» Bei einer dreigliedrigen Zahnbrücke entstehen Kosten von bis zu 1.400 Euro.
» Zur Regelversorgung gehört eine Vollgussbrücke, bei der die Patienten lediglich einen geringen Eigenanteil bezahlen.
» Um die Eigenleistung weiter zu senken, bewährt sich das regelmäßige und langfristige Führen eines Zahnarzt-Bonushefts, sodass sich der Zuschuss der Krankenkasse um 20 bis 30 Prozent erhöht.
» In einer Umfrage geben 42 Prozent der Befragten an, für die letzte Zahnbrücke über 1.200 Euro bezahlt zu haben.
» Entscheiden sich die Behandelten für einen hochwertigen Zahnersatz, beispielsweise eine vollverblendete Keramikbrücke, liegt der Eigenanteil oft über 1.000 Euro.
» Eine Zirkonbrücke kostet im Schnitt zwischen 2.500 und 3.000 Euro, wobei die Krankenkasse nur den Festzuschuss übernimmt.
» Über 60 Prozent der Umfrageteilnehmer bestätigen bei kosten-beim-zahnarzt.de, dass ihr Zahnarzt sie im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten beim Zahnersatz informierte.
» 60 Prozent der Befragten zeigen sich mit ihrer Brücke unzufrieden.
Die Kosten für eine dreigliedrige Zahnbrücke verursachen Gesamtkosten in Höhe von ca. 1400 Euro
oder auch mehr. Dabei gilt die Vollgussbrücke oder Metallbrücke als Regelversorgung, und zwar im
nicht sichtbaren Seitenzahnbereich. Denn die Vollgussbrücke ist ästhetisch unbefriedigend und nur
im Seidenzahnbereich einsetzbar. Außerdem ist es möglich, dass die Zähne temperaturempfindlich
werden. Jedoch hat der Patient, weil es sich um die Regelversorgung handelt einen recht erträglich
hohen Eigenanteil hier an Kosten selbst zu tragen. Dieser kann sich natürlich noch einmal senken,
wenn der Patient 5 Jahre oder 10 Jahre am Stück sein Bonusheft gepflegt und regelmäßig zu den
Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist.
In diesem Fall würde die Krankenkasse noch einmal einen
Zuschlag zum Festzuschuss von 20 bis 30 Prozent zahlen. Wenn der Patient auf die Vollgussbrücke
eine Goldlegierung wünscht, handelt es sich um eine reine Privatleistung des Zahnarztes, der sich
dann voll auf den Eigenanteil des Patienten niederschlägt. Dabei wird heute in der Praxis wegen dem
hohen Goldpreis auch häufiger auf eine silberfarbene Nichtedelmetalllegierung zurückgegriffen. Dies
ist natürlich für den Patienten wesentlich günstiger. Dieser kann aber natürlich auch auf einer
Goldlegierung bestehen. Der Eigenanteil für eine Vollgussbrücke liegt bei ca. 700 bis 800 Euro, wobei
die Vollgussbrücke an sich ca. 1000 Euro kostet.
Wenn sich der Patient stattdessen für eine Vollkeramikbrücke ist komplett zahnfarben entscheidet, dann wurden auf ein Metallgerüst verschiedene Keramiken aufgebrannt und ein sehr gutes ästhetisches Ergebnis dadurch erzielt. Dies gehört allerdings nicht zur Regelversorgung. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall lediglich die Kosten, die auch für eine Vollgussbrücke entstehen würden. Der höhere Eigenanteil geht dann zu Lasten des Patienten. Die Kosten für eine derartige Zahnbrücke können sich leicht auf 1600 Euro erstrecken, wobei der Patient in diesem Fall abzüglich des Festzuschuss noch mehr als 1000 Euro tragen muss, auch wenn er einen Zuschlag von 20 oder 30 Prozent aufgrund von einem lückenlos geführten Bonusheft erhalten würde.
Bei Zirkon handelt es sich um ein Hochleistungsmaterial, das das Optimum an Ästhetik bei
Zahnbrücken darstellt. Dieses Material kommt dem natürlich Zahn am nächsten und gilt als
Wahlleistung, weil es nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Die Krankenkassen beteiligen
sich, wenn sich der Patient für diese Art von Zahnbrücke entscheidet, mit dem Festzuschuss und
möglicherweise dem Zuschlag von 20 bis 30 Prozent, wenn 5 bzw. 10 Jahre lang das Bonusheft
lückenlos geführt wurde. Die Kosten für eine Zirkonbrücke, die zwei Zähne überbrückt, kann dabei
zwischen 2500 Euro und 3000 Euro kosten. Im Normalfall übernimmt die Krankenkasse dabei einen
nur geringen Teil der Kosten, nämlich nur den Festzuschuss, der für die Regelversorgung gezahlt
wird.
32 % wurden nicht über die Kostenhöhe ihrer Zahnbrücke durch den
Zahnarzt informiert.
Der Eigenanteil hierfür liegt weit über dem für eine Vollgussbrücke oder einer Vollverblendbrücke.
gesenkt werden kann der Eigenanteil an den Kosten für eine derartige Zahnbrücke auch von
Patienten, die nachgewiesen an einer Metallallergie leiden. Denn Metall wird für die sonstigen
Zahnbrückenarten verwendet. Ist diese Allergie nachgewiesen und der Zahnarzt informiert, kann
dieser im Rahmen des Heil- und Kostenplans angeben, dass eine entsprechende Allergie vorliegt.
Denn dann kommt als Regelversorgung automatisch eine Zahnbrücke aus Kunststoff oder Keramik in
Betracht. Die Krankenkasse gewährt dann auch automatisch einen höheren Festzuschuss. Und dies
kann dann auch den Eigenanteil für eine derartige Zahnbrücke aus Zirkon senken.
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Hat der Patient vor dem Beginn der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, kann
der Eigenanteil maßgeblich gesenkt werden. Denn statt bis zu mehr als 2000 Euro Eigenanteil kann
dieser Betrag auf bis zu 80 Prozent geringer werden, wenn der entsprechende Tarif für die
Zahnzusatzversicherung gewählt wurde.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Es gibt sogar Versicherungen, die im Bezug auf den
Eigenanteil für Zahnbrücken sogar bis zu 100 Prozent übernehmen. Das bedeutet dann für den
Patienten eine Belastung, die gegen Null geht.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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