Die Internetseite der AOK Baden-Württemberg ist sehr übersichtlich gestaltet. Es wird zu Beginn gleich darauf hingewiesen, dass die AOK-Versicherten einen Festzuschuss für den medizinisch erforderlichen Zahnersatz erhalten. Erläutert wird auch die Regelversorgung, die die Versorgung einer Zahnlücke mit einer Zahnkrone oder einer Zahnbrücke vorsieht. Dabei wird auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg auch genau erläutert, dass alle Versicherte bei gleichem Befund den gleichen Betrag erhalten.
Dabei decken die Festzuschüsse rund 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Den Rest zahlt
der Patient als Eigenanteil, wobei sich dieser auch noch reduzieren kann, wenn der Versicherte über
5 oder 10 Jahre hinweg ein Bonusheft geführt und regelmäßig, sprich jedes Jahr eine
Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt vorgenommen hat.
Nur 24% unserer Leser sagen, ihre Krankenkasse liefert Infos zu Zahnersatz.
Der Nachweis dazu erfolgt durch das
Einreichen des Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan. Der Versicherte, der den
entsprechenden Nachweis erbringt, erhält einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse. Die Höhe
der Ersparnis beträgt 20 bis 30 Prozent. Je nachdem ob der Versicherte ein Bonusheft über 5 Jahre
oder 10 Jahre einreicht. Das bedeutet, dass von der Krankenkasse bis zu 80 Prozent der Kosten für
einen Zahnersatz übernommen werden. Das Bonusheft ist gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan
bei der Krankenkasse einzureichen. Dort wird der Heil- und Kostenplan geprüft und genehmigt.
Erläutert wird auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg auch, die Härtefallregelung. Diesen
gewährt die Krankenkasse, wenn das Bruttoeinkommen bestimmte Grenzen unterschreitet. Diese
sind auf der Webseite genau erläutert. Erläutert wird auch, wie ein Patient weiter sparen kann beim
Eigenanteil für den Zahnersatz.
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
Nämlich durch den vorherigen Abschluss einer
Zahnzusatzversicherung. Hier erläutert die AOK Baden-Württemberg auch den Tarif von ihrem
Partner, nämlich der UKV, die gleich mehrere Tarife für Zahnersatz anbietet. Dieses
Versicherungsunternehmen gehört zur Sparkassen Finanzgruppe und arbeitet mit der AOK Baden-
Württemberg zusammen. Es ist so zum Beispiel auch möglich trotz eines höheren Eigenanteils an den
Kosten auch Zahnimplantate als Zahnersatz zu wählen, da die entsprechende Tarife dafür ausgelegt
sind.
Auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg wird speziell darauf hingewiesen, wie der Ablauf
des Heil- und Kostenplans vonstattengeht. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass im Fall von
einer Reklamation die Krankenkasse dem Patienten zur Seite steht. Es wird speziell auch darauf
hingewiesen, dass der erste Ansprechpartner der Zahnarzt ist, der über die Behandlung berät und
den Heil-und Kostenplan erstellt.
Bei 17% unserer Leser wurde Heil- und Kostenplan von der Barmer GEK abgelehnt.
Informationen findet man auch über die Zahnersatzarten, die zur
Regelversorgung gehören, also Zahnbrücken, Zahnkronen und Zahnprothesen. Ebenso wird das
Thema Zahnimplantat behandelt und erläutert, dass diese eben nicht zur Regelversorgung gehören.
Dabei wird der Eigenanteil eben ein bisschen höher für den Versicherten, wenn dieser sich für diese
Art von Zahnersatz letztlich auch entscheidet.
Wenn ein Versicherter Fragen hat, kann dieser an das Zahnmedizinische Zentrum der HEK wenden.
Wer Geringverdiener ist, der hat auch die Möglichkeit den doppelten Festzuschuss zu erhalten. Die
genaue Tabelle, die aktuell ist findet sich auf der Internetseite der AOK Baden-Württemberg. Doch
nicht nur der Härtefall wird hierbei ausführlich erläutert, sondern auch der gleitende Härtefall. Denn
wenn man nicht vollständig befreit werden kann, errechnet sich der Erstattungsbetrag auf der Basis
der Bruttoeinnahmen und der Einkommensgrenze.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Diese Differenz wird im Rahmen der Berechnung
mal drei genommen vom Anteil an der Regelversorgung abgezogen. Informationen gibt es auch
darüber dass beim Zahnersatz die Zuzahlungsbefreiung nicht angerechnet werden kann.
Die Internetseite der AOK Baden-Württemberg ist sehr übersichtlich gestaltet. Es handelt sich hierbei um eine Internetseite, die sehr informativ ist. Es werden alle wesentliche Bereiche behandelt, die hierfür erforderlich sind. Informationen erhält man sowohl über die Kosten wie auch über die Versorgungsarten, die im Rahmen der Regelversorgung, aber auch der höherwertigen Versorgung möglich sind. Die Informationen sind dabei schon recht vielseitig und vor allem auch ausführlich.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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