Kosten beim Zahnarzt

Wo kann ich Hilfe für meine Zahnarztrechnung bekommen ?

Ob die Zahnarztrechnung richtig ist oder nicht, darüber sind sich viele Patienten im Unklaren. Insbesondere wenn der Heil- und Kostenplan von seiner Auflistung her nicht mit dem übereinstimmt, was letztlich in der Zahnarztrechnung steht, kommen vielen doch Zweifel. Dabei waren auch viele Patienten nicht so klug sich eine Kopie vom Heil- und Kostenplan zu machen, damit sie einen direkten Vergleich hatten. Die erste Anlaufstelle, wenn es um Probleme mit der Rechnung geht ist natürlich der Zahnarzt selbst. Dieser kann am ehesten erklären, warum diese etwas höher ausgefallen ist als im Heil- und Kostenplan veranschlagt. Das freundliche Team erläutert auch gerne warum vielleicht mit dem höheren Satz von 3,5fach berechnet wurde.

Zahnarztrechnung verstehen
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.


Dies hat seine Ursache meist darin, dass die Behandlung schwieriger war, als letztlich einkalkuliert. Wenn der Zahnarzt bzw. dessen Team hier keine Auskunft geben möchte, dann hat der Patient natürlich die Möglichkeit sich an die Krankenkasse zu wenden. Diese übernimmt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes auch teils die Abklärung von Zahnarztrechnungen. Nötigenfalls übergibt die Krankenkasse die Rechnung auch einem Gutachter.


Zahnarztrechnung prüfen lassen
68 % würden gerne ihre Zahnarztrechnung überprüfen lassen.


Verbraucherzentrale

Wenn der Zahnarzt nicht zugänglich ist und der Patient den Gang über den Gutachter scheut, kann er sich auch an die Verbraucherzentralen wenden. Doch der Patient muss wissen, dass deren Hilfe natürlich nicht kostenlos ist. Doch im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung wird oftmals schnell Klarheit erzielt über das was an der Zahnarztrechnung unklar ist. Die Verbraucherzentralen haben sich schließlich zur Aufgabe gemacht Verbraucherrechte zu wahren und diese vor unnötig hohen Kosten zu schützen. Die Bearbeitung über die Verbraucherzentrale kann allerdings einige Zeit dauern. Und dies kann dazu führen, dass der Patient die Zahnarztrechnung erst einmal so bezahlen muss, auch wenn sie bereits bemängelt wurde.

Beratung Zahnersatz durch Verbraucherzentrale
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
Später hat der Patient allerdings, wenn sich herausstellt, dass hier ein Fehler vorliegt, gute Chancen sein Geld zurückzubekommen. Denn der Zahnarzt ist dazu verpflichtet dem Patienten Leistungen, die nicht korrekt abgerechnet wurden, zu erstatten. Dies ist hier so, wie bei jeder Handwerkerrechnung auch - was nicht geleistet wurde oder falsch abgerechnet wurde, das wird auch wieder erstattet. Fehler passieren nun einmal, auch in einer Zahnarztpraxis, denn schließlich arbeiten hier auch nur Menschen und es können Fehler bzw. Missverständnisse entstehen.

Zahnersatz Gutachter für Zahnbehandlung
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.


Kassenzahnärztliche Vereinigung

Wenn der Patient scheut selbst Kosten zu investieren, kann er natürlich auch zur Kassenzahnärztlichem Vereinigung gehen. Es handelt sich hier um die Zwangsvereinigung der Zahnärzte, wobei alle Zahnärzte hier Mitglieder sind und die Vereinigung sich vorranging natürlich um die Belange der Zahnärzte, also ihrer Mitglieder kümmert, aber dies noch lange nicht heißt, dass das Patientenrecht hier nicht berücksichtigt wird. Das heißt der Zahnarzt muss durchaus hinnehmen, dass die Vereinigung, der er angehört gegen ihn "ermittelt" bzw. die Rechnung seines Patienten prüft. Denn zu den wesentlichen Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gehört, dass diese die Korrektheit der Abrechnungen ihrer Mitglieder überwacht und im Zweifelsfall auch bemängelt und diese zur Korrektur zwingt. Offiziell lautet die Aufgabe: Prüfung und Sicherung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung und gilt als Unterstützung der Patienten im Rahmen der prothetischen, parodontologischen und kieferorthopädischen Versorgung durch ein Planungsgutachten.

Schon mal bei Zahnarztkammer beschwert
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.



Der letzte Schritt, der in einem derartigen Fall gegangen werden sollte durch einen Patienten ist der zum Anwalt. Denn der Anwalt kann letztlich auch nichts anderes machen als bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorstellig zu werden und den Fall dort vorzutragen. Nur mit dem Unterschied, dass der Patient in diesem die Kosten für den Anwalt tragen muss. Denn bei dem Vertrag zwischen Zahnarzt und Patienten handelt es sich um einen Dienstvertrag. Und das bedeutet, dass der Patient im Fall von einem Mangel, in diesem Fall die Unkorrektheit der Zahnarztrechnung, den Klageweg beschreiten muss. Es gibt zwischen Zahnarzt und Patienten keine Behörde, bei der man um Schlichtung bitten kann, wenn nicht über die Krankenkasse bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung Beschwerde gegen die Rechnung eingelegt wird.



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