» Ein spezialisierter Anwalt im Medizinrecht hilft bei Rechten auf Korrektur und Schmerzensgeld.
» Bei Problemen nach der Behandlung während der 2-3 Jahre Garantie können Reklamationen gemacht werden.
» Beispiele für Zahnarzt-Pfusch: anhaltende Schmerzen, instabile Füllungen, schlecht sitzende Prothesen, fehlerhafte Implantate, undichte Kronen oder Brücken.
» Ein Anwalt kann Gutachter einschalten, Nachbesserungen fordern und Schmerzensgeld verlangen.
» Zweitmeinungen von anderen Zahnärzten oder Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer sind Alternativen.
Ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt kann zu starken Schmerzen, Funktionsverlust von Zähnen und Zahnersatz sowie Spätfolgen führen. Verweigert Ihr Zahnarzt eine Nachbesserung, holen Sie eine zweite Meinung ein. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihr Recht auf Korrektur des Fehlers und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Auf seine erbrachte Leistung gewährt Ihnen Ihr Zahnarzt eine zwei- bis dreijährige Garantie. Die exakte Länge legt der Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen fest. Tritt während dieser Zeit ein durch die Behandlung hervorgerufenes Problem auf, reklamieren Sie die Leistung.
Ein Zahnarzt-Pfusch liegt beispielsweise vor, wenn:
Einigen Sie sich nicht mit Ihrem Zahnarzt, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Suchen Sie vorzugsweise nach einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt. Mehrere Kanzleien beraten ihre Klienten gezielt bei Themen wie Zahnarzthaftung und Zahnarztfehlern.
Wenden Sie sich nach einer verpfuschten Zahnbehandlung an einen Anwalt, schaltet dieser einen Gutachter ein. Dieser prüft, ob seitens des Mediziners Behandlungsfehler vorliegen.
Trifft das zu, erhält der Zahnarzt eine Frist zur Nachbesserung. Das setzt voraus, dass der entstandene Schaden korrigierbar ist. Entstehen durch den Behandlungsfehler unumkehrbare Folgen, kann das dem Zahnarzt das Honorar kosten.
Sind durch den Zahnarzt-Pfusch Spätfolgen zu erwarten oder leiden Sie unerwartet unter starken Schmerzen, verlangen Sie von Ihrem Zahnarzt Schmerzensgeld. Bitten Sie Ihren Rechtsanwalt vor der Klage um eine Ersteinschätzung. Anhand einer Schmerzensgeld-Tabelle zeigt er Ihnen, ob und wie viel Geld Sie erwarten können.
Hegen Sie am Heil- und Kostenplan oder der gewählten Therapie Ihres Zahnarztes Zweifel, holen Sie eine Zweitmeinung ein. Dafür wenden Sie sich ebenfalls an einen professionellen Zahnarzt. Dieser berät Sie zu Ihrem zahnmedizinischen Problem und bietet Ihnen eine ähnliche oder alternative Lösung an.
Scheuen Sie den Gang zum Rechtsanwalt, wenden Sie sich bei Zahnarzt-Pfusch an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes. Diese veröffentlicht auf ihrer Website im besten Fall eine Kontaktseite, auf der Sie Ihr Problem schildern. Wünschen Sie persönlichen Kontakt, bieten viele Schlichtungsstellen in mehreren Städten eine Patientenberatung.
Die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer versucht, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Zahnarzt eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das setzt die Einwilligung beider Parteien voraus. Während das Schlichtungsverfahren läuft, ruht die Verjährungsfrist für den Zahnarzt-Pfusch. Kommt es zu einer Einigung, ist diese bindend.
Bevor Sie bei Zahnarzt-Pfusch einen Rechtsanwalt kontaktieren, suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Zahnarzt. Dabei hilft Ihnen die Schlichtungsstelle der für Ihr Bundesland zuständigen Zahnärztekammer. Bleibt eine Einigung aus, setzen Sie Ihr Recht mit einer Klage durch.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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