» Unter Umständen besteht die Möglichkeit, sich komplett von der Eigenleistung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu befreien.
» Das Ziel dieser Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht darin, die Kaufähigkeit des Gebisses wiederherzustellen.
» Die Optik von Zähnen und Zahnersatz spielt bei der Regelversorgung eine untergeordnete Rolle.
» Laut einer Umfrage denken über 88 Prozent der Befragten darüber nach, wie sie die Kosten bei ihrem Zahnarzt reduzieren.
» Vollständig zuzahlungsfreie Behandlungen beantragen die Patienten, wenn das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
» Alleinerziehende, die Elterngeld beziehen, sind automatisch von der Zuzahlung bei Zahnbehandlungen befreit.
» Bei Geringverdienern, Auszubildenden sowie Empfängern von Hartz IV greift die Härtefallregelung.
Zahnersatz ist teuer. Das ist eine Tatsache, wie auch die, dass sich nicht jeder Versicherte einen Zahnersatz leisten kann. Und auch Zahnbehandlungen werden, wenn sie mit Zuzahlungen belastet sind, häufig schleifen lassen. Es wird dabei auf bessere Zeiten gehofft, bis man wieder ein bisschen mehr Geld hat. Dabei kann es im Laufe der Zeit sein, dass die Schäden an den Zähnen noch weiter zunehmen und die Zahnarztkosten dann noch höher werden, als sie eh schon sind. Dabei wird in Deutschland keinem der Wunsch auf einen funktionell sitzendem Zahnersatz (Kosten) verweigert. Und zwar unabhängig davon, ob er nun über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und sich privat versichern könnte oder ob er eine nur geringe Rente bezieht oder Hartz IV bzw. sich in der Ausbildung befindet oder noch Schüler oder Student ist. Aufgrund der zunehmen Verarmung der Menschen meint man dabei, dass aber immer mehr mit einem schlechten Zahnstatus herumlaufen müssen. Doch dem ist nicht so. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann sich eine Mitglied der GKV von der Eigenbeteiligung beim Zahnersatz vollständig befreien lassen. Ziel ist dabei vorrangig die Kaufähigkeit des Gebisses wieder herzustellen. Die Ästhetik kommt hierbei leider zu kurz. Denn die Regelversorgung bei Zahnersatz sieht nicht vor, dass der Zahnersatz auch optisch schön ist.
Die vollständige Befreiung von der Zuzahlung bei Zahnersatz kann beantragt werden, wenn die Bruttoeinnahmen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen eine gewisse Summe, die sogenannte Einkommensgrenze, nicht übersteigen. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben. Zum Haushaltseinkommen zählen alle Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, aber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Einmalzahlungen, Renten und Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Kindergeld, Pflegegeld, Ausbildungsförderung und Elterngeld. Das heißt befindet sich ein Elternteil in Elternzeit und erhält Elterngeld, so wird die Höhe von diesen Einnahmen nicht berücksichtig. Vollständig automatisch befreit von der Zuzahlung von Zahnersatz sind die Empfänger von Hartz IV, Auszubildende und Studenten, die Bafög erhalten. Und auch Alleinerziehende, die Elterngeld beziehen, werden von der Zuzahlung für den Zahnersatz befreit. Denn sie verfügen über sonst kein weiteres Haushaltseinkommen, haben keinen Partner und das Kind verdient noch nichts.
Um in diesen Fällen von der Zuzahlung befreit zu werden, ist keine Einkommensprüfung nötig. Doch auch in diesem Fall erfolgt eine vollständige Befreiung nur auf der Grundlage der zahnmedizinischen Notwendigkeit und der Regelversorgung. Im Vordergrund steht hierbei die Überkronung von stark erkrankten bzw. gefüllten Zähnen. Und auch die Wiederherstellung der Kaufunktion tritt die Krankenkasse hier ein, und zwar in Form von Zahnkronen, von Zahnbrücken und von Zahnprothesen. Ebenfalls kostenfrei sind auch für diese Personengruppen Reparaturmaßnahmen an vorhandenem Zahnersatz. Wenn die Empfänger von Hartz IV oder Bafög eine höherwertige Versorgung wünschen, dann müssen sie dafür natürlich auch eine Zuzahlung (Eigenleistung) beisteuern.
Doch nicht nur Hartz IV Empfänger und Schüler, Studenten sowie Auszubildende haben ein nur sehr geringes Einkommen. Auch
Menschen, die den ganzen Tag hart arbeiten, aber eine ganze Familie zu versorgen haben und womöglich sogar zwei Jobs haben,
haben in der Regel für einen Zahnersatz kein Geld übrig. In diesem Fall greift, wenn es um die Regelversorgung geht, die
Härtefallregelung, die auch diesen Menschen ermöglicht zu eine sehr guten und akzeptablen Zahnersatz zu kommen. Die
Härtefallregelung sieht dabei vor, dass bei bestimmten Einkommensgrenzen die Krankenkasse der GKV den doppelten Festzuschuss
zahlt.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Und das bedeutet in der Regel auch die vollständige Befreiung von der Zuzahlung für den Zahnersatz. Hierfür ist es
allerdings erforderlich, dass der Patient beim Zahnarzt auch einen Antrag auf den doppelten Festzuschuss stellt. Der Patient
muss in diesem Fall sein Einkommen nachweisen, und zwar anhand seiner Gehalts- und Lohnabrechnungen sowie den anderen
Einkünften. Hierzu gehören insbesondere auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Einmalzahlungen, aber auch Renten und
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen sowie aus Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung. Nicht berücksichtigt werden indes Kindergeld, Pflegegeld, Ausbildungsförderung und das
Elterngeld.
Eine unzumutbare Belastung und damit die Befreiung von den Eigenanteilen bei Zahnersatz liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen eines Haushalts im Jahr 2015 die Grenze von 1.134,00 Euro (mit 1 Angehörigen 1.559,25 Euro und mit 2 Angehörigen 1.842,75 Euro, mit 3 Angehörigen 2.126,25 Euro) nicht übersteigen. Die Einkommensgrenzen ändern sich jährlich. Für Versicherte, die etwas oberhalb von diesen Einkommensgrenzen liegen besteht im Rahmen des gleitenden Härtefalls zwar auch die Möglichkeit den bis zu doppelten Festzuschuss zu erhalten, doch handelt es sich hier nicht um eine vollständige Befreiung. Für Geringverdiener gilt dabei auch, dass sich die vollständige Befreiung nur auf die Regelversorgung bezieht. Wenn der Geringverdiener eine Höherversorgung mit Zahnersatz wünscht, dann muss er auch die Mehrkosten dafür selbst tragen. Denn die Krankenkasse gewährt auch nicht mehr als den doppelten Festzuschuss.
Von der Zuzahlung bei Zahnersatz befreit sind auch die Patienten, die bereits 2 Prozent ihres Einkommens im laufenden Kalenderjahr dafür geopfert haben, um andere medizinische Leistungen zu bezahlen, wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte. Diese Versicherten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Fällt der Zahnersatz dann in die Zeit, in der diese Befreiung noch gültig ist, bleibt der Versicherte dann von der Zuzahlung befreit. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es eine unzumutbare weitere finanzielle Belastung für den Versicherten wäre.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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