» Stiftkronen verankert der Zahnarzt mit einem Stift im Zahn, sofern für eine Vollguss- oder Verblendkrone die Zahnsubstanz fehlt.
» Die Zahnkronen empfiehlt der Dentist, wenn Karies oder eine Zahnfraktur den betroffenen Zahn teilzerstören.
» Stift und eigentliche Krone setzt der Zahnarzt getrennt ein, um den Stift bei Bedarf im Zahn zu lassen und wiederzuverwenden.
» Laut Statistik zahlten die meisten Leser von kosten-beim-zahnarzt.de für ihre letzte Zahnkrone zwischen 200 und 400 Euro.
» Der Festzuschuss der Krankenkasse richtet sich nach der Art des Stifts (vorkonfektionierter oder individuell gegossener Stift).
» Stiftkronen machen ausschließlich mit einer Überkronung Sinn.
» Bei der Regelversorgung besteht der ins Zahnbett zementierte Stift aus Titan oder Gold; für keramische Stifte greift die private Gebührenverordnung.
» Ihre erste Zahnkrone hatten die meisten Patienten laut Statistik zwischen der Volljährigkeit und dem 24. Lebensjahr.
Die Stiftkrone ist eine veraltete Bezeichnung für eine Zahnkrone. Hierbei wird der Zahnersatz tatsächlich mit einem Stift im Zahn verankert. Es handelt sich hierbei um einen Ersatz für eine natürlich Zahnkrone. Angewandt wird dieser Zahnersatz (Kosten), wenn die natürlich Zahnkrone von der Höhe her schon derart reduziert ist, so dass über dem Zahnstumpf nicht mehr genügend Substanz vorhanden ist, so dass eine Vollguss-, Mantel- oder Verblendkrone eingesetzt werden kann. Die Stiftkrone wird in der Regel dann zum Einsatz gebracht, wenn dieser Zahnstatus durch Karies oder eine Zahnfraktur entsprechend zerstört wurde. Die Kosten für den Einsatz einer Stiftkrone umfassen dabei auch die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung. Diese wird von der GKV übernommen, weil der Zahn dadurch zwar abgetötet aber erhalten wird. Und zwar soweit erhalten, dass ein Stiftaufbau in den Wurzelkanal möglich ist. Der Zahnstumpf wird dabei benötigt, um den Zahn an sich zu stabilisieren. Erfinder der Stiftkrone war im Übrigen Marshall Logan (1844-1885). Aus diesem Grund trägt die Stiftkrone auch den Beinamen Logan-Krone. Um der Krankenkasse letztlich im Fall von einem Stiftbruch weitere hohe Kosten zu ersparen, werden der Stiftaufbau und die eigentliche Krone heut meist getrennt angefertigt und nacheinander eingesetzt. Das heißt wenn eine Krone erneuert werden muss, kann der Stiftaufbau im Zahn verbleiben und wiederverwendet werden.
Die GKV beteiligt sich am Stiftaufbau mit dem befundorientierten Festzuschuss, wie er auch für anderen Zahnersatz gilt. Dabei wird durch die Krankenkasse des Versicherten ein gesetzlich festgelegter Betrag gewährt. Es wird hierbei unterschieden, ob es sich um einen vorkonfektionierten Stift oder um einen im Dentallabor individuell gegossenen bzw. gefertigten Stift handelt. Führt der Patient ein Bonusheft und kann über 5 Jahre den Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen erbringen, zahlt die Krankenkasse einen 20 Prozent höheren Festzuschuss. Kann der Patient bereits ein Bonusheft mit 10 Jahren regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen verweisen, zahlt die GKV sogar 30 Prozent mehr Festzuschuss. Den doppelten Festzuschuss gewährt die Krankenkasse bei Härtefällen. Um den Festzuschuss zu erhalten, muss keine Vorab-Genehmigung vorliegen. Diese ist zwar nicht erforderlich, doch sie kann nachträglich von der Krankenkasse noch angefordert werden. Der Zahnarzt kann diese entsprechend nachträglich auch noch ausstellen. Der Festzuschuss ist auch in diesem Fall noch sicher. Denn eine derartige Behandlung ist von vorneherein meist nicht abzusehen. In der Regel wird vom Zahnarzt die Stiftkrone dann vorgeschlagen, wenn eine andere Kronenart nicht möglich ist.
