Die Leistungen, ein Zahnarzt erbringt sind in der Regel im Heil- und Kostenplan enthalten. Dieser ist
die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse der GKV. Ohne das Vorliegen von einem
derartigen Kostenvoranschlag - denn etwas anderes ist der Heil- und Kostenplan erst einmal nicht
für den Patienten, weil sich immer noch Änderungen ergeben können - zahlt die Krankenkasse aber
keinen Festzuschuss. Das bedeutet zwangsläufig für den Patienten, dass er, wenn er eine
Zahnbehandlung oder einen Zahnersatz ohne Heil- und Kostenplan durchführen lässt, dass der
Patient die Kosten selbst tragen muss. Der Zahnarzt stellt in diesem Fall nämlich eine Privatrechnung
und der Patient muss diese bezahlen.
Grund dafür ist, dass dem Zahnarzt ohne den Heil- und
Kostenplan die Abrechnungsgrundlage mit der Krankenkasse fehlt.
68 % würden gerne ihre Zahnarztrechnung überprüfen lassen.
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Ohne Heil- und Kostenplan werden in der Regel Privatpatienten von einem Zahnarzt behandelt. Diese sind in der Regel Selbstzahler und reichen dann ihre Zahnarztrechnung bei ihrer Versicherung ein. Doch heute verlangen auch zahlreiche Anbieter der PKV dass der Patient zunächst einen Heil- und Kostenplan erstellen lässt. Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss der Patient damit rechnen, dass er die gesamten Kosten für die Zahnbehandlung selbst tragen muss. Denn auch die PKV-Krankenkassen arbeiten gewinnorientiert und hoffen, dass ihre Versicherten auch wirtschaftliches Denken an den Tag legen. Zudem vereinfacht der Heil- und Kostenplan für die Krankenkassen der PKV auch die Nachvollziehbarkeit der Zahnarztrechnungen, die sie ja auch zu einem großen Teil je nach Tarif mitfinanzieren. Einige Versicherungen verlangen dabei die Vorlage vom Heil-und Kostenplan erst ab einem bestimmten Betrag, zum Beispiel ab Behandlungskosten in Höhe von 1000 Euro oder 1500 Euro. Wenn der Patient keinen Heil- und Kostenplan vorlegt, dann kürzen die Versicherungen in der Regel die Leistungen. Die Vorlage des Heil- und Kostenplans ist in der Regel aber in den meisten der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei der PKV festgelegt.
Inzwischen haben sehr viele Patienten gegen ihre Krankenkasse geklagt, weil diese ohne Heil- und
Kostenplan keinen Festzuschuss gezahlt haben. Und verschiedene Gerichte gaben dabei den
Krankenkassen Recht. Das heißt Krankenkassen müssen nur dann den Festzuschuss zahlen, wenn vor
der Behandlung der Heil- und Kostenplan geprüft und genehmigt wurde. Dabei ist es auch so, dass
der Heil- und Kostenplan nicht einfach nach einer Behandlung nachgereicht werden kann. Auch muss
der Zahnarzt den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung darin
angeben. Die Krankenkasse muss den Heil- und Kostenplan prüfen und danach darf die Behandlung
beginnen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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