Kosten beim Zahnarzt

Zahnarzt Kosten bei Hartz IV


» Alle Patienten, die Hartz IV erhalten, bekommen für den Besuch beim Zahnarzt eine Kostenunterstützung.

» Erfüllen sie die Härtefallregelung, profitieren sie unter Umständen von Zahnersatz und Zahnbehandlungen ohne Zuzahlung.

» Liegt der Verdienst der Betroffenen unter einer Mindestgrenze - bei Singles 994 Euro brutto - verdoppeln die Krankenkassen den Festzuschuss.

» In einer Umfrage empfinden 63 Prozent der Befragten diese Härtefallregelung als gerecht.

» Hartz-IV-Empfänger informieren den Zahnarzt vor der Behandlung über den Wunsch einer kostengünstigen Behandlung, sodass dieser die Härtefallregelung im Heil- und Kostenplan vermerkt.

» Laut Solidaritätsprinzip steht Geringverdienern und Arbeitslosen eine kostengünstige oder kostenfreie Zahnbehandlung zu.

» Im Normalfall erhalten Menschen, die Hartz IV erhalten, die Regelversorgung, sofern keine Allergien - beispielsweise gegen Quecksilber - existieren.



Auch wenn die Arbeitslosenzahlen seit einiger Zeit sinken, gibt es immer noch sehr viele Menschen, die Hartz IV erhalten. Des Weiteren gibt es sehr viele Geringverdiener, die zwar einen Vollzeitjob haben, aber nur zu einem geringen Lohn und deren Lebensunterhalt durch Hartz IV ebenfalls aufgestockt wird. Dabei kann jeder, der Hartz IV Empfänger ist beim Zahnarzt auf eine besondere Unterstützung hoffen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 und Menschen mit einem geringen Einkommen den benötigten Zahnersatz (Kosten) und auch nötige Zahnbehandlungen ohne eine Zuzahlung.

Härtefallregelung bei Zahnersatz

Insbesondere der Zahnersatz ist oft mit hohen Kosten verbunden. Die GKV zahlt hier nur einen Festzuschuss für den Zahnersatz. Dies gilt insbesondere für die höherwertigen Zahnersatzlösungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen. Dieser Festzuschuss deckt aber bei weitem nicht die Kosten, die bei Zahnersatz entstehen können. Hartz IV Empfänger und Menschen mit einem geringen Einkommen können hier aber auf die Härtefallregelung setzen. Diese ist im Sozialgesetzbuch V gesetzlich verankert und regelt die Leistungsansprüche unter anderem für medizinische Sach- und Dienstleistungen wie Zahnersatz. Unter diese Regelung fallen auch Geringverdiener, die weniger als 994 Euro brutto im Monat verdienen. Hat die Person einen Angehörigen, erhöht sich dieser Betrag auf 1366,75 Euro und bei jedem weiteren Angehörigen nochmals um 248,50 Euro.

Härtefallregelung gerecht oder nicht
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.


Die Härtefallregelung sieht insbesondere vor, dass die Person, die einen Zahnersatz benötigt den doppelten Festzuschuss erhält. Dies bedeutet, dass die Höhe der Leistung der GKV in der Regel die Höhe der Kosten für den Zahnersatz decken sollte. Wichtig ist, dass die Empfänger von Hartz IV dem Zahnarzt schon bei Beginn einer Behandlung mitteilen, dass sie eine möglichst kostenlose oder kostengünstige Behandlung benötigen. In diesem Fall weiß der Zahnarzt genau, wie er den Härtefall zu behandeln hat. Scham brauchen die Hartz IV Empfänger beim Gang zum Zahnarzt nicht haben. Denn dieser ist zu ihrer Behandlung gesetzlich sogar verpflichtet. Das heißt es wird keiner abgewiesen. Insbesondere bei einem benötigten Zahnersatz ist darauf zu achten, dass auch im Heil- und Kostenplan vermerkt ist, dass es sich hier beim Patienten um einen Hartz IV Empfänger handelt. Neben dem Antrag muss der Patient auch einen Einkommensnachweis beilegen, insbesondere die Bescheinigung über den Bezug von Hartz IV.



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Ein Sonderfall ist der Zahnersatz bei Hartz IV, wenn der Patient privat versichert ist. Wichtig ist, dass der Patient sich in diesem Fall im sogenannten Basistarif befindet, wodurch der Patient berechtigt ist dieselben Leistungen zu erhalten, wie ein Hartz IV Empfänger, der in der GKV versichert ist. Auch in diesem Fall ist natürlich der Einkommensnachweis wichtig. Im Bezug auf die Ästhetik von Zahnersatz müssen die Patienten, die Hartz IV erhalten, natürlich auch Abstriche hinnehmen. Höherwertigen Zahnersatz muss der Patient in diesem Fall auch aus eigener Tasche bezahlen nach Abzug des Festzuschusses.

Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen

Das Solidaritätsprinzip in der deutschen Sozialversicherung sieht dabei vor, dass kein Hartz IV Empfänger oder Geringverdiener unter Zahnschmerzen leiden muss, nur weil er sich den Gang zum Zahnarzt nicht leisten kann. Denn eine kostenlose bzw. sehr günstige Behandlungsmöglichkeit steht jedem zu. Dies gilt für Zahnbehandlungen jeder Art, auch die, bei denen normalerweise hohe Eigenleistungen von den Patienten gezahlt werden müssten. Dies gilt insbesondere für Behandlungen, die zur Erhaltung der Zähne nötig und sinnvoll sind. Wie bei den Zahnersatz-Lösungen gibt es hier von der GKV auch nicht nur den einfachen, sondern den doppelten Festzuschuss. Dies bedeutet, dass die Patienten auf eine kostenlose Zahnbehandlung auch bei komplizierten und ansonsten sehr teuren hoffen können. Die Patienten, die Hartz IV erhalten, müssen im Normalfall aber mit der Regelversorgung auskommen. Es sei denn es besteht zum Beispiel eine Quecksilberallergie, die durch ein Attest belegt werden muss. In diesem Fall werden die Kosten für eine höherwertige Versorgung mit einer Zahnfüllung von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Für den Fall, dass sie eine Goldfüllung wünschen, müssen diese Patienten natürlich auch diese höherwertige Versorgung aus der eigenen Tasche bezahlen. Denn in diesem Fall bezieht sich die Alternativ-Versorgung lediglich auf Zahnfüllungen mit Komposit oder Kompomer, wobei die Zahnfüllungen aus Kompomer eh Kassenleistung sind und zur Regelversorgung gehören. Im Bezug auf die Zahnbehandlungen gilt, dass der Patient dem Zahnarzt zu Beginn der Behandlung mitteilen muss, dass er Hartz IV Empfänger ist. Bei einem benötigten Heil- und Kostenplan für die Zahnbehandlung wird dies entsprechend vermerkt. Der Patient muss hierfür für den Antrag auf die Härtefallregelung einen Nachweis über sein monatliches Einkommen vorlegen.


Gleitende Härtefallregelung

Allgemein sieht die Härtefallregelung vor, dass die Krankenkasse stets die Unterlagen genau prüft, ob sie die Kosten für die Zahnbehandlung oder den Zahnersatz komplett übernimmt. Bei Geringverdienern tritt dabei die gleitende Härtefallregelung in Kraft. Hierunter versteht man, dass die Krankenkasse zusätzlich zu den üblichen Festzuschüssen noch weitere Beträge zahlt, die die Differenz zwischen monatlichem Einkommen und tatsächlichen Kosten, die für den Zahnersatz entstehen, begleichen. Die gleitende Härtefallregelung tritt schon dann in Kraft, wenn das Einkommen nur leicht die Einkommensgrenzen überschreitet. Für den Fall, dass der Patient stark schwankende Einkünfte hat, prüft die Krankenkasse das Bruttoeinkommen über einen längeren Zeitraum hinweg. Geprüft wird auch, ob weitere Einkünfte vorhanden sind. Allgemein ist die Härtefallregelung, die genehmigt wird durch die Krankenkasse nur für die konkret geplante Zahnbehandlung bzw. den Zahnersatz gültig. Weitere Maßnahmen, die später - möglicherweise erst nach einigen Monaten - nötig sind, müssen erneut über einen Heil- und Kostenplan und die Vorlage der Einkommensnachweise genehmigt werden durch die Krankenkasse. Zusammenhängende Maßnahmen wie eine Kiefernknochenoperation und ein späterer Zahnersatz können allerdings auch gemeinsam beantragt werden. Die Zeitspanne, über die die Behandlung dauert muss in diesem Fall vom Zahnarzt allerdings genau definiert worden sein im Heil- und Kostenplan.

Weitereführende Infos:

Zahnimplantat Kostenübernahme Hartz IV

Härtefallantrag - Muster und Vorlage

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Mehr zum Thema

Mit der Härtefallregelung mehr Zuschuss zum Zahnersatz (Pflege-durch-angehoerige.de)

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