlich davon abhängig, ob nun die einfache Vollprothese gewählt wird als Versorgung oder ein
implantatgetragener Zahnersatz (Kosten). Patienten, die über Jahre hinweg regelmäßig zu den
Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, können je nachdem ob sie ein geführtes Bonusheft über5
Jahre oder 10 Jahre vorlegen können, mit einem weiteren Zuschlag zum Festzuschuss von 20 bzw. 30
Prozent rechnen.
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Für den Fall, dass das Gebiss des Patienten nicht ganz zahnlos ist, können möglicherweise auch Teilprothesen eingesetzt werden. In diesem Fall sieht die Regelversorgung ein goldhaltiges Metallgerüst vor, das dann meist in die Kategorie Herausnehmbarer Zahnersatz fällt. Die Vollprothesen indes gelten als Festsitzender Zahnersatz. Was die Höhe des Eigenanteils angeht, unterscheiden sich diese beiden Arten Zahnprothesen natürlich auch. Die Teilprothesenversorgung gilt dabei als Regelversorgung, durch die der Patient auch einen geringeren Eigenanteil zu bezahlen hat an den Kosten. Doch auch hier gibt es Unterschiede. Die einfachste Teilprothesenversorgung stellt die Klammerprothese dar. Diese wird häufig für den Ersatz von zwei bis drei benachbarten Zähnen verwendet. Etwas teurer kommen die Patienten dann schon die starr verankerten Teilprothesen. Doch diese funktionieren nur über beschliffenen Zähnen. Dabei wird die sogenannte Geschiebeprothese an überkronten Zähnen befestigt, und zwar nach dem Prinzip Nut und Feder. Voraussetzung für die Verwendung einer Geschiebeprothese ist, dass alle Backenzähne fehlen. Eine teurere Variante der Zahnprothese ist die Teleskop- bzw. Konusprothese.
Eine Klammerprothese für sechs Zähne kostet in der Kunststoffausführung ca. 300 Euro bis 400 Euro,
von denen die GKV immer ca. 250 Euro übernimmt. Eine Geschiebeprothese kann indes schon mal
bis zu 2000 Euro kosten, von denen die Krankenkasse als Festzuschuss aber lediglich nur ca. 500 Euro
übernimmt. Eine Teleskopprothese würde 1700 bis 2000 Euro kosten, von denen die Krankenkasse
den Festzuschuss für die Regelversorgung übernimmt.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Dabei benötigt der Patient aber auch noch
Kronen, die zu Lasten des Patienten gehen, weil sie für die Regelversorgung nicht nötig wären. Hier
sind jeweils Kosten von 300 bis 400 Euro zu veranschlagen. Eine Vollprothese für den Oberkiefer
kostet dagegen auf Kunststoffbasis nur ca. 500 Euro, von denen die Kasse den Festzuschuss für die
Regelversorgung übernimmt.
Wissenswert ist, dass der Festzuschuss der GKV im Übrigen bei einem zahnlosen Unterkiefer, der
mittel Zahnprothese behandelt wird, höher liegt als bei einem zahnlosen Oberkiefer. Die Antwort
dafür ist schnell gefunden: Die Einbringung einer Zahnprothese in den Unterkiefer erfordert ein Mehr
an Aufwand. Allerdings fallen die Anpassungsmaßnahmen (auch Unterfütterung genannt)
grundsätzlich nach mehr als 6 Monaten nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse. Denn dann müsste
die Funktionsabformung des Kiefers erfolgt sein. Die Unterfütterung, die binnen der 6 Monate nach
dem Einsetzen der Zahnprothese erfolgt, trägt die Krankenkasse.
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.
Darüber hinaus zahlt die
Krankenkasse auch noch einen Zuschlag zum Festzuschuss bei der Diagnose "Versorgung mit
Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen" (also bei der Notwendigkeit einer
Stützstiftregistrierung). Dieser Zuschuss liegt bei ca. 56 Euro, wenn kein Bonus durch Vorsorge durch
den Patienten erzielt werden kann. Hinzu kommen noch weitere kleine Posten, von denen die
Krankenkasse aber nicht immer einen weiteren Zuschlag zum Festzuschuss gewährt. Die genaue
Höhe des Eigenanteils für eine Zahnprothese erfährt der Patient aus dem Heil- und Kostenplan. Der
Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann die Entscheidung hier natürlich leicht machen, weil
diese dann auch noch einmal bis zu 80 Prozent oder sogar mehr von den Eigenanteil Kosten für den
Zahnersatz übernimmt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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