» Der Begriff "herausnehmbarer Zahnersatz" steht für eine Zahnprothese; Vollprothesen kosten zwischen 1.300 und 2.000 Euro.
» Bei den Teilprothesen erweist sich die Klammerprothese als einfachste Form und kostet als Kunststoffausführung zwischen 300 und 400 Euro.
» Die Klammerprothese entspricht der Regelversorgung, sodass die Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von oft 278 Euro übernimmt.
» Laut Statistik wünschen sich 97 Prozent der Befragten eine stärkere Bezuschussung für Zahnersatz durch die Krankenkasse.
» Über 90 Prozent der Leser von kosten-beim-zahnarzt.de empfinden die Zahnarztkosten als zu hoch.
» Versorgt der Zahnarzt sechs Zähne mit Teleskopprothesen, belaufen sich die Kosten auf 1.700 bis zu 2.000 Euro, wobei jedes weitere Teleskop weitere 400 Euro kostet.
Als herausnehmbarer Zahnersatz werden Zahnprothesen bezeichnet. Es handelt sich hierbei um Teilprothesen, wobei auch die Vollprothesen zu den herausnehmbaren Prothesen gehört. Die Kosten für Vollprothesen liegen bei ca. 1300 bis 2000 Euro.
Die einfachste Form der Teilprothese ist die Klammerprothese. Diese besteht aus Kunststoff, den Zähnen, die ersetzt werden müssen und den gebotenen Halte- bzw. Stützelementen. Die Klammerprothese bezeichnet man auch als Interimsprothese (Übergangsprothese) und ist nicht als Dauerlösung gedacht bzw. als Provisorium für mehrere Zähne, die verloren gegangen sind. Nach der Abheilungsphase wird die hergestellte Prothese angepasst oder eine neue Prothese angefertigt. Während der Abheilungsphase wird allerdings geraten, dass die Teilprothese nicht ständig herausgenommen wird. Denn das Einsetzen und das Herausnehmen der Teilprothese belastet die noch verbleibenden Zähne. Grund dafür ist, dass die Klammern sich stets ein wenig aufbiegen, damit die Prothese herausgenommen werden kann. Herstellt werden die Klammerprothesen mit der Hilfe von Abdrücken und eingesetzt. Wenn kleinere Scheuer- oder Druckstellen entstehen, dann bearbeitet der Zahnarzt die Prothese nach bis sie passt. Hergestellt werden kann die Klammerprothese auch als Modellgussprothese. Die Kunststoffausführung ist aber günstiger, doch auch klobiger. Eine Klammerprothese kann leicht bis zu sechs Zähne umspannen. Sie kostet in der Kunststoffausführung 300 bis 400 Euro, wobei der Kassenzuschuss hier bei ca. 278 Euro liegt. Die Klammerprothese gehört dem Leistungskatalog der GKV nach zur Regelversorgung.
Wegen der leeren Verbraucherkassen entscheiden sich immer mehr Patienten für die Modellgussprothese. Grund dafür ist, dass die Kosten eben geringer sind, als die für die Keramikvariante. Allerdings ist gerade durch diesen Zahnersatz keine ästhetische Wirkung möglich. Es kommt eben darauf an, um welche Zähne es sich handelt, die mit einer Teilprothese versehen werden müssen.
Eine weitere Form von Prothesen gibt es für die Zähne in Form der Geschiebeprothesen. Dieser werden mit einer speziellen
Haltevorrichtung (einem Geschiebe) verankert und können leicht gelöst werden, sind also leicht herausnehmbar. Das Geschiebe
besteht aus speziell gearbeiteten Zahnkronen und haben passende Gegenstücke an der Prothese. Diese Zahnprothesen eigenen sich für
zusammenhängende Zahnlücken, wenn man auf stabile Pfeilerzähne zurückgreifen kann und gelten entsprechend als Regelversorgung.
Das klassische Einsatzgebiet für eine Geschiebeprothese ist eine größere Freiendsituation, wenn dort alle Zähne hinter dem
Eckzahn fehlen. Die Geschiebeprothesen fallen optisch nicht auf. Sie sind zudem auch praktisch, wenn man über die nötige
Geschicklichkeit verfügt. Sie gelten als leicht herausnehmbar und wieder einsetzbar. Ein Nachteil ist jedoch, dass auf jeder
Seite 2 bzw. 3 Zähne überkront sein müssen.
Das heißt es muss teils gesunde Zähne abgeschliffen werden. Denn nur so lässt
sich die Hebelbelastung durch das Geschiebe händeln, weil dieses
sonst zu groß wäre. Ansonsten gelten die Geschiebeprothesen als gut sitzend und schonen die übrigen Zähne. Sollte das
Getriebe mit der Zeit an Halt verlieren ist keine komplett neue Zahnprothese fällig. Vielmehr kann der Zahnarzt das Getriebe
ersetzt bzw. nachstellen.
Mehr als 90 % empfinden die Zahnarztkosten als zu teuer.
Geschiebeprothesen gelten seit 1. Januar 2005 nicht mehr als Kassenleistung. Das heißt die Krankenkassen der GKV zahlen nur
noch den Festzuschuss für die Regelversorgung. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Und zwar wenn beidseits jeweils drei Zähne im
Seitenzahnbereich Geschiebeprothesen eingesetzt werden müssen. Dann gibt es von der Krankenkasse abhängig von der Situation
einen Festzuschuss von bis zu 500 Euro. Die Geschiebeprothese an sich kostet aber zwischen 1800 bis 2000 Euro.
Als Teleskopprothese bezeichnet man eine Prothese, die aus mehreren Teleskopkronen besteht, von denen eine auf den Zahnstumpf aufgeklebt ist. Sie kann auch auf einem Implantat befestigt sein. Diese Prothese wird also in einen anderen Zahnersatz integriert. Vorstellen kann man sich die Konstruktion wie zwei übereinander gestülpte Becher. Hergestellt werden die Teleskopkronen entweder aus Metall oder aus Keramik. Diese Kronen können nur dann verwendet werden, wenn eine Teilprothese nötig ist. Dabei ist die Teleskopprothese nur dann eine Kassenleistung, wenn die Eckzähne als Teleskope versorgt werden. Und zwar auch nur dann, wenn die beiden vorderen Backenzähne fehlen. Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss der Krankenkasse um die 740 Euro. Ansonsten wird von der Krankenkasse nur ein Festzuschuss gewährt, der auch für normale Kronen gezahlt wird. Wenn sechs Zähne im Gebiss mit einer Teleskopprothese versorgt werden müssen, betragen die Gesamtkosten, die der Zahnarzt in Rechnung stellt einen Betrag von 1700 bis 2000 Euro. Jedes weitere Teleskop kostet dann noch einmal bis zu 400 Euro. Wenn ein Teleskop an einer Stelle eingesetzt wird,, an der keine Krone nötig wäre, betragen die Kosten 700 bis 800 Euro.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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