Kosten beim Zahnarzt

Trotz Corona-Krise zum Zahnarzt gehen − sinnhaft oder unsinnig?

Geschlossene Zahnarztpraxen, abgesagte Termine − bei Zahnarztpatienten herrscht Verunsicherung. Praktiziert der Dentist in Zeiten von Corona? Empfiehlt es sich, die PZR bzw. den Zahnarztbesuch aufzuschieben? Was geschieht, wenn ich als Zahnarztpatient Symptome von Covid-19 bemerke?

Covid-19 − umgangssprachlich Corona oder Coronavirus genannt − stellt das alltägliche Leben auf den Kopf. Öffentliche Einrichtungen schließen reihenweise und der Bewegungsradius der meisten Bürger beschränkt sich auf das Wesentliche. In Praxen zahlreicher Ärzte herrschen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und −verordnungen. Das Ziel besteht darin, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Aufgrund der aktuellen Lage fühlen sich viele Menschen verunsichert. Sie fragen sich, ob es klug ist, den Zahnarzttermin trotz Corona wahrzunehmen.

Schließen Zahnarztpraxen in Zeiten von Corona?

Die wichtigste Frage, die sich Patienten stellen: Bleiben Zahnarztpraxen geöffnet? Der Dentist dient der Gesundheitsversorgung. Aus dem Grund setzt er seine Arbeit trotz Corona-Krise fort. Steckt sich das Personal mit dem Virus an, geht das Praxisteam in Quarantäne. Um den Weg zum Zahnarzt nicht unnötig anzutreten, rufst Du vor Deinem Termin in der Praxis an oder besuchst die Internet Deines Zahnarztes. Dort informierst Du Dich über die Sprechzeiten oder veränderte Praxisabläufe.



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Den Zahnarzttermin wahrnehmen oder verschieben?

Sofern Du nicht mit dem Coronavirus infiziert bist, nimmst Du problemlos Deinen Zahnarzttermin wahr. Das geschieht unter den geltenden Hygienestandards. Beachte, dass diese Empfehlung für dringende Behandlungen gilt.

Bei aufschiebbaren Zahnarztbehandlungen und Routineterminen empfiehlt sich die Terminverlegung. Beispielsweise gehört die prophylaktische, PZR genannte professionelle Zahnreinigung in diesen Bereich. Mehrere Praxen deutschlandweit sagen die Routinebehandlungen proaktiv ab.

Das geschieht aus Sicherheitsgründen. Bei vielen Zahnarztbehandlungen kommen rotierende Geräte im Mund zum Einsatz. Dabei entstehen Aerosole, feine Wassernebel. Diese erweisen sich potenziell als infektiös. Obgleich der Zahnarztbesuch ein Risiko birgt, hält sich das Infektionsrisiko in der Praxis in Grenzen. Unter Umständen steckst Du Dich auf dem Weg zum Zahnarzt in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Wartezimmer an. Um diese Gefahr zu bannen, sagen zahlreiche Patienten ihre Behandlung ab. Nimmst Du Deinen Termin nicht wahr, rufst Du rechtzeitig − am Tag vor dem Zahnarztbesuch − in der Praxis an.


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Prophylaxe trotz Corona − was gilt für die Zahnstein-Entfernung?

Bei einer notwendigen Zahnsteinentfernung versucht der Zahnarzt, die Bildung von Aerosolen zu vermeiden. Das geschieht durch eine händische Entfernung des Zahnsteins. Zum Einsatz kommen Skaler. Um unnötige Sozialkontakte zu vermeiden, ergibt es Sinn, Vorsorgeuntersuchungen zu verlegen.

Rücksichtnahme in der Krise: Mit Corona-Symptomen nicht das Haus verlassen

Für Patienten, die Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatten oder an sich Symptome bemerken, gilt die Quarantäne-Regelung. Sie bleiben für 14 Tage zu Hause. Leidest Du an starken Zahnschmerzen oder tritt ein anderer zahnärztlicher Notfall ein, rufst Du bei Deinem Zahnarzt an. Du informierst ihn über Deine Symptome und besprichst mit ihm das weitere Vorgehen. Unter Umständen empfiehlt der Dentist, zusätzlich Deinen Hausarzt zurate zu ziehen.


