Zu unterscheiden sind die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung. Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt es sehr oft zu Verwechslungen, da viele die beiden Begriffe synonym verwenden. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied.
Grund für eine Garantieleistung durch den Hersteller oder den Zahnarzt ist meist der Implantatsverlust. Vielfältige Ursachen können zu einem Implantatsverlust führen, beispielsweise Entzündungen, mangelnde Mundhygiene, Fehler beim Einsetzen des Implantats, alte Entzündungsherde im Knochen oder Planungsfehler. Im Vorfeld hilft eine Risikoanalyse, das Risiko eines Misserfolgs zu minimieren. Im Ernstfall sollten Sie wissen, was genau Ihre Garantiezusage beinhaltet. Die Antworten auf folgende Fragen finden Sie in den jeweiligen Garantiebedingungen:
Die Hersteller von Zahnimplantaten gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine langjährige oder sogar lebenslange Garantie. Dazu ist es wichtig, dass der Implantologe Originalteile des entsprechenden Implantatsystems einsetzt. Der Implantologe kann darüber hinaus eine eigene lebenslange Garantie auf seine chirurgischen Arbeiten geben. Jedoch ist der Patient zu Kontrolluntersuchungen, Prophylaxe und ausreichender Mundhygiene verpflichtet. Mit dem Begriff lebenslang ist jedoch Vorsicht geboten. Wer sich seinen Zahnersatz im Ausland herstellen lässt, kann bei lebenslang in manchen Ländern nur mit einer Garantie von 15 Jahren rechnen, wie beispielsweise in Österreich.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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