» Laut Statistik fühlten sich 60,2 Prozent der Befragten mit ihrer Zahnkrone unzufrieden.
» Gründe für die Unzufriedenheit bestehen in einer ungewohnten Farbe oder Form der Krone.
» Passt die Zahnkrone nicht, ruft sie Druckschmerzen, Kopfschmerzen oder stetiges Pochen und Entzündungen hervor.
» Bei einem untragbaren Zustand der Krone oder deren fehlerhaften Sitz, liegt eine Pflichtverletzung seitens des Zahnarztes oder des Dentallabors vor.
» Durchschnittlich zahlen die Patienten für den Zahnersatz 200 bis 400 Euro.
» Auf die Krone erhalten die Betroffenen eine zweijährige Garantie des Dentisten, der den Zahnersatz nachbessert oder bei Funktionsverlust einen Ersatz anfertigt.
Wer eine Zahnkrone benötigt, unterzieht sich einer langwierigen Behandlungsprozedur beim Zahnarzt. Der Arzt muss Abdrücke nehmen und erstellt zunächst ein Provisorium. Die eigenen Zähne behandelt er vor, indem er sie abschleift und letztendlich kommt aus einem Dentallabor die neue Zahnkrone. Die Behandlung ist nicht nur vielfach mit Schmerzen einhergehend, sondern bedeutet für den Patienten meist auch einen Griff ins Portemonnaie. Einige Materialien übernimmt eine Krankenkasse nicht, so dass der Patient Kosten für seine Krone zu begleichen hat. Wenn die Zahnkrone dann nicht zur Zufriedenheit ausfällt, ist das eine mehr als ärgerliche Situation.
Immerhin 60% waren schon unzufrieden mit ihrer Zahnkrone
Zahnkronen müssen im Mund sicher sitzen. Sie sollen in ihrer gesamten Funktionalität den eigenen Zähnen enorm ähneln. Manchmal passiert es jedoch, dass Patienten mit ihrer neuen Zahnkrone unglücklich sind. Einigen gefällt beispielsweise die Farbe der Krone nicht. Leuchtet eine Krone heller als die anderen natürlichen Zähne, fällt das unangenehm auf. Betroffene sind gehemmt, trauen sich kaum zu lachen. Sie möchten, dass die Farbe der Zahnkrone besser zu den eigenen Zähnen passt. Andere Patienten sind missgestimmt über die Form ihrer neuen Zahnkrone. Besonders auffällig ist eine fremdartige Form von Schneidezähnen, die für jedermann gut sichtbar sind. Zahnkronen unterscheiden sich durch ihre Neuheit oft deutlich von abgenutzten, eigenen Zähnen. Gelegentlich wirken sie zu rund oder zu lang.
Nicht nur optisch unpassende Zahnkronen rufen beim Patienten Unzufriedenheit hervor. Auch wenn die Krone über die Phase der üblichen Anpassung Probleme bereitet, sind Kunden über ihren vielleicht teuren Zahnersatz bekümmert. Folgende langanhaltende Erscheinungen kommen bei Zahnkronen in Einzelfällen vor:
Unschön ist zudem, wenn eine Zahnkrone schief sitzt oder sich locker anfühlt. Es liegen somit vielschichtige Gründe vor, warum ein Patient eventuell mit seiner Zahnkrone nicht glücklich ist und nicht dauerhaft mit ihr leben möchte. Nur der Zahnarzt kann in einem solchen Fall Abhilfe schaffen. Wenn es sich bei dem untragbaren Zustand der Zahnkrone um eine Pflichtverletzung von Zahnarzt oder Dentallabor handelt, muss der Patient diese belegen und auch den bestehenden Schaden beweisen. Weil Gerichte eine Schuldzuweisung nur schwer klären können, sollten Patienten sich im Vorfeld mit dem Zahnarzt über eventuell notwendig werdende Korrekturmaßnahmen einvernehmlich einigen.
Sollte der Kunde keineswegs mit der Leistung des Zahnarztes hinsichtlich der neuen Zahnkrone zufrieden sein, wird eine Nachbesserung fällig. Der erneute Zahnarztbesuch ist für den Patienten unvermeidlich. Falls ein Patient das Vertrauen in seinen behandelnden Arzt komplett verloren hat, sollte er sich eine andere Meinung einholen und zu einem anderen Arzt gehen.
In jedem Fall entscheidet der Arzt, ob er die neue Zahnkrone überarbeiten kann oder ober er Ersatz anfertigen muss. Wenn die Krone entfernt werden muss, ist es allerdings erforderlich, dass die eigenen Zähne erneut etwas angeschliffen werden müssen. Interessant ist bei einer Ersatzleistung für die Krone, wer die Kosten dafür trägt. Im Optimalfall haben sich Arzt und Patient im Vorfeld der Behandlung auf einen Lösungsansatz im Problemfall verständigt. Bei erkennbaren Mängeln in der Behandlungsweise oder des Materials der Zahnkrone ist ein Zahnarzt grundsätzlich verpflichtet, die Behandlung so lange weiterzuführen, bis der Patient mit dem Ergebnis zufrieden ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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