Corona-Patienten mit Zahnschmerzen - was passiert?

Leidest Du unter Corona-Symptomen, verschiebt Dein Zahnarzt nicht notwendige Behandlungen. Notfälle, bei denen Zahnschmerzen auftreten, behandelt der Dentist weiterhin. Es spielt keine Rolle, ob eine Infektion mit dem neuartigen Virus besteht oder nicht.
Im Fall einer Covid-19-Infektion trifft der Arzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Sie zielen auf den Schutz des Praxispersonals und anderer Patienten ab. Deine Behandlung findet beispielsweise örtlich getrennt vom Rest der Zahnarztpraxis statt. Unter Umständen kommt eine spezielle Schutzausrüstung zum Einsatz.

Warum ein Zahnarztbesuch auch während der Corona-Pandemie SICHER ist (Quelle Youtube)


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Wie verhältst Du Dich als infizierter Patient?

Ein Unglück kommt selten allein. Das denken Covid-19-positive Patienten, bei denen sich starke Zahnschmerzen hinzugesellen. Für eine Notfallbehandlung kontaktieren sie umgehend telefonisch ihren Zahnarzt. Sofern dessen Praxis nicht besetzt ist, rufen sie den zahnärztlichen Notdienst an.

Aus Solidarität und Sicherheitsgründen gilt es, die zugewiesene Zahnarztpraxis über die Corona-Infektion zu informieren. Das bietet Zahnarzt und Praxisteam die Möglichkeit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Ohne die Information besteht die Gefahr, dass sich:

  • der Arzt,
  • das Personal oder
  • andere Patienten
anstecken. Geht der Zahnarzt in Quarantäne, schließt die Praxis. Um zu vermeiden, dass andere Menschen mit Zahnschmerzen vor verschlossenen Praxistüren stehen, verhältst Du Dich als infizierter Patient solidarisch und verantwortungsvoll.

Der Zahnarzt verweigert die Behandlung

In der Corona-Krise teilen Zahnärzte ihre Patienten in drei Risikogruppen ein:

  • Patienten ohne Symptome,
  • Patienten mit Symptomen wie Husten und Fieber sowie
  • Patienten mit dringendem Corona-Verdacht oder einem diagnostizierten Virus.
Bei symptomlosen Patienten verhindern die Hygienemaßnahmen die Übertragung der Viren. Leiden Menschen unter Symptomen wie Husten, verschiebt der Zahnarzt aufschiebbare Behandlungen. Eine Schmerzbehandlung verweigert der Zahnarzt bei keinem Patienten. Gemäß BioStoffV und GefStoffV gelten bei diesen unaufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen folgende Vorsichtsmaßnahmen:

1. Als Patient bekommst Du während der Wartezeit einen Mund- und Nasenschutz.

2. Es erfolgt eine räumliche oder organisatorische Trennung von anderen Patienten.

3. Zahnarzt und Praxisteam tragen:

  • Schutzbrille mit Seitenschutz,
  • Atemschutzmaske FFP2,
  • Handschuhe,
  • langärmlige Schutzkittel,
  • bei Bedarf eine Kopfhaube,
  • für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe mit längeren Stulpen nach DIN EN 374.

4. Vor dem Verlassen des Sprechzimmers bittet Dich das Zahnarztteam, Deine Hände zu desinfizieren.

5. Nach dem Beenden der Behandlung legen Zahnarzt und Praxispersonal die Schutzkleidung kontaminationsfrei ab.


Bei Nichteinhaltung dieser Schutzmaßnahmen behandelt der Dentist Schmerzpatienten nicht.

Quellen:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19.html

https://www.kzvnr.de/coronavirus/informationen-fuer-praxen/

https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_faq_coronavirus.html

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article206633171/Coronavirus-Das-Risiko-fuer-Zahnaerzte-ist-sehr-hoch-ohne-jeden-Sinn.html


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