» Studenten besitzen den Anspruch auf einen befundorientierten Festzuschuss der Krankenkassen.
» Durch das Vorlegen eines Bonushefts erhöhen sich die Zuschüsse der Krankenkasse um 20 oder 30 Prozent.
» Bei einigen Studenten greift die Härtefallregelung, sodass die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss zahlt.
» In einer Umfrage fanden 63,1 Prozent der Teilnehmer die Härtefallregelung gerecht.
» Studenten, die BAföG erhalten, sind in der Regel von Zuzahlungen befreit.
» Um die Eigenleistung bei Zahnarztkosten zu senken, erweist sich eine Zahnzusatzversicherung als sinnvoll.
» Laut Statistik schlossen nur 30 Prozent der Leser des Portals kosten-beim-zahnarzt.de eine Zahnzusatzversicherung ab.
2014 gab es in Deutschland rund 2,7 Millionen Studenten. Deren Zahl ist in den letzten Jahren merklich gestiegen. Dies macht sich nicht nur in den Hörsälen der Universitäten bemerkbar, sondern auch in den Städten, wo es um die Wohnungssuche geht und natürlich auch im Gesundheitswesen. Denn die Studenten sind in der Regel ohne Einkommen, erhalten Bafög oder / und finanzielle Unterstützung durch die Eltern. Durch die immer höher werdenden Ansprüche an den Universitäten und Hochschulen gelingt es immer weniger Studenten sich durch Aushilfsjobs wie Kellern oder Fitnesslehrer etwas dazuzuverdienen. Die Bedeutung vom armen Bettelstudenten ist nach wie vor Realität in unserer Gesellschaft. Wegen der jetzt kommenden geburtenschwachen Jahrgänge werden die Studentenzahlen zwar wieder sinken, aber prozentual gesehen werden immer mehr versuchen zu studieren, weil sie dadurch nicht nur einen höheren Bildungsabschluss erreichen, sondern auch einen besserbezahlten Job finden und das bedeutet vor allem auch eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem.
Denn durch den geringen Verdienst bzw. dadurch dass Studenten gar nichts verdienen, werden sie durch das soziale Netz, zu dem auch die Krankenkassen zählen, aufgefangen und können auf diese Weise aber von einem recht günstigen Zahnersatz profitieren. Grundsätzlich befinden sich die Studenten in der GKV, da die Studenten bei ihrer Immatrikulation ihre Versicherung in der GKV schon nachweisen müssen. Auf diese Weise haben die Studenten aber auch Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei Zahnersatz. Das bedeutet für die Regelversorgung mit Zahnersatz (eine Zahnbrücke) erhalten die Studenten einen Festzuschuss von 50 Prozent. Kann der Student ein Bonusheft vorlegen, das lückenlos geführt wurde über mindestens 5 Jahre hinweg, wo er regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist, erhält der Student zum Zahnersatz automatisch einen Zuschlag von 20 Prozent. Das bedeutet, dass seine Eigenleistung für den Zahnersatz auf 30 Prozent der Gesamtkosten zusammenschrumpfen würde. Kann der Student sogar auf eine 10jährige Pflege des Bonusheftes verweisen, erhält er von der Krankenkasse automatisch noch einmal 30 Prozent Zuschlag zum normalen Festzuschuss für den Zahnersatz.
Da der Student über kein bzw. wenn über ein nur sehr geringes Einkommen verfügt, greift aber auch
die Härtefallregelung für Zahnersatz. Dies bedeutet, dass der Student den doppelten Festzuschuss
erhalten kann, wenn sein Einkommen im Monat vom Bruttobetrag niedriger ist als 1134 Euro (gilt für
2015). Hat der Student Angehörige, erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend. Diese
Einkommensgrenzen werden jedes Jahr neu angepasst. Dabei gehen die Krankenkassen bei
Studenten, welche eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
erhalten, direkt vom Zutreffen des Härtefalls aus.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Die Prüfung der Einkommensnachweise entfällt in
diesem Fall. In den meisten Fällen sind Studenten, die BAföG erhalten eh schon von sämtlichen
Zuzahlungen befreit. Liegt das Einkommen, dass der Student hat, oberhalb dieser Grenzen in einem
geringen Maß, so kommt der gleitende Härtefall zum Tragen. Auch in diesem Fall erhält der
Studenten noch einen Zuschlag zum Festzuschuss, der allerdings nicht so hoch ist wie der doppelte
Festzuschuss und sich entsprechend nach der Einkommenshöhe richtet.
Eltern, die schon aus Vorsorge vor Jahren für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen
haben und diese auch mit den Beiträgen füttern oder dies auch die Studenten selbst tun, haben den
Vorteil, dass auch ein höherwertiger Zahnersatz gewählt werden kann, ohne dass es für den
Studenten eine finanzielle Unmöglichkeit wird sich einen ästhetisch einwandfreien Zahnersatz zu
leisten. Besonders im Hinblick auf die Zukunft im Job ist es heute für die jungen Menschen sehr
wichtig ein ästhetisch makelloses Gebiss zu haben.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Haben sie dieses nicht, stehen die Chancen in fast
jeder Branche sehr schlecht einen gute bezahlten Job zu erhalten und das Studium wäre dann
umsonst gewesen. Die Zusatzversicherungen übernehmen dabei die Höhe der Eigenleistung, die bei
der Höherversorgung mit einem Zahnersatz anfällt, und zwar in Höhe von 70, 80, 90 oder gar sogar
zu 100 Prozent.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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