» Wie andere Patienten auch, erhalten Arbeitslose von der Krankenkasse einen Festzuschuss, der 50 Prozent der Regelversorgung abdeckt.
» Laut Umfrage finden 63 Prozent der Befragten die Härtefallregelung, angewandt bei Arbeitslosen und Empfängern von Hartz IV, gerecht.
» Speziell beim Zahnersatz greift die Härtefallregelung, sodass die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss bezahlt.
» Deckt der doppelte Festzuschuss die Kosten für die Regelversorgung nicht, besteht für die gesetzliche Krankenkasse die Verpflichtung, die Differenz zu begleichen.
» Damit die Härtefallregelung greift, stellen die Patienten in der Zahnarztpraxis einen entsprechenden Antrag.
» Ebenso vermerkt der Dentist im Heil- und Kostenplan den Wunsch nach einem doppelten Zuschuss der Krankenkasse.
» Laut Statistik wünschen sich über 97 Prozent der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de, dass Krankenkassen den Zahnersatz stärker bezuschussen.
Benötigt ein Arbeitsloser einen Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung, stellt sich die Frage, wer die
Kosten dafür übernimmt. Denn Arbeitslosen reicht ihr Arbeitslosengeld gerade so über den Monat
hinweg. Sind dann noch Schulden vorhanden, wird der Zahnarzttermin häufig verschoben. Dies
bedeutet aber, dass die Schädigung im Gebiss noch weiter zunimmt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass
Arbeitslose gesetzlich krankenversichert sind und die monatlichen Beiträge vom Jobcenter
übernommen werden. Für Zahnersatz und Zahnbehandlungen erhalten Arbeitslose wie alle anderen
GKV-Versicherten einen Festzuschuss, der bei rund 50 Prozent liegt. Wurde das Bonusheft
ordnungsgemäß über 5 bzw. 10 Jahre geführt, erhält der Arbeitslose noch einmal einen Zuschuss von
20 bzw. 30 Prozent.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Das heißt die regelmäßigen Zahnarztbesuche für die Vorsorge zahlen sich
durchaus aus. Im Fall der Fälle blieb unter diesen Voraussetzungen für den Arbeitslosen für eine
Zahnbehandlung oder einen Zahnersatz noch ein Eigenanteil von 30 bzw. 20 Prozent übrig, die er
selbst aufbringen muss. Doch da insbesondere die hohen Kosten für Zahnersatz auch noch in diesem
Fall bei mehreren hundert Euro liegen, bleibt der Zahnersatz ohne weitere Hilfe der GKV nicht
finanzierbar. Doch in diesen Fällen greifen die Regelung des Sozialgesetzbuch - die Härtefallregelung.
Durch den doppelten Festzuschuss bleibt den Arbeitslosen eine Eigenleistungsbeteiligung an den
Zahnarztkosten erspart. Die Härtefallregelung besagt dabei, dass Arbeitslose finanzielle Hilfe für
jeden medizinisch notwendigen Zahnersatz erhalten. Das bedeutet, dass der Festzuschuss nur für die
Regelversorgung genehmigt wird. Wenn der doppelte Festzuschuss die Kosten nicht vollständig
abdeckt, muss der Arbeitslose die Differenz aber nicht bezahlen. Die Krankenkasse ist in diesem Fall
verpflichtet die Mehrkosten zu tragen. Wenn die Kosten niedriger sind als der doppelte Festzuschuss,
bezahlt die Krankenkasse natürlich auch entsprechend weniger.
Um den doppelten Festzuschuss zu erhalten, ist es wichtig, dass ein entsprechender Antrag gestellt
wird. Die nötigen Formulare dafür hat der Zahnarzt. Der Antrag wird in der Zahnarztpraxis gestellt.
Sowohl dieser wie auch die zuständige Krankenkasse hilft in der Regel gerne beim Ausfüllen des
Antrags und gibt entsprechende Hilfestellungen. Um die Kosten für eine Zahnbehandlung oder einen
Zahnersatz erstattet zu bekommen, müssen vom Arbeitslosen Angaben gemacht werden zum
möglichen Arbeitseinkommen des Partners, zu Familienstand und zur Höhe des Arbeitslosengelds.
Der behandelnde Zahnarzt schreibt indes den Heil- und Kostenplan. Dieser wird gemeinsam mit dem
Antrag für die Härtefallregelung bei der Krankenkasse eingereicht. Zusätzlich muss der arbeitslose
Patient noch einen Antrag zum doppelten Festzuschuss ausfüllen. Die Krankenkasse prüft die
Angaben natürlich sorgfältig, auch wenn Angaben über ein weiteres Einkommen gemacht wurden.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung mit einem doppelten Festzuschuss zur Anwendung
kommen kann oder nicht, wird gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse im
positiven Fall genehmigt. Einen derartigen Antrag stellen kann auch ein in der PKV versicherter
Arbeitsloser, der durch seine Arbeitslosigkeit automatisch in den Basistarif eingestuft wird, der
Leistungen wie in der GKV vorsieht.
