Die Zahnkrone mit Stiftaufbau wird häufig als Zahnersatz gewählt, wenn es sich um einen
wurzelbehandelten Zahn handelt. Dabei handelt es sich bei der sogenannten Stiftkrone um keine
eigene Kronenart, die als Zahnersatz (Kosten) dient, sondern um eine spezielle Verankerung der
Krone im Wurzelkanal des Zahns, bei dem zuvor ein Stiftaufbau betrieben wurde. Hintergrund dieser
Maßnahme ist, dass der Zahn erhalten bleiben soll. Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig,
dass dies vom Zahnarzt auch genau bestätigt wurde, denn nur dann übernimmt die GKV auch einen
Teil der Kosten für die Zahnkrone mit Stiftaufbau. Dies ist der Fall, wenn physiologisch
belastete Frontzähne mit vertikalen Dentinwänden unter 2 mm vorhanden sind oder die unter
erhöhter Belastung stehenden Frontzähne nur noch über vertikale Dentinwänden von 2
mm verfügen. Auch im Seitenzahnbereich kommt die Zahnkrone mit Stiftaufbau zur Anwendung, und
zwar bei physiologisch belasteten Seitenzähnen mit einer erhaltenen Schmelzwand und bei
physiologisch belasteten Seitenzähnen mit erhaltenen Dentinwänden von auch unter 2 mm. Wenn
ein vollständiger Verlust der klinischen Zahnkrone zu beklagen ist, kommt ein gegossener Stiftaufbau
zur Anwendung.
Zwischen 200 und 400 Euro haben unsere Leser durchschnittlich
für ihre Zahnkrone gezahlt.
Doch auch hier übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten, wenn der
Zahnarzt bestätigt, dass durch diese Maßnahme der Zahn erhalten werden kann. Dank dieser
Möglichkeit des Zahnersatzes ist es möglich, dass auch schwer beschädigte Gebisse saniert werden
können. Die Betroffenen erhalten dadurch wieder eine höhere Lebensqualität. Möglich ist der
Sitftaufbau mit Zahnkrone im gesamten Gebissbereich. Insbesondere im Frontzahnbereich kommt
diese Maßnahme dem Betroffenen natürlich zugute. Die Zahnkronen werden aus hochwertigem
Material gefertigt, die den natürlichen Zähnen sehr ähnlich sehen.
Dabei sehen die Krankenkassen die Versorgung mit Zahnkrone mit Stiftaufbau als allgemeine
Regelversorgung an. Die Krankenkasse zahlt daher eine Festzuschuss. In Härtefällen übernimmt die
Krankenkasse sogar die kompletten Kosten. Das heißt bei Niedrigeinkommen und Hartz IV zahlt die
Krankenkasse den doppelten Festzuschuss. Für den Patienten bedeutet dies, dass er in diesem Fall
von den Kosten völlig befreit ist. Die Krankenkasse übernimmt daher auch die Kosten zum Teil bei
den beiden angewandten Verfahren zur Einbringung der Zahnkrone mit Stiftaufbau. Hierbei handelt
es sich um das direkte und das indirekte Verfahren. Im Gegensatz zur Zahnkrone, die separat
hergestellt und auch separat eingebracht wird, benötigt man für den Stiftaufbau selbst keine
Vorabgenehmigung der Krankenkasse. Diese kann nach Notwendigkeit auch noch später gestellt bzw.
vorgelegt werden.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Die Höhe des Festzuschuss richtet sich danach, ob es sich um eine Stiftverankerung für einen
vorkonfektionierten Stift oder einen individuell gegossenen Stift handelt. Die Höhe des Festzuschuss
kann sich noch einmal erhöhen, wenn der Patient in den letzten 5 oder 10 Jahren sein Bonusheft
geführt und regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist. Die Erhöhung des
Festzuschuss beträgt bei 5 Jahren 20 Prozent und bei 10 Jahren 30 Prozent. Allerdings sind nur die
metallische Stiftaufbauten aus Titan und Gold mit dem herkömmlichen Zementierungsverfahren eine
reine Kassenleistung. Wird ein anderweitiger Stiftaufbau gewünscht, muss der Patient eine
Eigenleistung, abgerechnet über die GOZ, also über die Gebührenordnung der Zahnärzte, direkt an
den Zahnarzt bezahlen.
Während der Stiftaufbau keiner Vorabgenehmigung der Krankenkasse bedarf, ist es nötig, dass die
Zahnkrone, die später daraufgesetzt wird, im Rahmen von einem Heil- und Kostenplan von der
Krankenkasse genehmigt wird. Für den Fall, dass Stift und Krone aus einem Stück gefertigt werden
(was heute nur noch selten praktiziert wird), spricht man von einer sogenannte Stiftkrone. Die
Zahnkrone mit Stiftaufbau ist jedoch wesentlich praktischer, wenn sie später draufgeschraubt wird.
Im Fall von einem Defekt von einem der beiden Teile kann das noch intakte Teil weitergenutzt
werden. Dies spart natürlich auch wiederum Kosten, und zwar auf beiden Seiten, nämlich sowohl
dem Patienten, wie auch der Krankenkasse. Für die Zahnkrone zahlt die Krankenkasse wiederum
einen Festzuschuss.
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.
Das bedeutet für den Patienten, dass er, wenn er eine höherwertige Versorgung
haben möchte, einen Eigenanteil an den Kosten tragen muss. Wenn der Patient zum Beispiel Stifte
aus Karbonfasern wünscht, wird die Zahnkrone abzüglich des Festzuschusses über die teure private
GOZ abgerechnet. Und auch ein adhäsives Zementieren, was eine höhere Haftkraft verspricht, weil
ein Kunststoffkleber verwendet wird, ist eine Privatleistung und wird ebenfalls über die GOZ in
Rechnung gestellt durch den Zahnarzt. Hat der Patient eine Zahnzusatzversicherung, kann er diese
Eigenleistung natürlich über diese Versicherung abwickeln, wenn er den entsprechenden Tarif
gewählt hat und der Umfang diese Kosten abdeckt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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