Allerdings ist es notwendig einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, wenn die Stiftkrone in Zusammenhang mit einer Überkronung des Zahns verwendet wird. Dann macht die Stiftkrone auch nur Sinn. Auch für die Stiftkrone wird ein Festzuschuss durch die Krankenkasse bewilligt. Der Festzuschuss wird allerdings nur für die Regelversorgung bewilligt. Und diese umfasst bei einem Stiftaufbau einen metallischen Stiftaufbau aus Titan oder Gold, der mit dem herkömmlichen Zementierungsverfahren eingebracht wird. Werden keramische Stifte oder Karbonfaserstifte eingesetzt, dann wird die Stiftkrone nach der teureren privaten Gebührenordnung abgerechnet. Ebenfalls eine Privatleistung und zum entsprechenden Abrechnungsverfahren gehörend ist auch das adhäsive Zementieren, was allerdings eine höhere Haftkraft verspricht, weil hierfür ein Kunststoffkleber verwendet wird. Der Festzuschuss wird in diesem Fall von der Krankenkasse für beide Komponenten, und zwar für den Stiftaufbau und für die eigentliche Stiftkrone gezahlt. Es macht nämlich wenig Sinn, dass ein Stiftaufbau vorgenommen und keine Stiftkrone eingesetzt wird.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten des Aufbaus von einer Stiftkrone. Auch vom Preis her sind diese beiden Varianten unterschiedlich hoch. Die gegossenen Stifte, die aus Metallen, wie Gold, bestehen und im Labor gefertigt werden, sind individuell an das Gebiss des Patienten angepasst. Die Kosten für die Extraanfertigung gehen zu Lasten des Patienten. Allerdings werden diese Stiftkronen in der Praxis heute nicht häufig gewünscht bzw. verwendet. Stattdessen kommen konfektionierte Stiftaufbauten häufig zum Einsatz. Diese werden direkt in der Zahnarztpraxis in den Wurzelkanal des Patienten eingedreht und mit dem Zahnzement befestigt. Je nachdem, welches Material verwendet wird bzw. vom Patienten gewünscht wird, können sich die Kosten für Stiftkronen dieser Art auf etwa 300 bis 600 Euro belaufen. Diese Kosten können durchaus auch noch höher ausfallen. Es kommt darauf an wie groß die Stiftkrone sein muss und an welcher Stelle sie im Gebiss eingesetzt wird.
Die PKV hat auch im Bezug auf die Stiftkrone ihre eigenen Regelungen. Was von den Kosten her dem Patienten, der sich eine Stiftkrone einsetzen lässt, erstattet wird, hängt von der tariflichen Gestaltung des Vertrages ab. Der Patient sollte daher darauf achten, dass Kronen jeder Art in den Vertrag eingebunden worden sind. Natürlich muss der Privat-Patient in diesem Fall die Kosten erst einmal selbst tragen, wobei er nach der Einreichung der Rechnung die Kosten normalweise umgehend erstattet bekommt. Allerdings nur - wenn entsprechend vereinbart - abzüglich des Selbstbehalts. Insbesondere im Bezug auf Stiftkronen, die nur 300 bis 600 Euro kosten, kann der Erstattungsbetrag entsprechend geringer ausfallen für den Privat-Patienten.
Auch wenn Stiftkronen eine lange Lebensdauer haben, kann es sein, dass diese herausbricht. Da der Stiftaufbau und die eigentliche Krone getrennt voneinander eingebracht werden, ist ein Wiederbefestigen der Stiftkrone ohne größeren Aufwand möglich. Hierbei handelte es sich zudem um eine Regelleistung der GKV. Der Zahnarzt ist daher einmal zur Abrechnung der Bema-Nr. 24a berechtigt. Handelt es sich hier um einen bei der PKV versicherten Patienten, rechnet der Zahnarzt nach GOZ ab. Je nach Vertragsvereinbarung hat der Versicherte die Möglichkeit bei der PKV sich diese Kosten wieder zurückzuholen. Es handelt sich hierbei allerdings um einen nur sehr geringen Betrag. Doch immerhin dauert der Arbeitsaufwand bei der Wiederbefestigung einer Stiftkrone ca. eine Stunde.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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