» Sofern eine Zahnbrücke nicht korrekt passt, erfolgt eine Reparatur im Dentallabor.
» Nach mehreren Jahren kommt es vor, dass die Zahnbrücke wackelt oder bricht, sodass die Patienten einen Ersatz brauchen.
» Auf den Zahnersatz gibt der Zahnarzt dem Behandelten eine Garantie von zwei Jahren, sodass der Mediziner innerhalb dieser Zeit die Kosten für eine Reparatur trägt.
» Laut einer Umfrage auf kosten-beim-zahnarzt.de geben nur 23 Prozent der Befragten an, mit ihrer Zahnbrücke zufrieden zu sein.
» Die Patienten bezahlen die Erneuerung des Zahnersatzes, wenn dessen Bruch oder Verlust aus einem Selbstverschulden resultiert.
» Zu einer Erneuerung der Zahnbrücke gibt die Krankenkasse im Normalfall einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung dazu.
» Die Kosten für die erneuerte Zahnbrücke hängen von deren Umfang und dem Material ab.
» Wählen Studenten, Kinder und Hartz-IV-Empfänger die Regelversorgung, übernimmt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der Härtefallregelung oft komplett.
Ein im Dentallabor gefertigter Zahnersatz sitzt normalerweise perfekt. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Wenn zum Beispiel die Zahnbrücke nicht richtig passt, dann muss sie durch eine Reparatur im
Dentallabor passend gemacht werden. Dies ist damit verbunden, dass die Zahnbrücke
herausgenommen werden muss und vom Zahnarzt verschickt wird. Es dauert in der Regel dann
einige Tage, in denen der Patient mit einem Provisorium im Gebiss zufrieden sein muss.
Grundsätzlich wird hier darauf geachtet, dass der Patient so wenige Schmerzen wie möglich hat und
seinen Zahnersatz repariert so schnell wie möglich wieder zurückerhält. Eine Zahnbrücke muss aber
auch nach einigen Jahren des Tragens erneuert werden, wenn sie wackelt oder gar gebrochen ist. In
diesen Fällen ist eine Reparatur kaum möglich. Wie bei allen anderen Dingen auch, würde der
Umstand, dass die Zahnbrücke von Anfang an nicht richtig passt, dazu führen, dass die Kosten dafür
weder der Patient noch die Krankenkasse übernehmen muss.
Denn die Kosten für die Erneuerung
bzw. die Reparatur von einer Zahnbrücke muss der Zahnarzt tragen, da dieser dem Patienten auf
Zahnersatz eine Garantie von 2 Jahren geben muss. Für den Fall, dass der Zahnersatz, in diesem Fall
die Zahnbrücke bricht und aus dem Grund entfernt bzw. neu angefertigt werden muss, kommt es
darauf an, ob dies innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren geschieht, ob der Patient etwas zuzahlen
muss oder ob auch hier der Zahnarzt bzw. das Dentallabor für die Kosten geradesteht. Einige
Dentallabors geben auf einen hochwertigen Zahnersatz (Kosten) wie eine Zahnbrücke inzwischen sogar eine
Garantie von 5 Jahren. Ist der Bruch der Zahnbrücke oder der Verlust bzw. das Herauslösen dieser
etwas merkwürdig, dann kann natürlich von Seiten des Zahnarztes ein Gutachten erstellt werden. Die
Krankenkasse ist in diesem Fall auf der Seite des Patienten und stellt diesem einen passiven
Rechtsschutz zur Verfügung.
Die Kosten für die Erneuerung einer Zahnbrücke entsprechend der Höhe für die Erstellung der Zahnbrücke als Erst-Zahnersatz. Bei den Kosten kommt es natürlich ganz darauf an, um welche Art von Zahnbrücke es sich handelt. Im Allgemeinen liegen die Kosten zwischen 800 und 1000 Euro. Der Patient muss den gesamten Betrag natürlich dann zahlen, wenn ihm zum Beispiel anhand von einem Gutachten nachgewiesen werden konnte, dass er den Bruch bzw. den Verlust des Zahnersatzes selbst zu verantworten hat. Dann muss der Patient für den gesamten Betrag tief in die Tasche greifen. Und das bedeutet, dass hier schon mal die Hälfte von einem Monatsverdienst draufgehen kann.
Wenn eine Zahnbrücke bricht und die Garantiezeit von 2 Jahren bereits überschritten ist, dann muss
ein Patient den Weg zum Zahnarzt nicht scheuen. Es ist zum Teil durch das Material oder auch durch
die Verarbeitung zu erklären, dass der Zahnersatz bricht, aber auch durch Veränderungen im Gebiss
selbst. Geht zum Beispiel ein Nachbarzahn verloren, dann verliert die Zahnbrücke automatisch ihre
Haltbarkeit und macht es erforderlich, dass eine Erweiterung vorgenommen wird oder dass die
Zahnbrücke komplett ausgetauscht werden muss. In diesem Fall ist dem Patienten der Festzuschuss
der Krankenkasse gewiss. Denn es herrscht hier die Vorgabe, dass kein Mensch mit einem schlechten
Gebiss durch die Landschaft laufen muss.
Der Festzuschuss beläuft sich auf eine Höhe von 50 Prozent
bzw. 60 oder 65 Prozent, wenn der Patient ein Bonusheft vorlegen kann. Die konkreten Kosten für
die Eigenleistung sind natürlich abhängig von der Art der Zahnbrücke und dem gewählten Material.
Meist müssen um die 400 bis 500 Euro zugezahlt werden durch den Patienten. Den doppelten
Festzuschuss erhält ein Patient in diesem Fall, wenn er unter die Härtefallgrenze fällt, also arbeitslos
ist oder Hartz IV bekommt. Studenten und auch Kindern wird die Zahnbrücke grundsätzlich auch
komplett bezahlt, wenn sie die Regelversorgung wählen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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