» Im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 1989 hielt das Bonusheft in Zahnarztpraxen Einzug.
» Durch die Vorlage eines durchgängig geführten Bonushefts erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz.
» In der Statistik empfanden 50 Prozent der Befragten das Bonusheft als sinnvoll.
» Führen die Patienten das Heft über fünf Jahre lückenlos, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent.
» Bei einem zehn Jahre geführten Bonusheft erhöht sich der Krankenkassen-Festzuschuss für den Zahnersatz um 30 Prozent.
» Kinder unter dem 18. Lebensjahr müssen zweimal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um den Stempel im Bonusheft zu erhalten.
» Laut Umfrage konnten 32 Prozent der Teilnehmer durch das Bonusheft geringfügig Kosten sparen.
» Um den zusätzlichen Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten, reicht der Zahnarzt das Bonusheft mitsamt dem Heil- und Kostenplan ein.
Eingeführt wurde das Bonusheft schon im Jahr 1989 im Zuge der damaligen Gesundheitsreform. Ab 2005 erlangte das Bonusheft zunehmende Bedeutung, da ab diesem Zeitpunkt die GKV nur noch Festzuschüsse für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sorgt. Grund dafür ist, dass es sich hier doch um einen sehr kostenintensiven Bereich handelt. Inzwischen wurden neue Methoden entwickelt für die Behandlung und den Zahnersatz, wobei sich aber noch nicht alle im Leistungskatalog der GKV befinden. Doch dieser wird stets überarbeitet, wobei hier meist statt etwas hinzugefügt, etwas weggestrichen wird, was die Patienten letztlich allein zahlen müssen. Eine sehr große Bedeutung hat das Bonusheft. Denn durch dessen Vorlage erhöht sich der Festzuschuss, den die Krankenkasse für Zahnersatz zahlt.
Das heißt für einen Patienten wird Zahnersatz günstiger, wenn er zuvor 5 oder 10 Jahre regelmäßig
zu den Vorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt gegangen war und dies über ein Bonusheft
nachweisen kann. Das Bonusheft erhält man in jeder Zahnarztpraxis und bei Kindern ab 12 Jahren
trägt der Zahnarzt die Untersuchungen, zu denen diese gekommen waren, in das Bonusheft ein.
Dabei sollten die Eltern wissen, dass Kindern zwischen 6 und 18 Jahren sogar zwei
Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr zustehen, die aber auch wahrgenommen werden müssen, damit
das Bonusheft lückenlos geführt ist.
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50 Prozent x 20 ./. 100 = 10 Prozent
50 Prozent x 30 ./. 100 = 15 Prozent
Das heißt auf die 50 Prozent werden bei der Vorlage von einem Bonusheft, das über 5 Jahre lückenlos geführt wurde, noch einmal 10 Prozent aufgeschlagen, so dass der Patient im Endeffekt nur noch 40 Prozent der Gesamtrechnungskosten für Zahnersatz tragen muss. Bei 10 Jahren lückenloser Führung des Bonushefts sind es 65 Prozent, die der Patient als Festzuschuss erhält und hat somit nur noch 35 Prozent der Kosten zu zahlen. Hier kann daher schon gesagt werden, dass es sich für den Patienten durchaus lohnt regelmäßig zur Vorsorge zu gehen und sich das Datum ins Bonusheft eintragen zu lassen.
An einem Beispiel wird das noch sehr viel deutlicher. Nehmen wir dabei das Beispiel, dass ein Patient entscheidet sich gegen die Regelversorgung und für Zahnimplantate. Dabei ist es logisch, dass die Höhe der Rechnung vom Zahnarzt maßgeblich von der Menge und Qualität der Zahnimplantate abhängt und auch von der Lage im Kiefer. Ein einziges Frontzahn-Implantat kostet zum Beispiel ca. 1.500 bis 3.000 Euro, ein Seitenzahn-Implantat ca. 1.300 bis 2.200 Euro. Wenn der Patient gleich mehrere Zahnimplantate benötigt, muss er mit Kosten von bis zu 7.500 Euro rechnen, wenn es sich zum Beispiel um vier Zähne handelt, die ersetzt werden müssen. Extras wie eine Computertomografie oder eine Vollnarkose steigern die Kosten nochmal.
Für den Fall, dass der Patient kein Bonusheft hat, das er bei der Krankenkasse mit dem Heil- und Kostenplan einreichen kann, zahlt der Patient mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten, weil sich die 50 Prozent Festzuschuss der Krankenkasse nur auf die Regelversorgung beziehen. Und dies wäre eine Krone oder eine Zahnbrücke. In dem Fall, dass sich der Patient nun für ein Zahnimplantat für den 2. Backenzahn im Oberkiefer entschieden hat, lautet die Zahnarztrechnung über ca. 900 Euro, wovon die Krankenkasse 50 Prozent rund 415,00 Euro, wenn kein Bonusheft vorgelegt werden kann und 498 Euro bei der Vorlage von einem Bonusheft über lückenlos geführte 5 Jahre. 539 Euro immerhin übernimmt die Krankenkasse, wenn das Bonusheft über 10 Jahre lückenlos geführt wurde. Das bedeutet für den Patienten aber immer noch, dass er einen Betrag von 370 bis 400 Euro aus eigner Tasche zahlen muss. Hinzu kommen dann noch die Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, weil sie nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Hierzu gehören insbesondere Kosten für die Vollnarkose oder auch für den Knochenaufbau, der vielleicht vor dem Einsetzen des Implantates noch nötig wird. Dabei ist es in einigen Haushalten wirklich sehr schwer sich 400 Euro anzusparen, damit der Zahnersatz damit bezahlt werden kann.
Die Bonusheftregelung gilt natürlich auch bei Zahnbehandlungen im Ausland. Das heißt auch in diesem Fall ist es möglich, dass der Patient von dem Bonus von zusätzlichen 20 bzw. 30 Prozent profitieren kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Zahnarzt sich in der EU befindet. Denn Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die außerhalb der EU vorgenommen werden, können auch nicht mit dem Festzuschuss und damit auch dem Sonderbonus bedient werden.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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