Ob die Zahnarztrechnung richtig ist oder nicht, darüber sind sich viele Patienten im Unklaren.
Insbesondere wenn der Heil- und Kostenplan von seiner Auflistung her nicht mit dem übereinstimmt,
was letztlich in der Zahnarztrechnung steht, kommen vielen doch Zweifel. Dabei waren auch viele
Patienten nicht so klug sich eine Kopie vom Heil- und Kostenplan zu machen, damit sie einen direkten
Vergleich hatten. Die erste Anlaufstelle, wenn es um Probleme mit der Rechnung geht ist natürlich
der Zahnarzt selbst. Dieser kann am ehesten erklären, warum diese etwas höher ausgefallen ist als
im Heil- und Kostenplan veranschlagt. Das freundliche Team erläutert auch gerne warum vielleicht
mit dem höheren Satz von 3,5fach berechnet wurde.
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.
Dies hat seine Ursache meist darin, dass die
Behandlung schwieriger war, als letztlich einkalkuliert. Wenn der Zahnarzt bzw. dessen Team hier
keine Auskunft geben möchte, dann hat der Patient natürlich die Möglichkeit sich an die
Krankenkasse zu wenden. Diese übernimmt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes auch teils die
Abklärung von Zahnarztrechnungen. Nötigenfalls übergibt die Krankenkasse die Rechnung auch
einem Gutachter.
Wenn der Zahnarzt nicht zugänglich ist und der Patient den Gang über den Gutachter scheut, kann er
sich auch an die Verbraucherzentralen wenden. Doch der Patient muss wissen, dass deren Hilfe
natürlich nicht kostenlos ist. Doch im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung wird
oftmals schnell Klarheit erzielt über das was an der Zahnarztrechnung unklar ist. Die
Verbraucherzentralen haben sich schließlich zur Aufgabe gemacht Verbraucherrechte zu wahren und
diese vor unnötig hohen Kosten zu schützen. Die Bearbeitung über die Verbraucherzentrale kann
allerdings einige Zeit dauern. Und dies kann dazu führen, dass der Patient die Zahnarztrechnung erst
einmal so bezahlen muss, auch wenn sie bereits bemängelt wurde.
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
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Wenn der Patient scheut selbst Kosten zu investieren, kann er natürlich auch zur
Kassenzahnärztlichem Vereinigung gehen. Es handelt sich hier um die Zwangsvereinigung der
Zahnärzte, wobei alle Zahnärzte hier Mitglieder sind und die Vereinigung sich vorranging natürlich
um die Belange der Zahnärzte, also ihrer Mitglieder kümmert, aber dies noch lange nicht heißt, dass
das Patientenrecht hier nicht berücksichtigt wird. Das heißt der Zahnarzt muss durchaus hinnehmen,
dass die Vereinigung, der er angehört gegen ihn "ermittelt" bzw. die Rechnung seines Patienten
prüft. Denn zu den wesentlichen Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gehört, dass diese
die Korrektheit der Abrechnungen ihrer Mitglieder überwacht und im Zweifelsfall auch bemängelt
und diese zur Korrektur zwingt. Offiziell lautet die Aufgabe: Prüfung und Sicherung der Qualität der
zahnärztlichen Versorgung und gilt als Unterstützung der Patienten im Rahmen der prothetischen,
parodontologischen und kieferorthopädischen Versorgung durch ein Planungsgutachten.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Der letzte Schritt, der in einem derartigen Fall gegangen werden sollte durch einen Patienten ist der
zum Anwalt. Denn der Anwalt kann letztlich auch nichts anderes machen als bei der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorstellig zu werden und den Fall dort vorzutragen. Nur mit dem
Unterschied, dass der Patient in diesem die Kosten für den Anwalt tragen muss. Denn bei dem
Vertrag zwischen Zahnarzt und Patienten handelt es sich um einen Dienstvertrag. Und das bedeutet,
dass der Patient im Fall von einem Mangel, in diesem Fall die Unkorrektheit der Zahnarztrechnung,
den Klageweg beschreiten muss. Es gibt zwischen Zahnarzt und Patienten keine Behörde, bei der
man um Schlichtung bitten kann, wenn nicht über die Krankenkasse bzw. die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Beschwerde gegen die Rechnung eingelegt wird.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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