Kosten beim Zahnarzt

Zahnarztrechnung ohne Kostenvoranschlag trotzdem zahlen ?

Die Leistungen, ein Zahnarzt erbringt sind in der Regel im Heil- und Kostenplan enthalten. Dieser ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse der GKV. Ohne das Vorliegen von einem derartigen Kostenvoranschlag - denn etwas anderes ist der Heil- und Kostenplan erst einmal nicht für den Patienten, weil sich immer noch Änderungen ergeben können - zahlt die Krankenkasse aber keinen Festzuschuss. Das bedeutet zwangsläufig für den Patienten, dass er, wenn er eine Zahnbehandlung oder einen Zahnersatz ohne Heil- und Kostenplan durchführen lässt, dass der Patient die Kosten selbst tragen muss. Der Zahnarzt stellt in diesem Fall nämlich eine Privatrechnung und der Patient muss diese bezahlen. Grund dafür ist, dass dem Zahnarzt ohne den Heil- und Kostenplan die Abrechnungsgrundlage mit der Krankenkasse fehlt.

Zahnarztrechnung prüfen lassen
68 % würden gerne ihre Zahnarztrechnung überprüfen lassen.
Der Patient hat allerdings gute Chancen von seiner Zusatzversicherung einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Allerdings auch nur in der Höhe, die fällig werden würden, wenn die Krankenkasse einen Teil des Betrages übernommen hätte durch den Festzuschuss. Das heißt eine Zahnzusatzversicherung zahlt auch nur den Betrag, der eigentlich hätte übrig bleiben müssen. Es ist aus diesem Grund finanziell schon ein großer Balanceakt, dass eine Zahnbehandlung vorgenommen wird, ohne dass eine Heil- und Kostenplan vorliegt. In diesem Fall fällt für den Patienten auch die Härtefallregelung weg, denn wo kein Heil- und Kostenplan ist, da kann und wird auch kein doppelter Festzuschuss gezahlt.



Zahnarztrechnung verstehen
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.

Privatpatienten

Ohne Heil- und Kostenplan werden in der Regel Privatpatienten von einem Zahnarzt behandelt. Diese sind in der Regel Selbstzahler und reichen dann ihre Zahnarztrechnung bei ihrer Versicherung ein. Doch heute verlangen auch zahlreiche Anbieter der PKV dass der Patient zunächst einen Heil- und Kostenplan erstellen lässt. Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss der Patient damit rechnen, dass er die gesamten Kosten für die Zahnbehandlung selbst tragen muss. Denn auch die PKV-Krankenkassen arbeiten gewinnorientiert und hoffen, dass ihre Versicherten auch wirtschaftliches Denken an den Tag legen. Zudem vereinfacht der Heil- und Kostenplan für die Krankenkassen der PKV auch die Nachvollziehbarkeit der Zahnarztrechnungen, die sie ja auch zu einem großen Teil je nach Tarif mitfinanzieren. Einige Versicherungen verlangen dabei die Vorlage vom Heil-und Kostenplan erst ab einem bestimmten Betrag, zum Beispiel ab Behandlungskosten in Höhe von 1000 Euro oder 1500 Euro. Wenn der Patient keinen Heil- und Kostenplan vorlegt, dann kürzen die Versicherungen in der Regel die Leistungen. Die Vorlage des Heil- und Kostenplans ist in der Regel aber in den meisten der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei der PKV festgelegt.



Kostenvoranschlag von Zahnarzt verstehen
34 % der Leser verstehen den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes.


Urteile bestätigen: Kein Festzuschuss ohne Heil- und Kostenplan

Inzwischen haben sehr viele Patienten gegen ihre Krankenkasse geklagt, weil diese ohne Heil- und Kostenplan keinen Festzuschuss gezahlt haben. Und verschiedene Gerichte gaben dabei den Krankenkassen Recht. Das heißt Krankenkassen müssen nur dann den Festzuschuss zahlen, wenn vor der Behandlung der Heil- und Kostenplan geprüft und genehmigt wurde. Dabei ist es auch so, dass der Heil- und Kostenplan nicht einfach nach einer Behandlung nachgereicht werden kann. Auch muss der Zahnarzt den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung darin angeben. Die Krankenkasse muss den Heil- und Kostenplan prüfen und danach darf die Behandlung beginnen.
Für die Patienten heißt das: Immer einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dieser gibt dem Patienten auch die Möglichkeit die spätere Zahnarztrechnung genauer nachvollziehen zu können. Es ist dabei wichtig, dass der Heil- und Kostenplan alle Details der Behandlung enthält. Ansonsten erlebt der Patient später eine böse finanzielle Überraschung. Dass der Patient dabei auf jeden Fall einen Vorteil hat durch den Heil- und Kostenplan ergibt sich schon aus dem Umstand, dass dieser dadurch sieht, was er selbst letztlich bezahlen muss für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung. Der Heil- und Kostenplan ist dabei 6 Monate lang gültig und der Patient hat damit genügend Zeit das Geld anzusparen, das er als Eigenleistung für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung erbringen muss.



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