» Das Zahnimplantat ähnelt dem natürlichen Zahn und gilt als beliebteste und kostenintensivste Art des Zahnersatzes.
» Die Maßnahme unterliegt nicht der Regelversorgung, sodass die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss beitragen.
» Wünschen sich arbeitslose Menschen ein Zahnimplantat, stellt der Zahnarzt einen Antrag auf die Härtefallregelung und erstellt einen Heil- und Kostenplan.
» Laut Statistik zahlten die Krankenkassen ein Zahnimplantat für Hartz-IV-Empfänger nur in 25 Prozent der Fälle.
» Um den Zuschuss der Krankenkasse zu erhöhen, lohnt es sich für die Patienten, ein Bonusheft zu führen.
» Laut Umfrage benutzen 55,6 Prozent der Befragten ihre Ersparnisse, um die Eigenbeteiligung beim Zahnimplantat zu bezahlen.
» Gelten die Behandelten als Härtefall, verdoppeln die Krankenkassen den Festzuschuss für den gewünschten Zahnersatz.
» Um den Zahnersatz bezuschusst zu bekommen, rät kosten-beim-zahnarzt.de, die vorgeschriebenen Instanzen rechtzeitig aufzusuchen und alle Formalitäten frühzeitig zu erledigen.
Zahnimplantate sind aktuell die beliebteste sowie teuerste Form von Zahnersatz. Seine Popularität verdankt ein Zahnimplantat der auffallenden Ähnlichkeit mit einem natürlichen Zahn. Dabei spielen sowohl ästhetische als funktionale Vorteile eine große Rolle. Weil der Aufwand für ein Zahnimplantat verhältnismäßig groß und zeitintensiv ist, fallen höhere Kosten an als für handelsüblichen Zahnersatz per Brücke oder Krone. Trotzdem wünschen sich ebenso arbeitslose Menschen Zahnersatz per Implantat. Wer zahlt für ein Zahnimplantat, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen?
Allgemeinhin sind alle Arbeitslosen und Hartz-IV-Bezieher gesetzlich krankenversichert. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter übernimmt die monatlich fälligen Beiträge. Sogar bei dieser Personengruppe trägt die gesetzliche Krankenversicherung erst einmal lediglich einen bestimmten Prozentsatz, wenn Kosten für Zahnersatz anfallen. Anfangs werden somit alle Patienten gleich behandelt. Für den verbleibenden Eigenanteil, den Patienten für eine Versorgung mit Zahnimplantaten aufbringen müssen, bestehen für Arbeitslose einige Optionen.
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Der Festzuschuss einer gesetzlichen Krankenkasse für eine komplette Behandlung beim Zahnarzt liegt bei circa 50 Prozent der Auslagen. Sinnvoll ist die Führung eines Bonusheftes. Wer in der Lage ist, mit dem Heft regelmäßige Kontrollen und Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachzuweisen, erhält von seiner Krankenkasse zusätzlich zwischen 20 und 30 Prozent mehr Geld. Wie Sie sehen, zahlt sich das Nachhalten des Bonusheftes unter Umständen wertvoll aus. Dennoch vermag die Erstattung von bis zu 80 Prozent der Behandlungskosten für ein Zahnimplantat manchen Arbeitslosen vor Probleme stellen.
Wenn gar verbleibende 20 Prozent Eigenanteil für eine Erbringung von Zahnersatzleistungen für Sie nicht finanzierbar sind, regelt das Sozialgesetzbuch zusätzliche Hilfsangebote. Im Sozialgesetzbuch V ist niedergeschrieben, dass Personen mit einem geringen monatlichen Einkommen als Härtefall gelten. Für Alleinstehende und Lebenspartnergemeinschaften gibt es definierte Einkommensgrenzen. Verdienen Sie weniger als die aktuell geltenden Werte, haben Sie Anspruch darauf, dass die Krankenkasse Ihren Festzuschuss aufstockt.
In einzelnen Fällen findet eine gleitende Härtefallregelung Anwendung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Ansprüche und Unterstützungsleistungen Sie in Anspruch nehmen können. Sonstige Zuschüsse hängen von Ihrer Einkommenshöhe ab. Gelegentlich erstattet die Krankenkasse Auslagen für
Personen ohne Arbeit oder Minijobber sollten sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Zahnarzt alle potenziellen Therapien und Behandlungsoptionen erläutern lassen. Der Arzt empfiehlt Ihnen das, was in Ihrem Fall am besten ist und zeigt bei Bedarf weitere Alternativen auf. Bitten Sie Ihren Zahnarzt um einen Heil- und Kostenplan, den benötigen Sie für die Krankenkasse. Bevor Sie einen Behandlungsvertrag mit Ihrem Arzt abschließen, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Härtefallprüfung. Wichtig ist, dass Sie vor Therapiebeginn die Zusage einer doppelten Bezuschussung vorliegen haben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unangenehme Überraschungen im Nachgang zur Behandlung.
Einträge in Foren belegen, dass am Existenzminimum lebende Erwerbslose nicht aus finanziellen Gründen auf einen erforderlichen Zahnersatz verzichten müssen. Der doppelte Zuschuss des Krankenkassenanteils bildet eine vernünftige finanzielle Grundlage.
Ich rate Ihnen eindringlich, alle vorgeschriebenen Instanzen in guter Vorlaufzeit zur Zahnbehandlung abzuklappern. Selbst wenn das Ausfüllen von Anträgen mühselig scheint: Am Ende werden Sie davon profitieren. Im Idealfall haben Sie stets einen detaillierten Behandlungsplan von Ihrem Zahnarzt zur Hand. Nutzen Sie alle erdenklichen Fördermöglichkeiten aus.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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