» Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei der Zahnkrone den befundorientierten Festzuschuss.
» Der Eigenanteil der Patienten erhöht sich abhängig von der Wahl der Kronenart, wobei viele Patienten eine Vollkeramikkrone bevorzugen.
» Laut Statistik bezahlten die meisten Leser von kosten-beim-zahnarzt.de für ihre letzte Krone zwischen 200 und 400 Euro.
» Für Vollkronen und Teilkronen gelten unterschiedliche Festzuschüsse, wobei bei der Teilkrone der Verblendungszuschuss fehlt.
» Der zu zahlende Eigenanteil der Patienten verringert sich durch das langjährige und durchgehende Führen eines Bonushefts.
» Laut Statistik konnten 32 Prozent der Befragten Dank ihres Bonushefts geringfügige Kosten bei ihrem Zahnarzt sparen.
» Eine weitere Methode, um Kosten zu sparen, besteht in einer Zahnzusatzversicherung, über die 82 Prozent der Leser laut Statistik verfügen.
» Für eine Zahnkrone aus dem Ausland gilt derselbe Festzuschuss, wobei 42 Prozent der Befragten eine Zahnklinik in Polen besuchen würden.
Die GKV zahlt für eine Zahnkrone nur den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.
bedeutet, dass unabhängig von der Art der Zahnkrone nur ein bestimmter Kassenanteil bezahlt wird.
Das bedeutet, dass der Eigenanteil des Patienten entsprechend hoch ist, wenn er sich für eine
höherwertige Versorgung für die Zahnkrone als die Metallkrone entscheidet. Aus ästhetischen
Gründen wählen aber sehr viele Verbraucher heute die Goldkrone oder die Vollkeramikkrone. Diese
Versorgung mit einer Krone ist höherwertiger, als die Regelversorgung und gilt auch als ästhetischer.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auch noch eine Unterscheidung bei der Bezuschussung durch die
Krankenkassen im Bezug auf die Technik der Überkronung gibt.
Zwischen 200 und 400 Euro haben unsere Leser durchschnittlich
für ihre Zahnkrone gezahlt.
Dabei wird unterschieden in die
Vollkrone und die Teilkrone. Für diese beiden Techniken gelten unterschiedliche Festzuschüsse. Für
eine Teilkrone, bei der die Voraussetzung eine noch intakte lippenseitige und/oder zungenseite
Zahnflächen ist, werden als Regelversorgung von der Krankenkasse sogenannte
Verblendungszuschüsse wie bei der Vollkrone nicht bezahlt. Diese Kosten müsste der Patient selbst
tragen, wenn er dies wünscht. Verblendungen bezuschusst die Krankenkasse nur an der Vorderseite
der Zähne. Das heißt der Festzuschuss erhält der Patient für Verblendungen im Oberkiefer bis
einschließlich Zahn fünf und im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier.
Der Eigenanteil für eine Zahnkrone kann sich natürlich noch einmal ein bisschen schmälern, wenn der
Patient über 5 bzw. 10 Jahre ordnungsgemäß sein Bonusheft geführt und regelmäßig zu den
Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist. Dann schmälert sich der Eigenanteil für eine Zahnkrone noch
einmal um 20 bis 30 Prozent, weil die Krankenkasse einen entsprechend höheren Festzuschuss zahlt.
Erhält der Patient Hartz IV oder hat ein geringes Einkommen, dann zahlt die Krankenkasse sogar den
doppelten Festzuschuss, so dass der Patient auch bei einer höherwertigen Versorgung
möglicherweise keine Zuzahlung leisten muss bzw. diese sehr gering ausfällt.
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
Grundsätzlich gilt aber,
dass die Krankenkasse ohne Bonusheft nur die Kosten mit dem Festzuschuss von ca. 50 Prozent für
die Regelversorgung übernimmt.
Lohnenswert im Bezug auf die mögliche Senkung des Eigenanteils bei einer Versorgung mit einer Zahnkrone ist auch eine zuvor abgeschlossene Zahnzusatzversicherung. Die Tarife sehen dabei die Übernahme der Eigenleistung von 70 bis 100 Prozent vor. Das heißt im Endeffekt hätte der Patient nur noch 30 bzw. 20 Prozent seiner Eigenleistung an einer Zahnkrone zu tragen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Leistung des Zahnersatzes Zahnkrone auch im entsprechenden Vertrag vereinbart wurde. Dies gehört allerdings zu den Standardleistungen, die eigentlich vom Prinzip her immer in den Tarifen enthalten sind.
Entscheidet sich der Patient dazu, dass er sich im Ausland eine Zahnkrone einsetzen lässt, übernimmt
die Krankenkasse auch die Höhe der Regelversorgung mit dem üblichen befundsorientierten
Festzuschuss, und zwar unabhängig davon, ob nun die Zahnkrone selbst nur aus dem Ausland
stammt, also aus einem ausländischen Dentallabor oder die komplette Zahnbehandlung im Ausland
erfolgt ist.
48 % unserer Leser bevorzugen Zahnersatz aus Polen.
Kosten wie Anreisekosten und Übernachtungskosten trägt die Krankenkasse allerdings
nicht. Diese gehören dann automatisch zum Eigenanteil des Versicherten.
Wie hoch der Eigenanteil des Patienten ist, das ergibt sich aus dem Heil- und Kostenplan. Dieser wird
vom behandelten Zahnarzt erstellt, der den Patienten zuvor über die Möglichkeiten und die Kosten
beraten hat, die in Verbindung stehen mit dem Einsatz einer Zahnkrone. Der Zahnarzt beantragt mit
dem Heil-und Kostenplan die Regelversorgung bei der GKV. Alles was Leistungen sind, die über diese
Regelversorgung hinausgehen, muss der Zahnarzt natürlich auch auf dem Heil- und Kostenplan
vermerken. Denn diese Kosten gehen voll zu Lasten des Patienten. Bevor die Kostenzusage durch die
GKV erfolgt, schaltet diese manchmal einen Gutachter ein. Dieser prüft, ob die geplante Behandlung
sinnvoll und wirtschaftlich ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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