Die Krankenkasse genehmigt allerdings nur eine Regelversorgung. Die bedeutet bei Zahnbehandlungen, dass im Fall von Zahnfüllungen zum Beispiel Amalgamfüllungen durch die Krankenkasse bezahlt werden, aber keine Goldfüllungen. Auch hier gilt: Wünscht der Patient eine höherwertige Versorgung, müsste er diese Kosten selbst tragen. Im Fall von Zahnersatz sieht die Regelversorgung eine Metallkrone zum Beispiel vor, aber keine Keramikkrone oder Goldkrone. Zahnbehandlungen wie Zahnaufhellung oder eine kosmetische Vollverblendungen gehören ebenfalls nicht zur Regelversorgung. Diese Regelung gilt schließlich auch für die erwerbstätigen Versicherten der GKV. Der Patient muss also im Fall der Härtefallregelung auf einen höherwertigen Zahnersatz verzichten, was durchaus zu Lasten der Ästhetik gehen kann. Der Patient wird im Rahmen der Regelleistung aber soweit versorgt, dass auch er unbeschwert lächeln kann und nicht die Hände oder ein Tuch vor den Mund halten muss, wenn er sich gerade bei einem Vorstellungsgespräch befindet. Man ist sich seitens der Krankenkasse durchaus bewusst, dass makellose Zähne den Rückweg ins Arbeitsleben fördern können.
Zum Kreis derer, die auf die Härtefallregelung hoffen können, gehören Arbeitslose, deren
monatliches Einkommen unter 994 Euro liegt. Leben sie mit einem Partner zusammen, erhöht sich
dieser Betrag auf 1366 Euro und für jeden weiteren Angehörigen kommt auch noch einmal ein
Freibetrag hinzu. Gerade bei Arbeitslosen ist es der Fall, dass sie meist kurz über diesen
Einkommensgrenzen liegen. In diesem Fall tritt der gleitende Härtefall in Kraft. Auch daraus ergibt
sich noch ein weiterer Zuschuss, welcher von der Einkommenshöhe abhängig ist und der unter dem
doppelten Festzuschuss liegt, den die reguläre Härtefallregelung vorsieht. Die Bewilligung des
doppelten Festzuschuss durch die GKV bezieht sich immer nur auf eine Zahnbehandlung oder einen
Zahnersatz. Wird einige Monate später eine nochmalige Behandlung oder ein weiterer Zahnersatz
fällig, muss erneut ein Antrag gestellt werden im Rahmen der Härtefallregelung.
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.
Die einmal von der
Krankenkasse getroffene Entscheidung bei der Vorlage des Heil- und Kostenplans bleibt verbindlich.
Beim gleitenden Härtefall kommen für die Beurteilung, ob hier der doppelte Festzuschuss gezahlt
wird der Teillohnzahlungszeitraum zum Ansatz. Der Festzuschuss ist dann nicht mehr doppelt so
hoch, sondern etwas geringer. Und auch wenn stark schwankende monatliche Einkünfte vorliegen,
wird die Beurteilung nicht nur auf einen Monat bezogen, sondern auch einen längeren Zeitraum trifft
es zu, dass die Krankenkasse nicht mehr den doppelten Festzuschuss zahlt, wenn das Einkommen
höher liegt. Verändert sich das Einkommen während der Zeit der Behandlung, muss unter
Umständen ein neuer Antrag gestellt werden, der auch zu einer neuen Entscheidung der
Krankenkasse führen kann. Dies kann dazu führen, dass der doppelte Festzuschuss wegen höherem
Einkommen nicht mehr gewährt wird. Für den Patienten bedeutet dies, dass er wie auch die
erwerbstätigen Patienten eine Eigenleistung aufbringen müssen für die Zahnbehandlungen und den
Zahnersatz.
Natürlich nicht schön, wenn man nicht mehr erwerbstätig ist, aus welchen Gründen auch immer. Und auch wenn während dieser unangenehmen Zeit Zahnersatz notwendig ist, würde ich dennoch immer einen Zahnarzt Preisvergleich durchführen. Sie arbeiten nicht und haben einfach mehr Zeit um Geld zu sparen. Natürlich gibt es vom Arbeitsamt etwas mehr Zuschüsse, wenn Sie allerdings Ihrem Berater beim Arbeitsamt erzählen, dass Sie zusätzlich zwei weitere Zahnarztmeinungen für Ihre erforderliche Zahnbehandlung eingeholt haben, werden Sie sicherlich bei ihm einen positiven Eindruck hinterlassen. Aus meiner Erfahrung kann ich bestätigen, dass man generell als Arbeitsloser eine Nummer ist und warum gerade deswegen nicht einmal versuchen dem Arbeitsamt durch einen Preisvergleich Geld zu sparen. Sie zeigen ihm, dass Sie bemüht sind und Sie werden dann sicherlich mit etwas anderen Augen beim Arbeitsamt gesehen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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