» Laut Umfrage wünschen sich 97 Prozent der Leser von kosten-beim-zahnarzt.de eine stärkere Bezuschussung des Zahnersatzes durch die Krankenkasse.
» Patienten mit einer gesetzlichen Versicherung erbringen bei vielen Behandlungen hohe finanzielle Eigenleistungen.
» Welche Kosten Privatpatienten selbst zu tragen haben, hängt vom vereinbarten Tarif mit der privaten Versicherung ab.
» Bei einer gesetzlichen Krankenkasse entscheidet der Leistungskatalog, welche Behandlungen die Kasse komplett übernimmt, bezuschusst oder nicht trägt.
» Maximal beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse 50 Prozent der gesamten Kosten, wobei sich dieser Wert auf die Regelversorgung bezieht.
» Mit einem Bonusheft gelang es laut Statistik 22 Prozent der Umfrageteilnehmer, geringfügig Kosten beim Zahnarzt zu sparen.
» Bei Personen mit einem geringen Einkommen greift die Härtefallregelung, sodass sich der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt.
» In einer Umfrage gibt die Mehrheit der Befragten an, sie wünsche sich eine Überprüfung ihrer Zahnarztrechnung.
Das Nachkriegsdeutschland ist ein Sozialstaat, der auf den Prinzipien der Solidarität und
Eigenverantwortung beruht. In Deutschland gibt es viele soziale Gesetzt, die die Bürger in vielerlei
Hinsicht gleichstellen, egal ob sie alt sind oder jung, arm oder reich. Diese soziale Gerechtigkeit ist
auch im Bereich des Gesundheitswesens zu finden und reicht von der anteiligen Übernahme von
Kosten für Krankheit und Zahnersatz (Kosten) über die anteilige Kostenübernahme für Pflegebedürftigkeit bis
zu Kindergeld und Wohngeld. Insbesondere im Gesundheitsbereich spielen aber auch die Regelungen
der sozialen Marktwirtschaft eine besondere Rolle. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört aber auch, dass
jeder im Bereich Gesundheit viele Dinge selbst zahlen muss. Dabei gibt es eine sehr große Lücke
zwischen den Privat-Patienten und den bei der GKV versicherten Mitgliedern. Dies macht sich
oftmals im Bereich der Terminvereinbarung und auch bei der Chefarztbehandlung bemerkbar, auch
wenn es heute gar nicht mehr so sein soll.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Dabei wird immer wieder gesagt, dass besonders
Patienten, die gesetzlich versichert sind, sehr hohe Eigenleistungen erbringen müssen. Dies trifft aber
auch für die Privat-Patienten zu, die nicht so sehr auf den Komfort ihrer Krankenversicherung achten,
sondern auf die Höhe ihrer Beiträge. Denn auch sie müssen jede Menge zuzahlen. Das Prinzip der
Abrechnung beim Zahnarzt ist dabei für Privat-Patienten und für GKV-Versicherte gleich: Der
Zahnarzt stellt eine Rechnung, wobei allerdings beim GKV-Versicherten schon gleich der Festzuschuss
der Krankenkasse für diese Leistung abgezogen wird. Der Privat-Patient zahlt indes die
Zahnarztrechnung erst einmal komplett und bekommt dann einen Betrag erstattet, und zwar je
nachdem welchen Tarif er mit seiner Privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat. Tatsache ist,
dass die Erstattung für die Kosten von einer Zahnarztrechnung dem Patienten in der Regel binnen
von kurzer Zeit erstattet wird.
Die Kosten, die Privat-Patienten bei einer Zahnarztrechnung tragen müssen beschränken sich entsprechend darauf, was im Tarif letztlich nicht vereinbart wurde. Hat sich der Patient zum Beispiel am Ende bei einem Zahnersatz dann doch für Inlays entschieden, hat dies aber im Tarif mit der Krankenversicherung nicht vereinbart, muss er damit rechnen, dass er einen Teil der Kosten nicht erstattet bekommt, eventuell auch gar nichts. Dafür kann der Privat-Patient im Rahmen der freien Tarifwahl sogar auch Leistungen wie Vollnarkose oder Hypnose vereinbaren, die normalerweise nicht zum Standardportfolio von einem Zahnarzt gehören, was aber insbesondere bei Angstpatienten angewandt wird. Privat-Patienten können also ganz frei nach ihren eigenen Bedürfnissen, die sie haben einen individuellen Tarif wählen. Und die Tarife, die die PKV-Versicherungen anbieten, sind wirklich sehr vielseitig. Auch Kinder können sehr gut und vor allem recht kostengünstig mitversichert werden. Die Privat-Patienten können sich also auch, wenn es um Zahnersatz geht, aussuchen, welche Belastung sie verkraften können vom Monatsbeitrag her und von den Eigenleistungen.
Die GKV-Versicherten haben diese Freiheit nicht. Der Leistungskatalog der GKV gibt streng vor,
welche Kosten die Krankenkasse mittels Festzuschuss erstattet bzw. direkt an den Zahnarzt zahlt und
welche Kosten der Versicherte zu tragen hat. Und dies ist - auch wenn das ganze Sozialsystem in
Deutschland als solidarisch bezeichnet wird - recht viel. Denn der Festzuschuss beträgt maximal 50
Prozent der gesamten Kosten, die für Zahnersatz und Zahnbehandlungen entstehen. Und diese 50
Prozent bzw. der Festzuschuss bezieht sich lediglich auf die sogenannte Regelversorgung.
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
Das heißt
es wurden für die Erstellung des Leistungskataloges Grundsätze aufgestellt in Zusammenarbeit mit
Experten, die eine Versorgungsart für ein Zahnproblem als nützlich und vor allem auch als
wirtschaftlich betrachteten. Die Patienten selbst zahlen dann sogar für die Regelversorgung noch
einmal 50 Prozent der Kosten hinzu, direkt an den Zahnarzt. Als solidarisch wiederum anzusehen ist,
dass einem GKV-Versicherten, der sein Bonusheft beim Zahnarzt über 5 Jahre bzw. 10 Jahre lückenlos
geführt hat, dafür einen Bonus erhält. Und zwar in Höhe von 20 bzw. 30 Prozent zum Grundbetrag
des Festzuschuss hinzu. Menschen, die über kein bzw. ein nur geringes Einkommen verfügen, fallen
unter die sogenannte Härtefallregelung. Das heißt bei ihnen greift dann das Solidarprinzip, wonach
Menschen mit geringem Einkommen auch nicht mit hohen Kosten für Zahnbehandlungen und
Zahnersatz belastet werden.
Doch Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge gleich abführt, müssen hohe Zuzahlungen leisten, und zwar noch neben der Eigenleistung, die nach dem Abzug des Festzuschuss von der Zahnarztrechnung übrig bleibt. Denn viele, insbesondere neue und moderne Methoden im Bereich der Zahnmedizin und Zahntechnik stehen nicht im Leistungskatalog und sind somit auch nicht Teil der Kostenerstattung der Krankenkassen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Vollnarkose, wenn diese nicht medizinisch erforderlich ist und für Hypnose. Die Vollnarkose wird nur dann bezahlt von der Krankenkasse, wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt und Hypnose nur dann, wenn es sich um einen Angstpatienten handelt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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