Jeder, der sich auf der Internetseite der AOK Nordwest über Zahnersatz informieren möchte, der hat die Möglichkeit dies zu tun, ohne dass er viel herum klicken muss. Es gibt eine ganz einfach Gestaltung, wobei die Informationen sehr reichhaltig sind, die hier fließen. Dabei wird zunächst darauf hingewiesen, dass alle AOK-Versicherte den bundesweit und für alle Krankenkassen einheitlichen Festzuschuss für medizinisch den anerkannten Zahnersatz erhalten. Dies gilt natürlich für die Regelversorgung insbesondere, und zwar in Form von Zahnkronen, Zahnbrücken und für herausnehmbare Zahnprothesen.
Anschaulich beschrieben ist dabei wie die Vorgehensweise bei der Einreichung des Heil- und
Kostenplans vonstattengeht. Die Einreichung nimmt der Zahnarzt vor und die Krankenkasse prüft und
genehmigt diesen. Wer Geringverdiener ist oder Hartz IV Empfänger, der kann zum Heil- und
Kostenplan noch einen Antrag auf den doppelten Festzuschuss beifügen. Man spricht in diesem Fall
von der sogenannten Härtefallregelung, die es auch Geringverdienern und Arbeitslosen ermöglicht
einen gut sitzenden Zahnersatz zu erhalten.
Bei 17% unserer Leser wurde Heil- und Kostenplan von der Barmer GEK abgelehnt.
Die Einkommensgrenzen sind auf der Internetseite der
AOK Nordwest dargestellt. Geringverdiener können dank dieser Härtefallregelung bis zu 100 Prozent
Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Es handelt sich in der Regel hierbei um den doppelten
Festzuschuss. Bevor der Heil- und Kostenplan nicht genehmigt ist, darf jedoch die Behandlung nicht
einsetzen.
Erläutert wird auch ausführlich, wie der Patient Kosten sparen kann, wenn er ein Bonusheft über 5
bzw. 10 Jahre ordnungsgemäß geführt, also regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen
ist. Wer zum Beispiel das Bonusheft über 5 Jahre lückenlos führten konnte, erhält von der
Krankenkasse noch einmal einen Zuschuss von 20 Prozent. Die Patienten, die über 10 Jahre ein
Bonusheft geführt haben, können sogar 30 Prozent Zuschuss zusätzlich erhalten. Das heißt in diesem
Fall würde die AOK Nordwest ganze 80 Prozent der Kosten für den Zahnersatz tragen.
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
Für den
Patienten bliebe dann nur noch ein Kostenanteil für die Eigenleistung von 20 Prozent. Dies ist dann
aber immer noch ein Betrag, der sich über mehrere hundert Euro erstrecken kann und was die
Haushaltskasse schwer belasten kann.
Doch auch durch den Abschluss von einer Zahnzusatzversicherung kann der Versicherte jede Menge
Geld sparen bei Zahnersatz. Diese wird bei der AOK Nordwest selbst im Haus angeboten, und zwar
über einen Wahltarif. Die Vorteile, die der Versicherte dabei hat sind
der doppelte Festzuschuss
ein Treubonus von zusätzlich 5 Prozent nach dem 7. Teilnahmejahr. Nach 10 Jahren sind das schon
10 Prozent und ab dem 13. Jahr sind das immerhin 20 Prozent.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Enthalten ist auch noch der
Vorsorgebonus. Jeder Versicherte kann natürlich auch eine private Zahnzusatzversicherung
abschließen, die dann auch für den Eigenanteil eintreten würde. Diese Wahltarife können natürlich
auch für die Kinder abgeschlossen werden. Dies bedeutet für die komplette Familie aber mit wenig
Prämie einen sehr guten Zahnersatz-Schutz.
Auf der Internetseite der AOK Nordwest gibt es auch ausführliche Informationen über die verschiedenen Arten von Zahnersatz. Erläutert werden dabei die Regelversorgungsarten Zahnbrücken und Zahnkronen. Natürlich wird von der AOK Nordwest auch die Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz wie Inlays oder Zahnimplantaten bezuschussen, aber allerdings immer nur in Höhe des Festzuschusses, der sich auf die Regelversorgung bezieht.
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Die Internetseite der AOK Nordwest ist sehr ausführlich. Man geht dabei nicht nur auf die einzelnen Arten von Zahnersatz ein und erläutert den Begriff der Regelversorgung, auch wird darüber aufgeklärt, wie jede Menge Geld beim Zahnersatz gespart werden kann. Dank der Wahltarife ist es möglich, dass die komplette Familie mittels nur weniger Prämienbeträge optimal versichert werden kann. Auf der Internetseite wird auch sehr ausführlich auf die Härtefallregelung eingegangen und sehr anschaulich erläutert, wann und wie viel Festzuschuss von der Krankenkasse fließt, wenn tatsächlich ein geringes Einkommen vorliegt.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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