Die Internetseite der AOK Rheinland/Hamburg ist sehr übersichtlich. Die Krankenkasse weißt gleich anfangs darauf hin, dass nur ein Festzuschuss für die nötigen Zahnersatz (Kosten) Behandlung gezahlt wird und dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst zu tragen hat. Erläutert wird auf der Internetseite der AOK Rheinland/Hamburg auch die Regelversorgung, welche die Versorgung mit Zahnkronen, Zahnbrücken und Zahnprothesen vorsieht. Die Versicherten können natürlich auch einen höherwertigen Zahnersatz wählen, wodurch sich aber der Eigenanteil erhöht, weil die AOK Rheinland/Hamburg auch hier nur den Festzuschuss zahlt.
Der Festzuschuss der Krankenkasse deckt rund 50 Prozent der Zahnersatz-Kosten. Der Patient selbst
kann seinen Eigenanteil noch durch die Bonusheftregelung reduzieren. Für ein über 5 Jahre lückenlos
geführtes Bonusheft erhält der Patient 20 Prozent mehr Zuschuss und für 10 Jahre ganze 30 Prozent.
Verbleiben dann für den Patienten noch 30 bzw. 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil an den Kosten
für Zahnersatz, die er zu tragen hat.
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Wenn der Patient Geringverdiener ist oder Hartz IV erhält, kann er bei der Krankenkasse zudem noch einen Antrag auf den doppelten Festzuschuss stellen. Im Rahmen einer Beispielrechnung wird auf der Internetseite der Krankenkasse ausführlich erläutert, wie hoch die Eigenbeteiligung dann noch sein würde. Wenn die Regelversorgung gewählt wird, dann gewährt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss, was für den Versicherten bedeutet, dass er eine nur noch minimale Belastung haben würde, die schon fast gegen Null geht bzw. in einem für ihn finanzierbaren Rahmen liegt. Erwähnt wird auch der gleitende Härtefall, nämlich dann, wenn der Patient ein etwas höheres Einkommen hat, das aber nur geringfügig über der Einkommensgrenze liegt.
Sparen kann der Patient auch, wenn er sich für einen AOK Wahltarif entschieden hat, der Zahnersatz
miteinschließt. Diese Möglichkeit besteht für Versicherte bei der AOK Rheinland/Hamburg bereits
seit 2007. Partner der AOK ist dabei vigo akzent. Diese Zusatzversicherung kann als wahre
Kostenbremse für Zahnersatz angesehen werden. Denn durch den Wahltarif verringert sich der
Kostenanteil des Patienten bei der Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz. Dabei steigt die Höhe
der möglichen Kostenerstattung Jahr für Jahr. Schon nach drei Jahren erreicht der
Erstattungsanspruch bereits die Höhe des Anspruchs aus der GKV. Das heißt der Patient würde für
seinen Zahnersatz den doppelten Leistungsbetrag erhalten.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Eine derartige Zahnzusatzversicherung
kann man bei der AOK natürlich auch für seine Kinder abschließen. Dies bedeutet auf Dauer eine sehr
hohe Kostenersparnis, wenn man einmal einen Zahnersatz benötigt. Der weitere Vorteil ist, dass die
Bearbeitung sehr zügig geht, da es sich um einen hausinterne Zusatzversicherung handelt. Der
Eigenanteil jedenfalls schmilzt auf ein Minimum zusammen und Zahnersatz wird dadurch für die
gesamte Familie wenn es sein muss bezahlbar. Besonders für Kinder ist die Absicherung sehr sicher,
da es hier auch schon mal zu einem Zahnverlust kommen kann beim Toben und Spielen.
Die Internetseite der AOK Rheinland/Hamburg ist sehr übersichtlich gehalten und bietet reichhaltige Informationen. Anstatt großartig auf die Möglichkeiten der Regelversorgung einzugehen, die wohl jedem geläufig sein dürften, setzt die Krankenkasse auf Information, was es alles für Möglichkeiten gibt zu sparen. Neben der Härtefallregelung wird vor allem auch die Zusatzversicherung, die über den Partner der AOK Rheinland/Hamburg abgewickelt wird, sehr ausführlich beschrieben. Dies bedeutet für den AOK Kunden Service und ausführliche Beratung aus einer Hand. Zum Service gehört natürlich auch, dass die Krankenkasse übers Festnetz kostenfrei erreichbar ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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