» Für viele Senioren mit einer geringen Rente greift die Härtefallregelung.
» Aufgrund des geringen Rentenniveaus sind zahlreiche Rentner von der Zuzahlung bei Arzt- und Zahnarztleistungen befreit.
» Nicht für alle älteren Menschen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
» Seniorentarife bei Zahnzusatzversicherungen sehen nur Zuschüsse zwischen 20 und 40 Prozent vor.
» Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung richten sich die Tarife nach dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses.
» Rentner, die bereits seit Jahren über eine Zahnzusatzversicherung verfügen, erhalten im Idealfall Zuzahlungen von 80 bis 100 Prozent.
» Fehlen beim Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung bereits mehrere Zähne, lehnt die Versicherung den Antragsteller ab oder verlangt hohe Beiträge.
Durch das zunehmende Alter der Menschen leiden sämtliche Organe, insbesondere die Haut. Dies äußerst sich dadurch, dass Falten entstehen, die in jedem Jahrzehnt des Alterns tiefer werden. Während man hier mit Cremes und Salben den Falten Einhalt gebieten kann, nehmen die Schäden an den Zähnen im zunehmenden Alter leider immer weiter zu. Das heißt die Notwendigkeit von einem Zahnersatz wird im Rentenalter immer wahrscheinlicher. Dabei haben Rentner heute schon ein nicht so hohes Renteneinkommen, insbesondere Frauen, die während ihren jungen Jahren mit der Kindererziehung befasst waren und von ihrem Mann in das traditionelle Frauenbild gefasst wurden, dass sie nicht arbeiten gehen sollten, sondern den Haushalt schmeißen. Doch auch die wenigen Frauen, die in den 1960er und 1970er Jahren damit anfingen emanzipiert zu sein und zur Arbeit gingen, haben nicht sehr viel verdient, weil das Lohnniveau für Frauen deutlich niedriger lag als für Männer, woran sich heute leider immer noch nicht viel geändert hat. Frauen werden noch immer für die gleiche Arbeit wesentlich schlechter bezahlt, was sich letztlich auch auf ihre Rente auswirkt.
Wenn nun ein Zahnersatz nötig wird, kommt aber bei allen Rentnern das zum Ansatz, was sie an Rentenleistung von der staatlichen Rentenkasse und auch von den möglicherweise abgeschlossenen Zusatzrenten erhalten. Wegen des niedrigen Rentenniveaus sind allerdings viele Rentner heute von den Zuzahlungen zu Arzt- und Zahnarztleistungen befreit. Im Fall von einem Zahnersatz bei Rentnern greift dann automatisch die Härtefallregelung. Und dies bedeutet, dass die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss für Zahnersatz zahlt. Die Härtefallregelung sieht aber nur vor, dass der doppelte Festzuschuss für die Regelversorgung bezahlt wird. Höherwertiger Zahnersatz muss anteilig von den Patienten selbst getragen werden. Bei Rentnern kommt in der Regel der gleitende Härtefallsatz zum Ansatz, insbesondere wenn es sich um ein Paar handelt. Kinder müssen von deren Einkommen her hier nicht berücksichtigt werden, da sie in der Regel nicht in einer Hausgemeinschaft wohnen. Erwachsene Kinder sind auch nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, die Rente beziehen. Zum zu berücksichtigendem Bruttoeinkommen zählen neben der Rentenzahlung auch Krankengeld, Kapital- und Mieteinkünfte, Unterhaltszahlungen sowie Arbeitslosengeld und Arbeitsentgelt. Nicht berücksichtigt werden beim Bruttoeinkommen, das ausschlaggebend ist für die Härtefallregelung Pflege- und Kindergeld, Kinderzulagen und die Grundrente für Beschädigte. Die gleichen Regelungen im Bezug auf den Härtefall gelten auch für Frührentner, die einen Zahnersatz benötigen. Im Bezug darauf, bis zu welchem Alter ein Zahnersatz bewilligt wird.
Anders sieht es mit der Abschließbarkeit von einer Zahnzusatzversicherung aus. Viele Menschen
haben nämlich bis ins hohe Alter noch sehr gute Zähne und gehen auch regelmäßig zu den
Vorsorgeuntersuchungen und haben bis nun die Diagnose steht, dass ein Zahnersatz her muss, noch
nicht über eine Zusatzversicherung nachgedacht. Doch da gibt es einige Altersgrenzen, die die
verschiedenen Versicherungen insbesondere im Bezug auf die Zahnzusatzversicherung aufgestellt
haben in ihren Satzungen. Es gibt sogar - wenn auch wenige - derartige Anbieter, die es Menschen ab
50 Jahren nicht mehr möglich machen einen derartigen Versicherungsvertrag abzuschließen. Andere
haben die Altersgrenze auf 60 Jahre bzw. 70 Jahre begrenzt. Die meisten allerdings sehen in ihren
Satzungen kein Höchstaufnahmealter vor. Das bedeutet, dass sich auch noch ein 80jähriger Rentner
mittels einer derartigen Versicherung absichern kann, wenn er eine höherwertige Versorgung mit
Zahnersatz wünscht. Die Zahnzusatzversicherung kann so gestaltet werden, dass sie bis zu 100
Prozent der möglichen Eigenleistung bei einer Höherversorgung mit Zahnersatz komplett übernimmt
- das ist der Idealfall.
Leider sieht die Realität so aus, dass die sogenannten Seniorentarife nur
Leistungen von 20 bis maximal 40 Prozent vorsehen. Ist ein Rentner allerdings schon jahrelang
versichert über eine Zahnzusatzversicherung darf er natürlich auch weiterhin von den höheren
Erstattungen von 70,80, 90 oder 100 Prozent profitieren. Die geringen Leistungen beziehen sich nur
auf den Vertragsabschluss, der im fortgeschrittenen Alter gemacht wird. Sehr wichtig ist es hier auf
die sogenannten Leistungsstaffeln zu achten, die sich in der Regel über 3 Jahre erstrecken. Das heißt
im ersten Jahr nach Vertragsabschluss kann der Versicherte mit einer nicht so hohen Beteiligung der
Zusatzversicherung an den Eigenleistungs-Kosten rechnen. Zu beachten ist, dass neben dem Alter bei
Rentnern bzw. Senioren auch noch zum Tragen kommt bei den Anbietern, dass die Aufnahme in die
Versicherung abhängig gemacht wird wie es um den Zahnstatus gestellt ist. Fehlen zum Beispiel mehr
als drei Zähne wird entweder ein hoher Aufschlag fällig oder der Antrag wird abgelehnt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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