Kosten beim Zahnarzt

Wie kann man Zahnarztrechnungen steuerlich absetzen ?

Steuerlich gesehen ist der Begriff "Außergewöhnliche Belastungen " sehr weit definiert und dehnbar für den Steuerpflichtigen. Hier können die Steuerpflichtigen Jahr für Jahr bei der Erstellung ihrer Steuererklärung auch die Ausgaben für Zahnbehandlungen und Zahnersatz geltend machen. Der Fiskus gibt sich hier sehr großzügig und erkennt sogar beträgt in fünfstelliger Höhe an. Denn lässt ein Patient an seinem Gebiss eine Totalsanierung vornehmen, können die Kosten dafür leicht schon mal die 10.000 Euro übersteigen und die Krankenkasse zahlt dabei für jede Behandlung einen befundsorientierten Festzuschuss. Da kann das Einkommen ganz schön reduziert werden. Es gibt allerdings die "zumutbare Eigenbelastung". Deren Höhe ist abhängig vom Einkommen des Patienten aus Gehalt, Renten und sonstigen Einkünften wie Zinsen oder Mieten und auch vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder. Dabei gilt es zunächst einmal über das ganze Jahr hinweg die Belege zu sammeln. Denn erst bei der Einkommensteuerklärung, die spätestens zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben sein muss, können die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese über der "zumutbaren Eigenbelastung" liegen.

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Doch zu dieser Summe gehören nicht nur die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Es ist auch wichtig die übrigen Arztrechnungen zu sammeln. Des Weiteren können auch Quittungen von Apotheken über Arzneimittelzuzahlungen abgesetzt werden, wenn diese unmittelbar mit den Behandlungen zu tun haben. Die Kosten für Arzneimittel selbst können natürlich auch abgesetzt werden, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt von den Kosten her, die Arzneimittel aber vorm Arzt bzw. Zahnarzt für die jeweilige Behandlung verordnet wurden. Wichtig ist, dass immer ein Beleg vorhanden ist, egal ob vom Zahnarzt oder von der Apotheke. Denn ohne Beleg erkennt der Fiskus die Höhe der eigenen Aufwendungen für die Gesundheit nicht an. Besonders bei Auslandsleistungen ist es wichtig, dass der entsprechende Nachweis vorliegt, auch weil ansonsten die Krankenkasse den Festzuschuss nicht zahlt. Natürlich kann ein GKV-Versicherter auch seine kompletten Kosten für den Zahnersatz selbst übernehmen. In diesem Fall könnte er auch mit der kompletten Anrechnung der Kosten rechnen.



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Richtig eintragen und belegen

Außer dass für jeden Posten, der angerechnet werden soll auch ein Beleg vorhanden sein muss, der eingereicht wird, ist es auch wichtig, dass die einzelnen Kosten auf dem Beleg bzw. der Rechnung alle erkennbar sind. Am besten ist es jeden einzelnen Posten auf der Steuererklärung genau zu erläutern und getrennt aufzuführen. Auch wenn der Zahnersatz im Ausland gefertigt wurde, bedeutet dies nicht, dass diese Kosten nicht absetzbar sind. Da die Krankenkasse für den Zahnersatz aus dem Ausland auch den befundsorientierten Festzuschuss zahlt, erkennt der Finanzamt natürlich auch die Abrechnung des ausländischen Zahnlabors an und auch die des ausländischen Zahnarztes, bei dem die Behandlung unter Umständen durchgeführt wurde.



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Zumutbare Eigenbelastung wird individuell festgelegt

Es gibt allerdings bei der ganzen Prozedur mit der Absetzbarkeit der Kosten für einen Zahnersatz und eine Zahnbehandlung einen Haken. Und zwar den Haken, dass hier nur die "zumutbare Eigenbelastung" abgesetzt werden kann. Dies führt dazu, dass die Höhe von allen Ausgaben für die Gesundheit, die überhaupt abgesetzt werden können, zusammengefasst werden müssen. Dann ist zu ermitteln, ob denn diese die Höhe der "zumutbaren Eigenbelastung" überschreiten. Diese wird ermittelt durch die Höhe der Einnahmen und die Anzahl der Kinder bzw. den Familienstand. Abhängig ist die Höhe der "zumutbaren Eigenleistung" auch noch von der steuerlichen Veranlagung. Das heißt ob der Steuerpflichtige nach der Grundtabelle oder der Splittingtabelle veranlagt ist. Das heißt das Finanzamt berücksichtig immer die Belastungen anhand der individuellen Lebensumstände des Versicherten selbst. Es ist in vielen Fällen sinnvoll gerade wenn man hohe Ausgaben im Jahr für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen hatte einen Steuerberater um Hilfe zu ersuchen. Dieser kennt sich bestens mit den Fallstricken aus, die in diesem Bereich lauern können.


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